Sicherheits-/Gesundheits-schutzkoordinator
Sicherheits-und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) gemäß BaustellV und ArbschG
Unsere Leistungen zum Sicherheits-und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) nach der Baustellenverordnung (BaustellV) bzw. dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG) erbringen wir in der Planungsphase sowie in der Ausführungsphase. Die Planungsphase zielt auf eine frühzeitige Einbindung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) ab, um die relevanten Health & Safety Themen in das Projekt einzubinden. Die Sicherheits- und Gesundheitskoordination innerhalb der Ausführungsphase dient einem reibungslosen Projektverlauf, der Information aller Beteiligten sowie der Fortschreibung des Sicherheits- und Gesundheitsplans.
Planungsphase
- Koordination der Maßnahmen nach § 2 Abs. 1 Baustellenverordnung (BaustellV)
Der SiGeKo durchsucht die Planungsunterlagen intensiv, um potenzielle Gefahren und Risiken für Sicherheit und Gesundheit zu identifizieren.
Auf Basis der analysierten Planungsunterlagen führt der SiGeKo eine umfassende Risikobewertung durch. Dabei werden mögliche Gefahrenquellen ermittelt, die während der Bauphase auftreten könnten.
Basierend auf der Risikobewertung erarbeitet der SiGeKo gezielte Schutzmaßnahmen, um die identifizierten Risiken zu minimieren oder zu eliminieren. Dies beinhaltet die Festlegung von Sicherheitsvorkehrungen, Einsatz von Schutzausrüstungen oder organisatorische Maßnahmen.
Der SiGeKo arbeitet eng mit den verschiedenen Planungsbeteiligten zusammen, um sicherzustellen, dass Sicherheits- und Gesundheitsaspekte effektiv in die Planungen integriert werden. Hierbei erfolgt eine enge Abstimmung mit Architekten, Ingenieuren und anderen Fachleuten.
Der SiGeKo verfasst den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) für die Bauphase. Dieser Plan dokumentiert Gefahren, ergriffene Schutzmaßnahmen und die Zuständigkeiten für deren Umsetzung.
Der SiGeKo bietet Beratung für Projektbeteiligte hinsichtlich Sicherheit und Gesundheit an und führt Schulungen für das Baustellenpersonal durch. So wird sichergestellt, dass alle Beteiligten über die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen informiert sind.
In der Planungsphase überwacht der SiGeKo die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Normen im Bereich Sicherheit und Gesundheit. Er gewährleistet, dass geplante Schutzmaßnahmen den geltenden Standards entsprechen.
Der SiGeKo dokumentiert alle relevanten Sicherheitsaspekte in der Planungsphase und erstellt Berichte. Diese dienen nicht nur der internen Nachverfolgung, sondern auch als Nachweis für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
Die Aufgaben des SiGeKo in der Planungsphase zielen darauf ab, einen sicheren und gesunden Bauprozess zu gewährleisten und die Risiken für alle Projektbeteiligten zu minimieren
Ausführungsphase
- Koordination der Anwendung der allgemeinen Grundsätze
nach § 4 ArbSchG
Der SiGeKo stellt sicher, dass die im SiGe-Plan festgelegten Sicherheitsmaßnahmen und -Vorkehrungen in der Praxis umgesetzt werden. Dazu gehört die regelmäßige Überprüfung der Baustellenaktivitäten im Hinblick auf Sicherheitsstandards.
Der SiGeKo überwacht die Sicherheit auf der Baustelle und identifiziert potenzielle Gefahren. Er ergreift sofortige Maßnahmen, um Unfallrisiken zu minimieren und sicherheitsrelevante Verstöße zu beheben.
Der SiGeKo koordiniert die Sicherheitsaktivitäten zwischen den verschiedenen Gewerken und Baubeteiligten. Dies fördert eine reibungslose Zusammenarbeit und trägt zur Vermeidung von Konflikten und Gefahren bei.
Der SiGeKo stellt sicher, dass alle auf der Baustelle geltenden gesetzlichen Vorschriften und Normen im Bereich Sicherheit und Gesundheit eingehalten werden. Dies umfasst auch die Aktualisierung des SiGe-Plans, wenn sich die Bedingungen ändern.
Der SiGeKo führt Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen für das Baustellenpersonal durch, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter über die aktuellen Sicherheitsanforderungen informiert sind und diese befolgen
Der SiGeKo dokumentiert sämtliche sicherheitsrelevanten Vorfälle, Unfälle oder Verstöße auf der Baustelle. Er erstellt Berichte und analysiert diese, um präventive Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit abzuleiten.
Der SiGeKo organisiert und koordiniert Erste-Hilfe-Maßnahmen im Falle von Unfällen oder Notfällen auf der Baustelle. Er stellt sicher, dass Rettungswege klar sind und Ersthelfer gut geschult sind
Der SiGeKo leitet regelmäßige Sicherheitsbesprechungen mit dem Baustellenpersonal, Unternehmern und anderen Beteiligten. Dabei werden aktuelle Sicherheitsaspekte besprochen und gegebenenfalls Anpassungen an den Sicherheitsmaßnahmen vorgenommen.
Die Aufgaben des SiGeKo in der Durchführungsphase dienen dazu, ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen, Unfälle zu verhindern und die Gesundheit aller Beteiligten während der Bauphase zu gewährleisten.
Weiterführende Informationen
Nord-West Deutschland
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