Hitze im Büro, in Werkstatt und Halle. Was Arbeitgeber jetzt beachten müssen

Wenn die Temperaturen steigen, steigen auch die Pflichten. Als Fachkraft für Arbeitssicherheit erlebe ich es jedes Jahr aufs Neue: Unternehmen unterschätzen die gesetzlichen Anforderungen beim Hitzeschutz und das kann teuer werden. Dieser Beitrag verschafft Ihnen einen kompakten Überblick über Rechtslage, Grenzwerte und wirksame Maßnahmen.

Was sagt das Gesetz?

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG, §§ 3–5) verpflichtet Arbeitgeber, Gefährdungen durch Hitze zu beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen, technische, organisatorische und persönliche. Die konkretesten Vorgaben finden sich in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 „Raumtemperatur“ (zuletzt aktualisiert März 2022), die in Verbindung mit der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt.

 

Die wichtigsten Temperaturschwellen der ASR A3.5 im Überblick:

  • Ab 26 °C Ab einer Raumtemperatur von 26 °C sollten zusätzliche Maßnahmen zur Begrenzung der Wärmebelastung geprüft werden, insbesondere bei starker Sonneneinstrahlung, hohen Außentemperaturen oder besonders schutzbedürftigen Beschäftigten.
  • Ab 30 °C: Ab einer Raumtemperatur von 30 °C sind wirksame Maßnahmen zur Reduzierung der Wärmebelastung umzusetzen. Welche Maßnahmen geeignet sind, ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen.
  • Ab 35 °C: Der Arbeitsraum gilt laut ASR A3.5 Ziffer 4.4 nicht mehr als geeigneter Arbeitsplatz. Technische Maßnahmen wie Luftduschen oder die Bereitstellung von Hitzeschutzkleidung werden obligatorisch

 

Hinweis: Die Temperaturwerte der ASR A3.5 beziehen sich auf Arbeitsräume. Bei Tätigkeiten im Freien bestehen zwar keine festen Temperaturgrenzwerte, Hitzebelastungen sind jedoch ebenfalls im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu beurteilen und durch geeignete technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen zu minimieren.

 


 

Wichtig: Es gibt kein gesetzliches Recht auf „Hitzefrei“. Das bedeutet aber nicht, dass Arbeitgeber nichts tun müssen. Verstöße gegen arbeitsschutzrechtliche Pflichten können von den zuständigen Aufsichtsbehörden beanstandet und je nach Sachverhalt als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Wer kontrolliert die Einhaltung?

Die Gewerbeaufsichtsämter der Länder sind für Kontrollen zuständig. Sie können im Einzelfall verbindliche Anordnungen erlassen, bis hin zur Stilllegung von Anlagen und Maschinen.

Praktische Schutzmaßnahmen – nach STOP-Prinzip

Das STOP-Prinzip (Substitution – Technisch – Organisatorisch – Persönlich) liefert den richtigen Rahmen:

 

Technische Maßnahmen (höchste Priorität):

  • Klimaanlagen, Ventilatoren, Luftduschen
  • Außenliegender Sonnenschutz (Rolläden, Markisen)
  • Wärmedämmung von Dächern und Fassaden
  • Kühle Pausenräume einrichten

Organisatorische Maßnahmen:

  • Arbeitszeiten in die kühleren Morgen- und Abendstunden verlagern
  • Hitzeintensive Tätigkeiten auf frühe Tagesstunden legen
  • Mehr und längere Pausen einplanen
  • Homeoffice-Möglichkeiten anbieten

Persönliche Maßnahmen (nachrangig):

  • Kostenlose Bereitstellung kühler Getränke
  • Lockerung der Kleiderordnung
  • Hitzeschutzkleidung bei Hitzearbeit

Besondere Risikogruppen nicht vergessen

Schwangere, ältere Beschäftigte und Menschen mit Vorerkrankungen (Herz-Kreislauf, Diabetes) sind besonders gefährdet. Diese Gruppen müssen bei der Gefährdungsbeurteilung explizit berücksichtigt werden.

Mein Fazit für die Praxis

Hitzeschutz ist keine Kür, er ist gesetzliche Pflicht und unternehmerische Verantwortung. Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument. Wer sie konsequent durchführt, ist rechtlich auf der sicheren Seite und schützt seine Belegschaft wirksam.

 


Autor

Christina-Meier

Christina Meier
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Beraterin Sicherheit
und Gesundheit

 


 

Neuer Schwellenwert für Sicherheitsbeauftragte. Was Unternehmen jetzt wissen müssen.

