Vorsorgen und Eignungen

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Vorsorgen
Eignungen
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Die Gesundheit der Beschäftigten im Blick

Vorsorgen und Eignungs­untersuchungen

Die Grundlage für arbeitsmedizinischen Vorsorgen ist die Verordnung zu arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Im Fokus steht hier arbeitsbedingte Erkrankungen zu erkennen und zu verhüten.

Davon losgelöst sind die sogenannten Eignungsuntersuchungen zu betrachten. Hier steht die Eignung und damit die Voraussetzung für eine Tätigkeit im Vordergrund.

 

Bedarfsgerechtes und strukturiertes

Unter­suchungs­manage­ment

Bei Beginn der Zusammenarbeit prüfen wir Ihre bisherigen Aktivitäten zu Vorsorgen und Eignungen.

Mit der Gefährdungsbeurteilung erfolgt ein Soll-Ist Vergleich auf dessen Basis notwendige Vorsorgen und Eignungen definiert werden.

Wir begleiten Sie im gesamten Untersuchungsprozess. Von der Planung, über die Organisation und Durchführung, bis zum Controlling.

  • Personenbezogene Definition
  • Effiziente Untersuchungs­organisation
  • Lückenloses Controlling
Arbeitsbedinge Erkrankungen erkennen und verhüten

Arbeits­medizi­nische Vorsorgen

Bei Vorsorgen im Sinne der ArbMedVV werden verschiedene Arten unterschieden:

 

Pflichtvorsorge: Arbeitsmedizinische Vorsorge, die der Arbeitgeber bei bestimmten besonders gefährdenden Tätigkeiten vor Aufnahme der Tätigkeit und in regelmäßigen Abständen veranlassen muss.

Angebotsvorsorge: Arbeitsmedizinische Vorsorge, die der Arbeitgeber bei bestimmten gefährdenden Tätigkeiten vor Aufnahme der Tätigkeit und in regelmäßigen Abständen dem Beschäftigten anbieten muss.

Wunschvorsorge: Arbeitsmedizinische Vorsorge, die bei Tätigkeiten, bei denen ein Gesundheitsschaden nicht ausgeschlossen werden kann, auf Wunsch des Beschäftigten vom Arbeitgeber ermöglicht werden muss.

Tauglichkeit feststellen

Eignungs­unter­such­ungen

Der Nachweis der gesundheitlichen Eignung für bestimmte berufliche Anforderungen ist kein Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge im Sinne der ArbMedVV.

Eignungsuntersuchungen (Tauglichkeitsuntersuchungen) dienen der Beantwortung der
Fragestellung, ob die physischen und psychischen Fähigkeiten und Potenziale des
Beschäftigten erwarten lassen, dass die zu erledigenden Tätigkeiten von Ihnen ausgeübt werden können.

Gängige Eignungen werden im Zusammenhang bei Arbeiten mit Absturzgefährdungen (ehem. G41), bei Fahr-/Steuer- und Überwachungstätigkeiten (ehem. G25), sowie Tragen von Atemschutzgeräten (ehem. G26.3) verlangt.

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Weiterführende Informationen

Persönlicher Berater
Marco Forster
Prokurist

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