Die arbeitsmedizinische Vorsorge dient der individuellen Beanspruchung auch aufgrund der Gefährdungsbeurteilungen der einzelnen Tätigkeiten.
Neben dem zentralen Beratungsgespräch sind auch klinische und körperliche Untersuchungen vorgesehen.
Bei Vorsorgen im Sinne der ArbMedVV werden verschiedene Arten unterschieden:
- Pflichtvorsorge
- Angebotsvorsorge
- Wunschvorsorge
Gedanklich getrennt zu betrachten sind die sogenannten Eignungsuntersuchungen (z.B Fahr-Steuer-Tätigkeiten oder Arbeiten mit Absturzgefährdung), die nicht Bestandteil der Vorsorgen sind.