Hintergrund: Eine Gesetzesänderung mit großer Reichweite

Zum 29. Mai 2026 ist das Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/2748 zu Notfallverfahren aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls bei Gasgeräten und PSA und zur Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch in Kraft getreten. Neben unionsrechtlichen Regelungen zu Gasgeräten und persönlicher Schutzausrüstung enthält das Gesetz eine für den betrieblichen Arbeitsschutz zentrale Neuregelung: Die Änderung des § 22 SGB VII hebt den Schwellenwert für die verpflichtende Bestellung von Sicherheitsbeauftragten von bisher 20 auf nunmehr 50 Beschäftigte an.

Der Deutsche Bundestag hatte am 26. März 2026 in namentlicher Abstimmung für diese Änderung votiert. Der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2026 zu. Damit ist die Regelung nach Verkündung im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 140 vom 18. Mai 2026) planmäßig in Kraft getreten.

Die neue Staffelung im Überblick

Die Neuregelung differenziert künftig wie folgt:

  • Weniger als 20 Beschäftigte: Keine pauschale Pflicht zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten.
  • 20 bis unter 50 Beschäftigte: Bestellpflicht besteht nur dann, wenn eine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit vorliegt. Dies ist anhand der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG zu ermitteln.
  • 50 oder mehr Beschäftigte: Die generelle Bestellpflicht bleibt unverändert bestehen. Bei weniger als 250 Beschäftigten ohne besondere Gefährdung kann ein Sicherheitsbeauftragter ausreichen.

Unabhängig von der Betriebsgröße können die Unfallversicherungsträger bei Vorliegen einer besonderen Gefährdungslage die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten anordnen.

Was das für Betriebe zwischen 20 und 49 Beschäftigten bedeutet

Für Unternehmen dieser Größenklasse entfällt die automatische Pflicht. Das bedeutet jedoch ausdrücklich nicht, dass der Arbeitsschutz in diesen Betrieben an Bedeutung verliert. Im Gegenteil: Die Gefährdungsbeurteilung rückt in den Mittelpunkt. Unternehmen müssen nun aktiv prüfen und dokumentieren, ob besondere Risiken vorliegen und auf dieser Basis entscheiden, ob ein Sicherheitsbeauftragter erforderlich ist.

Branchen mit typischerweise erhöhter Gefährdung, etwa Pflege, Produktion, Logistik oder Handwerk, sollten davon ausgehen, dass aufgrund der regelmäßig vorliegenden besonderen Gefährdung weiterhin eine Bestellpflicht besteht. Eine pauschale Entlastung ohne sorgfältige Einzelfallprüfung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist rechtlich nicht zulässig.

Unsere Einschätzung

Als moderner Partner für Arbeitssicherheit und Anbieter professioneller Schulungen für Sicherheitsbeauftragte begrüßen wir zielgerichtete Entlastungen für Betriebe und unterstützen Unternehmen dabei, Sicherheit praxisnah, effizient und zukunftsorientiert umzusetzen.

 


Autor

Christina-Meier

Christina Meier
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Beraterin Sicherheit
und Gesundheit

 


 

Quelle:

Bundesgesetzblatt BGBl. I Nr. 140/2026

335 tödliche Arbeitsunfälle und was das für unsere Arbeit bedeutet

335 Menschen sind 2025 bei der Arbeit ums Leben gekommen. 245 weitere auf dem Weg dorthin. Jede dieser Zahlen steht für eine individuelle Tragödie, für Familien, Kolleginnen und Kollegen, ganze Belegschaften. Als Fachkraft für Arbeitssicherheit begleite ich Unternehmen dabei, genau solche Zahlen zu verhindern. Die vorläufige Statistik der DGUV für 2025 ist dabei ein wichtiger Gradmesser.

 

Was die Zahlen zeigen

Im Vergleich zum Vorjahr sind meldepflichtige Arbeitsunfälle um 3,2 Prozent auf 730.598 gesunken, tödliche Arbeitsunfälle gingen von 345 auf 335 zurück. Gleichzeitig stieg die Zahl der tödlichen Wegeunfälle von 215 auf 245, ein Anstieg um 14 Prozent.

Auch bei den neuen Unfallrenten zeigt sich ein differenziertes Bild: Während die Gesamtzahl leicht auf 13.326 sank, stiegen neue Renten aus Wegeunfällen leicht an (+2,5 %).

