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Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Der Arbeitgeber ist gemäß Arbeitsschutzgesetz (§5) verpflichtet, für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu sorgen.

 

Dieser Satz sollte allen Unternehmen bzw. Arbeitgebern geläufig sein. Um diese Pflicht zu erfüllen, wird meist auf das im Gesetz verankerte Instrument der Gefährdungsbeurteilung zurückgegriffen, mit dessen Hilfe potenzielle Gefährdungen vorausschauend ermittelt und beseitigt werden sollen, bevor sie zur Gefahr werden.

 

Gefährdungsbeurteilungen betrachten zum Beispiel mechanische, elektrische, physische und chemische Gefährdungen. Des Öfteren vergessen werden jedoch psychische Gefährdungen, da diese erst im Jahr 2013 im Arbeitsschutzgesetz konkretisiert wurden. Gerade die psychischen Faktoren gewinnen in der heutigen Zeit durch Globalisierung, neue Technologien, die Flexibilisierung betrieblicher Prozesse und nicht zuletzt durch die Covid-19-Pandemie immer mehr an Bedeutung und nehmen seit einigen Jahren stetig zu. Im November 2021 wurde zudem in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel noch einmal explizit Bezug auf die Notwendigkeit der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen genommen.

 

Die bisherigen Trends haben sich durch die Pandemie nun zusätzlich verschärft. Mehrere Studien konnten zeigen, dass die psychischen Belastungen für die Beschäftigten im Laufe der Pandemie weiter zugenommen haben. Gründe hierfür können unter anderem die vermehrte Homeoffice-Arbeit, Arbeitsverdichtung, Entgrenzung von Arbeit und Freizeit, Tendenz zu Überstunden sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf darstellen. Die Verschärfung dieser Trends scheint zudem in nächster Zeit nicht abzureißen, da die Pandemie keine kurzfristige Ausnahmesituation mehr darstellt, sondern den Weg hin zu einer neuen Arbeitswelt beschleunigt hat. Diese neue Form des Arbeitens muss daher vermehrt im Arbeits- und Gesundheitsschutz betrachtet werden, um weiterhin Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit gewährleisten zu können.

 

Interessant ist hier nun die Frage, ob aufgrund der zunehmenden psychischen Belastungen auch das Bewusstsein für die Notwendigkeit der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (GB Psyche) in den Unternehmen gestiegen ist: Hat der Anteil der Unternehmen, die eine GB Psyche durchführen, zugenommen oder wird das Thema nach wie vor eher vernachlässigt?

 

Hierzu einige ausgewählte Zahlen: Laut einer Umfrage der DEKRA in mittelständischen Unternehmen gaben vor der Pandemie in den Jahren 2018/19 nur etwa 4 von 10 Unternehmen (41%) an, psychische Belastungen am Arbeitsplatz zu beurteilen. In Zeiten der Pandemie kann nun scheinbar ein Aufwärtstrend beobachtet werden: Eine Befragung des IAB im Juni 2021 ergab, dass sich nun 24% der Unternehmen vermehrt mit psychisch belastenden Arbeitssituationen befassen. Zudem leiteten 86% der Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten Maßnahmen aus einer entsprechenden Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz ab.

 

Insgesamt hat sich somit zwar das Bewusstsein für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in vielen Unternehmen in Zeiten von Covid-19 geschärft, es existieren jedoch immer noch viele Betriebe, die Optimierungsbedarf haben: Fehlende Ressourcen, fehlendes Fachpersonal und -wissen, unklare Zuständigkeiten oder auch befürchtete Ergebnisse hemmen Unternehmen und deren Akteure im Arbeitsschutz, die immer relevanter werdenden psychischen Belastungen anzugehen.

 

Die IfG GmbH informiert Sie gerne in einem kostenlosen Info Online-Seminar über Möglichkeiten zu einem Einstieg in das Thema GB Psyche. Auch leisten wir Unterstützung bei der Planung, Umsetzung und Durchführung in Ihrem Unternehmen. Weitere Informationen über unser umfassendes Angebot sie unter Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen auf unserer Internetseite. Bei Fragen können Sie sich zudem jederzeit direkt an uns wenden. Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Beschäftigten noch besser zu schützen und psychischen Belastungen, gerade in Zeiten von Covid-19 und der sich ändernden Arbeitswelt, vorzubeugen!

 

müder Mann

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