Auf Basis des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG), der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), sowie der DGUV Vorschrift 2 betreuen wir Unternehmen verschiedenster Branchen und Größenordnungen arbeitsmedizinisch. Hierbei ist uns wichtig, exakt auf die Bedürfnisse unserer Kunden und deren Beschäftigte einzugehen.
Sie suchen einen Veränderung in der Arbeitsmedizin?
Durch unseren innovativen Ansatz und die Einbindung verschiedener Experten erledigen wir alle Themen der Arbeitsmedizin:
Die arbeitsmedizinische Vorsorge durch den Betriebsarzt dient der individuellen Beanspruchung auch aufgrund der Gefährdungsbeurteilungen der einzelnen Tätigkeiten.
Neben dem zentralen Beratungsgespräch sind auch klinische und körperliche Untersuchungen vorgesehen.
Bei Vorsorgen im Sinne der ArbMedVV werden verschiedene Arten unterschieden:
Gedanklich getrennt zu betrachten sind die sogenannten Eignungsuntersuchungen (z.B Fahr-Steuer-Tätigkeiten oder Arbeiten mit Absturzgefährdung), die nicht Bestandteil der Vorsorgen sind.
Ein umfassender Ansatz in der Arbeitsmedizin ist weitaus mehr als die reine Untersuchungsmedizin. Eingeschränkte ärztliche Ressourcen am Markt stellen Betriebe jedoch häufig vor große Herausforderungen. Daher setzen wir seit vielen Jahren auf ein interdisziplinäres Präventionsteam, um den Anforderungen des betrieblichen Gesundheitsmanagements, betrieblichen Eingliederungsmanagement und weiterer Fachthemen der Arbeitsmedizin gerecht zu werden:
Sie haben Fragen zu unseren Lösungen oder möchten sich in einem Gespräch mehr über die Möglichkeiten bei der IfG erfahren? Kontaktieren Sie mich gerne.