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Gefährdungsbeurteilung Hitze & Sonne.
So machen Sie es richtig .

Die Gefährdungsbeurteilung ist das Herzstück des betrieblichen Arbeitsschutzes. Bei Hitze und UV-Strahlung ist sie nicht optional, sie ist gesetzlich vorgeschrieben. Dennoch zeigt die Praxis: Viele Unternehmen haben entweder keine oder eine stark veraltete Gefährdungsbeurteilung zu diesem Thema. Dieser Beitrag zeigt Ihnen strukturiert, wie eine rechtssichere und praxistaugliche Beurteilung aussieht.

Warum ist die Gefährdungsbeurteilung so wichtig?

Sie ist die rechtliche Grundlage für alle Schutzmaßnahmen. Ohne sie drohen bei Kontrollen durch die Gewerbeaufsicht empfindliche Bußgelder. Zudem schützt eine dokumentierte Gefährdungsbeurteilung Führungskräfte und Firmeninhaber vor persönlicher Haftung im Schadensfall.

Das ArbSchG verpflichtet den Arbeitgeber explizit dazu (§ 5 ArbSchG), Gefährdungen systematisch zu ermitteln, zu bewerten und geeignete Maßnahmen abzuleiten. Für Hitzeschutz und UV-Schutz ist dies durch ASR A3.5 (Hitzeschutz) und AMR 13.3 (UV-Exposition im Freien) weiter konkretisiert.

Wann muss die Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?

  • Bei Änderungen der Arbeitsbedingungen (neuer Arbeitsplatz, neue Tätigkeiten)
  • Nach Hitzeereignissen oder arbeitsbedingten Gesundheitsvorfällen
  • Vor Beginn der warmen Jahreszeit empfiehlt sich eine Überprüfung der bestehenden Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich Hitze- und UV-Belastungen.
  • Bei Änderungen im Regelwerk (z. B. neue ASR-Versionen)

Symptome erkennen, das muss jede Führungskraft wissen

Mein Fazit

Wer die Gefährdungsbeurteilung für Hitze und UV-Strahlung systematisch und nachweislich durchführt, schützt nicht nur seine Belegschaft, sondern auch das Unternehmen vor Haftungsrisiken. Ich unterstütze Sie gerne dabei. Sprechen Sie mich an.
Christina-Meier

Christina Meier
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Beraterin Sicherheit
und Gesundheit