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Schulungspflicht für PU-Bauschaum

Viele von Ihnen haben es sicher schon mitbekommen, am 24. August kommt die Schulungspflicht für gewerbliche Nutzer von Polyurethan-Schaum und anderen Isocyanat-haltigen Arbeitsstoffen, wie beispielsweise Lacke oder Klebstoffe.

 

Warum ist das so?

Die häufig im Bauschaum enthaltenen Diisocyanate sind in der noch nicht ausgehärteten Form giftig und vermutlich krebserzeugend und können zu Atemwegs- und Hauterkrankungen, führen, wenn sie falsch angewendet werden.

Aus diesen Gründen hat die Europäische Kommission in der Chemikalienverordnung REACH festgelegt, dass Diisocyanate nur noch mit entsprechender Schulung angewendet werden dürfen. Die Hersteller der Produkte sind verpflichtet, solche Schulungen anzubieten.

 

Was heißt das genau?

Jede Person, welche diese Chemikalien gewerblich nutzt, muss bis zum 24.08.2023 eine Schulung absolvieren. Eine Auffrischung wird anschließend alle 5 Jahre notwendig sein. Die Teilnahme muss der Arbeitgeber sicherstellen.

 

Diese Schulung können Sie z. B. beim Verband der Europäischen Kleb- und Dichtstoffindustrie online in drei verschiedenen Abstufungen durchführen:

  • Grundlagenseminar
    Dieses genügt für Anwender von Montageschäumen aus Aerosoldosen.

 

  • Aufbauschulung
    Diese Schulung ist nötig, wenn Anwender bei Raumtemperatur mit offenen Gemischen arbeiten.

 

  • Fortgeschrittenenschulung
    Diese Schulung muss gebucht werden, wenn Anwender die Produkte über 45 Grad Celsius erwärmen oder diese außerhalb einer Spritzkabine anwenden.
PU-Bauschaum

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Dr. Ingo Weinreich
Geschäftsführer

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