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Arbeits- und Wegeunfall – Analyse und Prävention

Zahl der meldepflichtigen Unfälle geht zurück

Die Zahl der meldepflichtigen Arbeits- und Wegeunfälle ist im vergangenen Jahr zurückgegangen. Lag diese im Jahr 2021 noch bei zusammen 977.070 Unfällen, ereigneten sich ein Jahr später „nur“ noch 960.700 meldepflichtige Unfälle, was einem Rückgang von 1,68% entspricht. Wie schon 2021 ereigneten sich auch 2022 die meisten meldepflichtigen Arbeitsunfälle in der Holz- und Metallindustrie. Dort sank die Zahl von 133.191 auf 125.940, was einen Rückgang um 5,44% ergibt. Während die Anzahl der Arbeitsunfälle in den letzten Jahren kontinuierlich abnahm, stieg die der meldepflichtigen Wegeunfälle in Deutschland um 1,43% auf 173.288. Dort kamen die meisten meldepflichtigen Wegeunfälle im Gesundheitsdienst und der Wohlfahrtspflege zustande (35.402). Seit 2019 nimmt die Zahl der Arbeits- und Wegeunfälle kontinuierlich ab. Ein Grund hierfür könnte die damalige Covid-19-Pandemie sein, da zu dieser Zeit viele Beschäftigte vermehrt im Homeoffice, in Kurzarbeit oder gar nicht gearbeitet hatten.

Doch nicht nur die Zahl der meldepflichtigen Unfälle geht zurück, auch die tödlichen Arbeits- und Wegeunfälle nehmen immer mehr ab. Während 2021 noch 737 Menschen bei Arbeits- (510) oder Wegeunfällen (227) verunglückten, starben 2022 nur noch 671 Menschen, davon 423 bei Arbeits- und 248 bei Wegeunfällen. Die meisten tödlichen Arbeitsunfälle (89) ereigneten in Betrieben der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, während sich die meisten tödlichen Wegeunfälle im Holz- und Metallsektor ereigneten.

Zum Vergleich: Vor zehn Jahren, im Jahr 2012, lag die Zahl der meldepflichtigen Unfälle noch bei 1.061.365 sowie die der tödlichen Arbeits- und Wegeunfälle noch bei zusammen 886.

 

Was sind Arbeits- und Wegeunfälle?

Als Arbeitsunfall bezeichnet man einen Unfall, bei dem eine versicherte Person einen Unfall mit Gesundheitsschaden bei einer versicherten Tätigkeit erleidet. Versicherte Personen umfassen dabei alle abhängig Beschäftigten, Schüler und Studierende sowie ehrenamtlich Tätige. Stolpert beispielsweise ein Schüler im Klassenraum und verletzt sich dabei, spricht man hier von einem Arbeitsunfall.

Passiert ein Unfall wiederum auf dem Weg zur bzw. von der Arbeit, spricht man von einem Wegeunfall.  Versichert ist der direkte Weg zwischen dem Wohnsitz und der Arbeitsstelle. Um- oder Abwege, welche aus eigenwirtschaftlichen Gründen gewählt werden wie bspw. der morgendliche Zwischenstopp beim Bäcker oder der Weg zum Fitnessstudio nach der Arbeit, fallen nicht mit unter den Versicherungsschutz. Es sei denn, der Um- bzw. Abweg entsteht zur Bildung von Fahrgemeinschaften mit anderen Berufstätigen, um Kinder während der Arbeitszeit unterzubringen oder wenn aufgrund besonderer Verkehrsverhältnisse (z.B. Umleitungen) der direkte Weg nicht benutzt werden kann.

 

Was tun bei einem Arbeits- oder Wegeunfall?

