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Schutz vor UV-Strahlung

Was sind die Gefahren beim Arbeiten im Freien? 

Die Beschädigungen an der Ozonschicht führen dazu, dass UV-Strahlen vermehrt auf die Erdoberfläche treffen können. Beim Auftreffen werden diese Strahlen von Wasser, Sand, Dächern  etc. wie bei einem Spiegel reflektiert, wodurch deren Wirkung verstärkt wird.

 

Daher kann zu langes Arbeiten in der prallen Sonne zu Erkrankungen wie Hitzeerschöpfung, Hitzeschlag oder einem Sonnenstich führen. Im schlimmsten Fall, ggf. gepaart mit Vorerkrankungen, kann daraus auch ein Hitzetod resultieren. Die im Sonnenlicht enthaltenen ultravioletten Strahlen führen außerdem dazu, dass die Haut bei zu geringem Schutz geschädigt wird.

 

Was bewirkt UV-Strahlung?

Auf der Haut bewirkt UV-Strahlung eine vorzeitige Hautalterung, welche sich z. B. durch Austrocknung oder Faltenbildung bemerkbar macht. Längere und intensivere Sonnenstrahlung fördert zudem das Risiko von Hautkrebs. UV-Strahlen verändern das Erbgut in der Hautzelle und Mutationen entstehen, schon bevor Sonnenbrand überhaupt sichtbar oder spürbar ist. Je länger die Haut im Laufe des Lebens intensiver Sonnenstrahlung ausgesetzt ist, desto höher ist auch das Hautkrebsrisiko. Dieser kann außerdem auch ohne Sonnenbrand entstehen. Besonders der weiße Hautkrebs, welcher bevorzugt an Stellen wie Ohren, Nase, Lippen, Nacken oder an den Händen auftritt, ist das Ergebnis langjähriger intensiver Sonneneinstrahlung. Seit 2015 wird Hautkrebs als Berufskrankheit gewertet und ist die häufigste Erkrankung in der Bauwirtschaft. So gab es 2021 rund 2.600 gemeldete Verdachtsfälle innerhalb der BG Bau.

 

Aber nicht nur die Haut nimmt Schaden durch Sonnenstrahlen. Akute hohe UV-Strahlenbelastung kann im Auge zu Entzündungen der Horn- und Bindehaut führen. Von milden Irritationen und erhöhter Lichtempfindlichkeit reichen die Symptome bis hin zu starken Schmerzen. Dauerhafte UV-Strahlung kann außerdem die Linse eintrüben und grauen Star hervorrufen.

 

Schutzmaßnahmen gegen UV-Strahlung

Zum Schutz vor Sonne und UV-Strahlung gilt deshalb auch hier: technische und organisatorische Schutzmaßnahmen vor personenbezogenen Maßnahmen (TOP-Prinzip).

 

Feste Unterstellmöglichkeiten wie Überdachungen oder Sonnenschirme können einerseits Schatten werfen, um vor Hitze zu schützen, gleichzeitig aber auch UV-Strahlen abschirmen. Auch organisatorisch kann hier einiges zum Schutz der Beschäftigten getan werden. Zum Beispiel könnte man die Arbeitszeit vorrangig auf Zeiten legen, in denen die Sonnenstrahlung nicht so stark ist. In Deutschland ist die UV-Belastung zwischen 11 und 16 Uhr am höchsten. Man könnte also an besonders heißen und sonnigen Tagen die Arbeitszeit in die frühen und kühleren Morgenstunden verlegen. Möglich wäre auch ein Rotationsprinzip einzuführen. Das heißt die Beschäftigten wechseln sich bei den entsprechenden Tätigkeiten ab, so dass man nur eine begrenzte Zeit in der Sonne arbeitet.

Trotzdem sollten auch persönliche Schutzmaßnahmen wie UV-Schutzcreme mit hohem Lichtschutzfaktor (vorzugsweise 50), Sonnenbrillen (nach DIN EN 166 und DIN EN 172) und Kopfbedeckungen bereitgestellt werden. Idealen Sonnenschutz bietet auch langärmliche, luftdurchlässige Kleidung. Eine spezielle UV-Schutzkleidung ist jedoch nicht erforderlich.

 

Je nach Tätigkeit und Arbeitsplatz ist eine individuelle Betrachtung inkl. Maßnahmenableitung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gefordert.

Bagger im Sonnelicht

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