Neue Fassung der DGUV Vorschrift 2 – konkreter, moderner und einfacher
Letztes Jahr feierte das Arbeitssicherheitsgesetz 50. Geburtstag, 1974 wurde das ASiG ins Leben gerufen. Der staatliche Arbeitsschutz definiert mit diesem Gesetz, dass die Arbeitgeber dazu verpflichtet sind Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen und schreibt ihnen konkrete Aufgaben zu, um die Sicherheit und Gesundheit in Unternehmen zu gewährleisten.
Einige Jahre später (1990) beschrieb die berufsgenossenschaftliche Seite des deutschen dualen Arbeitsschutzsystems in Form der VBG (Vorschrift der Berufsgenossenschaften) 122/123 die Aufgaben und auch die Einsatzzeiten noch genauer.
2005 wurde sie in die BGV (Berufsgenossenschaftliche Vorschrift) A2 umbenannt und erweitert und 2011 wurde daraus dann die erste Fassung der DGUV Vorschrift 2.
Nach 6 Jahren hat man jedoch beschlossen die erste Fassung der DGUV Vorschrift 2 zu erneuern. Die ursprüngliche Fassung war an manchen Stellen zu wenig konkret und anwenderfreundlich und berücksichtigte den Wandel in der Arbeitswelt nicht komplett. Kürzer wurde die DGUV Vorschrift 2, denn Details wurden in die DGUV Regel 100-002 „ausgelagert“.
In unseren Webinar erhalten Sie weitere Informationen rund um die neue DGUV Vorschrift 2. Sie erfahren mehr über die Gründe und Ziele der Änderung, über die strukturellen und inhaltlichen Änderungen und wie die Umsetzung in der Praxis aussieht.
Wir werden das Webinar als Video aufzeichnen. Wenn Sie an diesem Termin nicht können, haben Sie die Möglichkeit, das Video für 49,00€ zzgl. MwSt zu erwerben. Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an info@gesundheitsmanagement.com oder buchen Sie ein Ticket und schreiben Sie es in die Anmerkung.