Passiert ein Unfall, ist schnelle Hilfe gefragt. Deshalb sind nach einem Unfall umgehend die betrieblichen Ersthelfer zu benachrichtigen. Die Ersthelfenden am Unfallort entscheiden anhand der Schwere der Verletzungen und der körperlichen Verfassung des Verletzten über den Krankentransport. Während der Erstbetreuung der Verletzten sind alle Ersthelfenden gegen Unfälle versichert. Verletzt sich ein Beschäftigter so schwer, dass er länger als drei Tage arbeitsunfähig ist, wird der Unfall meldepflichtig und muss innerhalb von drei Tagen nach dem Unfalltag an die zuständige Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Verläuft ein solcher Unfall tödlich, ist er der Berufsgenossenschaft unverzüglich zu melden. Sonstige Arbeitsunfälle, müssen nicht gemeldet werden, sollten aber innerhalb der Firma dokumentiert werden (z.B. Verbandbuch). Die Meldung an die BG erfolgt über ein Unfallanzeige-Formular oder per Online-Unfallanzeige. Dauert die Arbeitsunfähigkeit des Verletzten über den Unfalltag hinaus an oder dauert die notwendige ärztliche Behandlung voraussichtlich über eine Woche, wird der Verletzte im Krankenhaus einem Durchgangsarzt vorgestellt. Dieser besitzt eine unfallmedizinische Ausbildung und besondere Erfahrungen auf seinem Gebiet.

Versicherte der Berufsgenossenschaft sowie die Ersthelfenden haben im Zusammenhang mit einem Arbeits- oder Wegeunfall grundsätzlich Anspruch auf Kostenerstattung von Fahrt- und Transportkosten, auch für den Rückweg in den Betrieb.

 

 

Wie funktioniert die Unfallprävention?

Arbeitsunfälle führen häufig zu Arbeitsunfähigkeit und Ausfällen der Beschäftigten. Dies ist nicht nur für den Beschäftigten ein einschneidendes Erlebnis, sondern verursacht ebenfalls Kosten für den Unfallversicherungsträger. Um Arbeitsunfälle zu vermeiden, ist es daher unerlässlich vergangene Unfälle genau zu analysieren, um daraus vorbeugende Maßnahmen der Unfallprävention festzulegen, umzusetzen und aufrechtzuerhalten. Geeignete Präventionsmaßen werden mit Hilfe von Gefährdungsbeurteilungen ermittelt. Darin werden potenzielle Gefährdungsfaktoren von einzelnen Arbeitsmitteln oder Tätigkeiten aufgelistet, deren Risiko beurteilt und Schutzziele festgelegt. Anschließend werden sinnvolle Maßnahmen zur Prävention von Unfällen getroffen. Beispiele für Maßnahmen wären die Installierung von Sicherheitstechnik an Maschinen und Anlagen, ergonomische Gestaltung der Arbeitsmittel und Arbeitsplätze oder das Anbieten arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen. Um Gefährdungen am Arbeitsplatz wirkungsvoll zu vermeiden, werden Maßnahmen nach dem STOP-Prinzip angewendet. Der beste Schutz ist gegeben, wenn die Gefahrenquelle von vornherein beseitigt werden kann. Ist dies nicht möglich wird Substitution angewendet, d.h. es werden weniger gefährliche Arbeitsprozesse angewendet, z.B. in dem weniger schädliche Stoffe eingesetzt werden. Der nächste Schritt ist die Anwendung technischer Schutzmaßnahmen, wie Absauganlagen oder Abschirmungen. Nach technischen Schutzmaßnahmen sind organisatorische Maßnahmen das Mittel der Wahl. Dazu zählt z.B. die Begrenzung der Arbeitszeit an gefährlichen Arbeitsplätzen. Die letzten Maßnahmen sind die persönlichen Schutzmaßnahmen, dazu gehört die Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung sowie die entsprechende Qualifizierung der Mitarbeiter, durch Unterweisungen oder Schulungen. Grundsätzlich haben objektive Präventionsmaßnahmen immer Vorrang vor individuellen Schutzmaßnahmen, die den Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen und Sicherheitskennzeichen sowie die Durchführung von Unterweisungen einschließen.

 

stolpern

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