zurück

Betriebliches Eingliederungsmanagement ordnungsgemäß durchführen

Verschiedene Gerichtsurteile zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) machen deutlich, wie wichtig es ist, auf die Durchführung eines ordnungsgemäßen BEM zu achten.

Eine einheitliche Regelung, wie dies konkret durchzuführen ist, gibt es aktuell nicht.

 

Betrachtet man die Rechtsprechung der letzten Jahre zum Thema BEM, so kristallisieren sich einige Punkte heraus, die im Falle eines Rechtsstreits besondere Beachtung finden.

 

Deshalb ist es notwendig auf eine gesonderte, schriftliche datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung des/der BEM-Berechtigten zu achten.

 

Unsere BEM-Beratenden belehren die Berechtigten vor dem Erstgespräch, erklären die im Dokument genannten Inhalte, beantworten eventuelle Fragen und händigen anschließend das Dokument zur Unterschrift aus.

 

Inhalt des Nachweises sollten folgende Punkte sein:

 

  1. Freiwilligkeit
  2. Verschwiegenheit
  3. Speicherung der Daten
  4. BEM-Prozess
  5. Rechte des Betroffenen
  6. Datenschutzbeauftragte/r

 

In unserer Akademie bieten wir regelmäßig Online-Seminare zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement an, die  neben gesetzlichen Grundlagen auch die Kernelemente und relevanten Ablaufschritte zur Durchführung von BEM vermitteln.

 

Weitere Informationen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) erhalten Sie hier.

 

Mann hält Bücherstabel

Das könnte Sie auch interessieren

Ihr persönlicher Berater
Dr. Ingo Weinreich
Geschäftsführer

Sie haben Fragen zu unseren Lösungen oder möchten die Möglichkeiten mit IfG ausloten? Dann nehmen Sie Kontakt zu mir auf!

Rückrufservice