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Was diese Zahlen für die Praxis bedeuten

Der Rückgang bei Arbeitsunfällen ist ermutigend aber er darf nicht dazu verleiten, die Hände in den Schoß zu legen. In meiner täglichen Beratungstätigkeit sehe ich immer wieder, dass der Unterschied zwischen einem Betrieb mit niedrigen und einem mit hohen Unfallzahlen selten an fehlendem Wissen liegt. Er liegt an der Konsequenz der Umsetzung. Betriebe, die systematisch Gefährdungsbeurteilungen durchführen, Unterweisungen dokumentieren und nachhalten sowie Beinaheunfälle konsequent auswerten, erzielen bessere Ergebnisse. Das ist kein Zufall, das ist das Ergebnis einer gelebten Sicherheitskultur.

 

Wegeunfälle ein blinder Fleck?

Der deutliche Anstieg bei tödlichen Wegeunfällen verdient besondere Aufmerksamkeit. Arbeitgeber haben im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht und ihrer Möglichkeiten Einfluss auf das Unfallgeschehen auf dem Weg zur Arbeit, durch Sensibilisierung, betriebliche Mobilitätsangebote und flexible Arbeitszeitmodelle. Wer Prävention ernst nimmt, denkt auch hier mit.

 

Im Sinne von Vision Zero

Das Ziel ist klar: null tödliche Arbeitsunfälle. Das mag utopisch klingen, aber es ist die richtige Haltung. Jeder verhinderte Unfall zählt. Ich sehe es als meinen Auftrag, Betriebe auf diesem Weg zu begleiten.

 

Autor

Christina-Meier

Christina Meier
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Beraterin Sicherheit
und Gesundheit

 

Quelle

Vorläufige Unfallzahlen 2025
 https://www.dguv.de/de/zahlen-fakten/vorlaeufige_zahlen/allgemeine-uv/index.jsp

Wie wir über Geld denken, entscheidet oft mehr über unseren Kontostand als jede Excel-Tabelle

Wie wir über Geld denken, entscheidet oft mehr über unseren Kontostand als jede Excel-Tabelle.
Genau hier setzt unser Online-Seminar „Financial Health – Psychologie trifft Finanzen“ an – ein Format, das im letzten Jahr so erfolgreich war, dass die ING uns auch 2026 wieder gebucht hat.

Warum?

Weil Financial Health weit mehr ist als Zahlen, Budgets und Kontenmodelle. Es geht um uns selbst: unsere Glaubenssätze, unsere Emotionen und die Muster, die wir im Umgang mit Geld entwickelt haben – oft ohne es zu merken.

Teil 1: Money Mindset verstehen

Unsere inneren Überzeugungen über Geld bestimmen, wie wir handeln:
Bin ich jemand, der „sicherheitshalber immer spart“ oder „lieber nicht so genau hinschaut“?
Im ersten Teil des Seminars beleuchten wir, wie solche Glaubenssätze entstehen, wie sie wirken – und wie man sie erkennt.
Die Teilnehmenden arbeiten direkt an ihren eigenen Überzeugungen und schaffen damit die Grundlage für mehr finanzielle Klarheit.

Teil 2: Eigenes Finanzverhalten erkennen

Warum geben wir manchmal impulsiv Geld aus?
Warum fällt Sparen manchen leicht und anderen schwer?
Im zweiten Teil tauchen wir in typische Muster und emotionale Auslöser ein. Anhand der vier menschlichen Grundbedürfnisse zeigen wir, wie diese unser finanzielles Verhalten steuern – oft im Hintergrund, aber mit deutlichen Auswirkungen.

Warum dieser Ansatz wirkt

Das Seminar verbindet Finanzwissen mit psychologischen Erkenntnissen – praxisnah, verständlich und direkt umsetzbar. Es hilft, die eigenen Entscheidungen besser zu verstehen und langfristig gesünder mit Geld umzugehen.

Wir freuen uns, dieses spannende Format auch in diesem Jahr wieder gemeinsam mit der ING umzusetzen!

AOK PLUS im Dialog x IfG

Die AOK PLUS hat im Jahr 2025 die Veranstaltungsreihe „AOK PLUS im Dialog“ mit dem Thema „Gesundheit als entscheidender Wirtschaftsfaktor?!“ ausgerichtet.

 

Die vier Veranstaltungen in verschiedenen Städten in Sachsen und Thüringen fokussierten sich auf das Thema: Gesundheit als die Schlüsselressource für den Unternehmenserfolg. Dabei wurde lebendig und praxisnah über Gesundheit als strategischen Wirtschaftsfaktor diskutiert und verschiedene Fragestellungen angegangen.

Unser Geschäftsführer Johannes Lange und Ingo Weinreich waren jeweils bei zwei Veranstaltungen als Experten mit dabei.

