Expertenwissen: Update ISO 45003 / DIN ISO 45001
Die Entwicklung der ISO 45003 schreitet voran. Nach den letzten Meetings im Dezember steht der DIS (Draft International Standard) kurz vor der Registrierung zur formellen Genehmigung. Der Inhalt ist nun näher an der DIN ISO 45001 und beinhaltet nicht nur Risiken, sondern auch Chancen im Bereich der psychischen Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Allerdings blieb der Begriff „psychological health“ bestehen und nicht – wie in Deutschland übersetzt gebräuchlich – „mental health“.
Der Normenausschuss des Deutschen Instituts für Normung (DIN), in dem auch Dr. Christian Weigl sitzt, hat gegen den DIS 45003 abgestimmt, da es in Deutschland bereits einige Vorgaben zur psychischen Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz gibt, z.B. durch nationale Gesetze, wie das Arbeitsschutzgesetz, durch Verordnungen, wie die Arbeitsstättenverordnung, durch Leitlinien (GDA Richtlinie) und durch die DIN ISO 45001.
So wird es bei einer Veröffentlichung der ISO 45003 höchstwahrscheinlich keine deutsche Übersetzung geben.
Die DIN ISO 45001 wurde im März 2018 eingeführt und löste damit den bisherigen britischen Standard BS OHSAS 18001 „Occupational Health and Safety Assessment Series“ nach fünf-jähriger Entwicklungsphase ab. Der britischen Standard BS OHSAS 18001 läuft nun am 31.03.2021 aus – daher wird es also höchste Zeit auf die DIN ISO 45001 umzustellen.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Umstellung, außerdem bilden wir interne Auditoren nach DIN ISO 45001 aus.
Hier erfahren Sie mehr und gelangen zur Anmeldung: https://www.gesundheitsmanagement.com/sicherheit/arbeitsschutzmanagement-iso-45001
Arbeitsschutz 2021 – Diese gesetzlichen Änderungen sollten Sie kennen!
Auch 2021 hat es wieder einige gesetzliche Änderungen gegeben, die den Arbeitsschutz betreffen.
§21 Satz 1a des Arbeitsschutzgesetz besagt, dass bis 2026 5% der im Land vorhanden Betriebe von der Gewerbeaufsicht besichtigt werden müssen. Zum Vergleich: In Bayern müssten 27.500 Betriebe besichtigt werden, 2019 sind nur knapp die Hälfte erreicht worden. Ebenso müssen ab 2023 die Landesbehörden den zuständigen Unfallversicherungsträger folgende Daten in Bezug auf die Arbeitsschutzorganisation melden:
Bewertung der Arbeitsschutzorganisation einschließlich
- der Unterweisung,
- der arbeitsmedizinischen Vorsorge und
- der Ersten Hilfe und sonstiger Notfallmaßnahmen
Bewertung der Gefährdungsbeurteilung einschließlich
- der Ermittlung von Gefährdungen und Festlegung von Maßnahmen,
- der Prüfung der Umsetzung der Maßnahmen und ihrer Wirksamkeit und
- der Dokumentation der Gefährdungen und Maßnahmen
Eine weitere Änderung verzeichnet das Arbeitszeitgesetz. So besagt §17 Satz 4, dass die Aufsichtsbehörde auch andere Arbeitszeitnachweise oder Geschäftsunterlagen, die mittelbar oder unmittelbar Auskunft über die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes geben, verlangen kann.
Diese Änderungen bedeuten, dass der Kontrolldruck der Länder für die systematische Prüfung der Betriebe steigt und jeder Arbeitgeber die Wichtigkeit des Arbeitsschutzes erkennen, umsetzen und sauber dokumentieren muss.
Auch das Fremdfirmenmanagement gewinnt an Bedeutung – So schreibt §22 Satz 1 vor (ArbSchG), dass der Arbeitgeber Informationen über die zu treffenden Maßnahmen schriftlich vorlegen muss, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz tätig werden.
Fazit: Der Kontrolldruck steigt. Aufgeschobene Themen im Arbeitsschutz sollten daher zeitnah abgearbeitet werden, um unangenehme Auseinandersetzungen mit der Gewerbeaufsicht zu vermeiden.
Beim Thema Berufskrankheitenrecht haben sich zum 1. Januar 2021 auch Neuerungen ergeben. Zum einen fällt der Unterlassungszwang weg. Das heißt, dass Mitarbeiter, bei denen der Verdacht auf eine Berufskrankheit besteht, nicht mehr gezwungen sind ihre Arbeit aufzugeben, um Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu bekommen.
Zusätzlich soll die Individualprävention ausgebaut werden, denn wenn bei einem Mitarbeiter der Verdacht auf eine beruflich bedingte Krankheit besteht, ist dieser ab jetzt verpflichtet, an individual-präventiven Maßnahmen der Berufsgenossenschaft teilzunehmen. Und zum anderen sollen Unfallversicherer nun mehr Daten erheben und Arbeitsplätze mit den jeweiligen Gefährdungen in einem Expositionskataster archivieren. Das ermöglicht eine bessere und längere Abrufbarkeit für potenzielle Auslöser von Berufskrankheiten an zentraler Stelle.
Die letzte Wichtige Änderung betrifft die Bestandsschutzregelung der Arbeitsstättenverordnung. Denn von 2004 bis 2016 wurde die Arbeitsstättenverordnung verschärft und alle Übergangsvorschriften zum Bestandsschutz sind Ende 2020 ausgelaufen. Somit müssen nun alle Betriebe die verschärften Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung umgesetzt haben, auch für alle ältere Arbeitsstätten.
Sollten Sie Fragen zu den gesetzlichen Änderungen haben, melden Sie sich gerne bei uns. Wir unterstützen Sie – auch in der Beurteilung der Neuerungen zur Bestandsschutzregelung.
teichmann@gesundheitsmanagement.com
Und in diesem kostenlosen Info-Online-Seminar informieren wir Sie über unsere Software MIAS®-System, mit der Sie die gesetzlichen Vorgaben umsetzen können: Produktvorstellung MIAS (Moderner integrierter Arbeitsschutz) – IfG – Sicherheit + Gesundheit (gesundheitsmanagement.com)
Worauf es bei Compliance & Controlling beim Arbeitsschutz ankommt
Das Thema Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit ist in allen Organisationen ein wichtiges Thema, zum einen weil es der Gesetzgeber vorschreibt und Gefahren verhindern soll, zum anderen, weil die Förderung der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten und das Stärken der Ressourcen das oberste Ziel sein sollte.
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