Wussten Sie schon, dass in einem Unternehmen mit regelmäßig mehr als zwanzig Beschäftigten der Unternehmer zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten verpflichtet ist?
Der Sicherheitsbeauftragte leistet einen maßgeblichen Beitrag zur Steigerung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes im Unternehmen: Er hat die Aufgabe, den Unternehmer bzw. seinen Vorgesetzten in seinem Umfeld bei der Umsetzung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz zu unterstützen.
Die genaue Anzahl an Sicherheitsbeauftragten richtet sich nach 5 Kriterien und ist unternehmensspezifisch zu definieren. Neben der Zahl der Beschäftigten und den bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren ist auch die zeitliche, räumliche und fachliche Nähe für die Ermittlung der Anzahl entscheidend.