 

In ihren Vorträgen und in den anschließenden Diskussionen machten sie deutlich, dass Gesundheit in Organisationen zunehmend zur strategischen Schlüsselressource wird. Angesichts steigender Arbeitsdichte, paralleler Projekte und wachsender Erwartungen stehen Führungskräfte vor der Aufgabe, Orientierung, Klarheit und Vertrauen zu schaffen. Insbesondere Empathie, transparente Kommunikation und Vertrauen sind zentrale Voraussetzungen für gesunde und leistungsfähige Teams.

Johannes Lange zeigte auf, dass hohe Fehlzeiten Ausdruck einer strukturell überlasteten Arbeitswelt sind. Psychische Erkrankungen stellen dabei den größten Treiber dar. Er betonte, dass offene Kommunikation und die frühzeitige Einbindung der Mitarbeitenden in Veränderungsprozessen entscheidend sind, um Unsicherheit und Fehlinterpretationen zu vermeiden. Gesundheit müsse strategisch gedacht werden – kurzfristige Maßnahmen reichen nicht aus.

Dr. Ingo Weinreich verdeutlichte, dass sich der Krankenstand seit der Pandemie auf einem deutlich höheren Niveau verfestigt hat. Fehlzeiten seien weniger ein medizinisches Einzelphänomen als vielmehr ein Spiegel von Arbeitsbedingungen, Führung, Kultur und Kommunikation. Entscheidend sei, Ursachen zu analysieren und Arbeitskulturen zu gestalten, die Überforderung vorbeugen.

Die Diskussionen zeigten eindrücklich, dass Gesundheit kein Kostenfaktor ist, sondern eine Voraussetzung für Stabilität, Leistungsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit. Dort, wo Führung Klarheit schafft, Verantwortung geteilt wird und Gesundheitskompetenz im Alltag verankert ist, entsteht nachhaltige Widerstandskraft in Organisationen.

Vielen Dank an die AOK PLUS für die tollen Veranstaltungen und dass dieses wichtige Thema aufgegriffen und diskutiert wird!

Mit BEM365 auf der ConSozial Messe

„Wie BEM geht auch extern?!?“ – „Das wünsche ich mir vom Chef zu Weihnachten!“
[Zitate unserer Standbesucher]

 

Wir waren im Oktober zwei Tage auf der ConSozial Messe.

 

Passend zum Motto Inklusion durch Innovation, waren wir mit BEM365, unserem externen und digitalen BEM-Service vor Ort.

 

Mit BEM365 können wir Unternehmen entlasten, indem wir den BEM-Prozess individuell übernehmen, vom Einladungsmanagement über das Fallmanagement bis hin zum kompletten Care-Management. Für jedes Unternehmen können wir das passende Paket finden und erstellen, um BEM einfach, effizient und nachhaltig umzusetzen.

 

Im regen Austausch mit zahlreichen Akteuren der Sozialbranche haben unsere Beraterinnen Laura Lechner, Angela Schütt und Lea Kuzelka darüber gesprochen, dass es für BEM neue, wirksamere Wege gibt.

 

Wir fahren nun mit vielen Impressionen, tollen Gesprächen und erlebter Menschlichkeit nach Hause. 💬🫱🏼‍🫲🏽

 

Vielen Dank für alle die uns an unserem Stand besucht haben.

 

Hier finden Sie noch ein kurzes Highlight-Video, zu unseren beiden Tagen auf der ConSozial Messe. 

 

Wenn Sie weitere Informationen über BEM365 möchten, melden Sie sich gerne bei uns!

📞 0341 52 11 62 0
📧 info@bem365.de
🌐 www.bem365.de

Drei Tage Weiterbildung beim TÜV SÜD

Kevin Fielder, Vincent Farjot, Florian Wack und Manuel Voigt sind jetzt offiziell qualifiziert, Berufskraftfahrer/innen auszubilden, mit besonderem Fokus auf Gesundheit. 🚛

 

Anfang Dezember waren unsere Berater zur Fortbildung drei intensive Tage in München beim TÜV SÜD, um ihr Wissen zu erweitern und uns für unsere Kundschaft noch besser aufzustellen. Im Rahmen der BKF-Fortbildung (§ 7 BKrFQG) haben sie alle relevanten Kenntnisbereiche der Berufskraftfahrer/innen-Schulung durchlaufen.

 

Unser Schwerpunkt bezieht sich auf gesundheitsrelevante Inhalte wie:
• Ernährung
• Ergonomie
• Stressbewältigung
• Suchtprävention

Gerade diese Themen sind entscheidend für Sicherheit, Leistungsfähigkeit und langfristige Gesundheit im Fahrberuf.

