Es ist offiziell – das „Cannabisgesetz“ hat den Bundesrat passiert, Cannabis wird ab April zum Teil legal.
Mit diesen Fragen und deren Antworten beschäftigen sich aktuell unsere Experten und haben eine Infoveranstaltung mit folgenden Inhalten für Sie erstellt.
Beachten Sie:
Die Abgabe von Cannabis an Minderjährige ist und bleibt strafbar. Öffentlicher Konsum im direkten Umfeld von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Spielplätzen und öffentlichen Sportstätten wird nicht toleriert und bleibt verboten.
Der Konsum von Cannabis am Arbeitsplatz wird gesetzlich nicht verboten. Arbeitgeber können und sollten das Verbot jedoch veranlassen z. B. durch Arbeitsanweisungen oder Betriebsvereinbarungen. Das Regelwerk im Arbeitsschutz verpflichtet Beschäftigte, sich nicht mit Rauschmitteln in einen Zustand zu versetzen, in dem sie sich und andere gefährden können.
Sie erhalten zum Seminar Arbeitsanweisungen und Betriebsvereinbarung als Beispiel.
Es handelt sich um eine Online-Infoveranstaltung über Microsoft Teams. Der Vortrag wird live mit der Unterstützung von Visualisierungen (z. B. PowerPoint-Präsentation) präsentiert. Die Teilnahme ist vom Arbeitsplatz oder von jedem anderen Ort aus möglich, sofern Ihnen ein Zugang zum Internet zur Verfügung steht. Sie erhalten eine Bestätigung und bei Bedarf einen Link für Teams, über den Sie sich das Online-Seminar an dem vorgegebenen Termin online in Ihrem Browser ansehen können. Sie können jederzeit mit dem Referenten über einen (privaten oder öffentlichen) Chat oder direkt über Ihr Mikrofon kommunizieren.
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