Seit der Integration wesentlicher Teile der Bildschirmarbeitsverordnung (BildScharbV) in die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) im Jahr 2016 definiert letztere die allgemeinen Anforderungen für Bildschirmarbeitsplätze.
§3 der ArbStättV verpflichtet Arbeitgeber explizit, die Augenbelastung bei der Bildschirmarbeit zu berücksichtigen.
Angesichts der zunehmenden Verlagerung von Bildschirmarbeit ins Homeoffice sind eine sorgfältige Analyse und Bewertung der dortigen Arbeitsbedingungen unerlässlich. Die häusliche Arbeitsplatzausstattung entspricht häufig nicht den idealen Standards, was ein erhöhtes Gefährdungspotenzial birgt.
Die Situation wird dadurch erschwert, dass Arbeitsplatzbegehungen in privaten Räumlichkeiten der Beschäftigten sowohl logistisch aufwendig als auch rechtlich problematisch sind.
Um dieser Lücke entgegenzuwirken, unterstützt Sie die IfG GmbH Ihrer Pflicht der Beurteilung der Arbeitsbedingungen auch für Arbeitsplätze im privaten Umfeld nachzukommen.
Für diesen Prozess setzt die IfG GmbH ein spezialisiertes Online-Tool ein, gefolgt von einer fundierten Evaluation durch eine qualifizierte Fachkraft für Arbeitssicherheit. Diese Kombination gewährleistet eine präzise und fachkundige Beurteilung der Arbeitsbedingungen.
Folgende Vorteile bietet das hierfür entwickelte Onlinetool zur Gefährdungsbeurteilung im Homeoffice für Sie:
- Erstellung einer Bewertung und rechtsicheren Dokumentation für jeden Homeoffice-Arbeitsplatz durch unsere IfG-Fachexperten
- Abgleich der Homeoffice-Gestaltung mit den vom Institut für Arbeit und Gesundheit (IAG) festgelegten Kriterien (FBVW-402)
- Individuell zugeschnittene und praxiserprobte Empfehlungen zur ergonomischen Bildschirmarbeitsplatzgestaltung im Homeoffice
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