Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsstätten
Die Arbeitsstättenverordnung (§3), sowie die ASR V3 fordern Arbeitgeber zu einer Gefährdungsbeurteilung für die Arbeitsstätte auf.
Diese Vorgabe gilt sowohl beim Einrichten von Arbeitsstätten (z.B. Neubau), beim Betreiben (regelm. Nutzung), als auch bei Veränderungen/Umgestaltungen. Detaillierte Vorgaben liefern hier eine Vielzahl von Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR).
IfG unterstützt Betriebe bei der Umsetzung der o.g. Vorgaben und begleitet die Durchführung, Erstellung und Dokumentation dieser Gefährdungsbeurteilung. Als Hilfestellung kommt hier ein sog. „ASR-Tool“ zum Einsatz, welches die Vorgaben der ASRen als Prüfpunkte in einer Gefährdungsbeurteilung aufgeführt eine systematische Beurteilung ermöglicht.
Allseits bekannte ASRen wie z.B. „Maßnahmen gegen Brände“ oder „Erste Hilfe“ sind ebenso enthalten, wie alle weiteren ASRen (siehe hierzu: BAuA – Regelwerk – Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) )