Schon seit vielen Jahren die ist Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen im Arbeitsschutzgesetz verankert (1996, Oktober 2013).
Grundsätzlich eignen sich verschiedene Methoden (Beobachtung, Interview, Befragung, Workshop) zur Erhebung. Alle Varianten sind analog/vor Ort/in Papier oder alternativ digital/online möglich.
Wir entwickeln mit Ihnen ein passendes Konzept zur Durchführung.