 

Ein wertvolles Feedback vor Ort:
„Es ergibt total Sinn, dass diese Bereiche von Expert/innen aus Gesundheits- und Sportwissenschaften oder Psychologie vermittelt werden – statt ausschließlich von klassischen Fahrlehrern.“

 

In Hamburg setzen wir diesen Ansatz bereits erfolgreich gemeinsam mit der Hamburger Hochbahn AG um und gestalten den Kenntnisbereich ‚Gesund und sicher‘ praxisnah und wirksam.

 

Gesundheit ist das wichtigste Gut – besonders im anspruchsvollen Alltag von Berufskraftfahrer/innen.
3 Tage voller Wissen, Austausch und Weiterentwicklung – vielen Dank dafür und melden Sie sich gerne bei uns, wenn Sie Interesse an diesem Themenfeld haben. Berater springt bei einer Übung.

Marco Forster – 20 Jahre bei IfG

Im September gab es bei IfG einen besonderen Grund zur Freude: Marco Forster feierte sein 20-jähriges Firmenjubiläum.

 

Sein Weg begann 2005 mit der kaufmännischen Ausbildung im Unternehmen. Schnell zeigte sich sein Engagement – sowohl fachlich als auch menschlich. Nach der erfolgreichen SiFa-Ausbildung und weiteren Fortbildungen übernahm er über die Jahre mehr und mehr Verantwortung. Im Jahr 2013 wurde er zum Prokuristen ernannt und ist nun seit August 2025 Teil der Geschäftsführung.

Marco Forster hat die Entwicklung am Standort Sulzbach-Rosenberg maßgeblich begleitet, Umzüge mitgestaltet und die Digitalisierung im Unternehmen aktiv vorangetrieben.

Zum Jubiläum überraschten ihn die Kollegen im Bürogebäude mit einer kleinen Feier. Nach einem Rückblick auf die 20 Jahre durch Dr. Christian Weigl in gemütlicher Runde, ging es noch zum gemeinsamen Abendessen.

 

Wir sagen Danke für 20 beeindruckende Jahre, für Verlässlichkeit, Weitblick und Herzblut.

 

Auf viele weitere gemeinsame Erfolge bei IfG!

Lernbegleiter für SiFa 3.0

Dr. Christian Weigl hat die Ausbildung, die seit Ende April lief, nun abgeschlossen und ist offiziell „Lernbegleiter zur Qualifizierung von Fachkräften für Arbeitssicherheit“.

Die IfG GmbH kann nun eigene Fachkräfte für Arbeitssicherheit ausbilden.

 

Seit 2023 gibt es die neue Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit – auch SiFa 3.0 genannt. Im Vergleich zur bisherigen Version 2.0 ist die Ausbildung deutlich umfangreicher, intensiver, praxisnäher und auf die Anforderungen einer modernen Arbeitswelt zugeschnitten.

 

Zentrale Elemente der neuen Ausbildung sind:

Mit der Qualifizierung zum Lernbegleiter bringt sich die IfG GmbH aktiv in die Weiterentwicklung der Ausbildung von Fachkräften für Arbeitssicherheit ein – und gestaltet damit die Zukunft des Arbeits- und Gesundheitsschutzes entscheidend mit.

MindWork – mentale Stärke. Bewusst leben. Gesund arbeiten.

„Wenn sich im Außen vieles verändert, unsicher wirkt und die Geschwindigkeit des Alltags zunimmt, braucht es mehr innere Stärke und Struktur – im Einzelnen und in unseren Teams“

 

Wenn wir Sie fragen würden, was die Alltagsphänomene in unserem (Arbeits-)Leben sind, die uns am stärksten beeinflussen, welche kommen Ihnen dann als erstes in den Sinn?

 

Bei dieser Frage bekommen wir häufig Rückmeldungen, die in die Richtung von mentaler Erschöpfung, einem „zu viel“ an Aufgaben/Unsicherheiten/Reizen und einem „zu wenig“ an Fokus/Verbundenheit/Ruhe gehen. Es scheint normal geworden zu sein, einen Terminkalender zu haben, der im übertragenen Sinne eher 26 statt 24 Stunden meines Tages füllt, mich im Funktionsmodus von A nach B nach C gehen lässt und mich am Ende des Tages erschöpft mit Fragen zurücklässt wie: „Habe ich daran eigentlich gedacht? Was ist, wenn…? Ich muss noch…! Aber eigentlich brauche ich…“

 

Dieses „zu viel“ und „zu wenig von“ beeinflusst unser Wohlbefinden und mit der Zeit unsere mentale wie körperliche Gesundheit. Eine Arbeits- und Alltagswelt, welche immer schneller und intensiver wird, ist eine, in der Orientierung fehlt und eine zunehmende mentale Erschöpfung Fehlzeiten erhöht und die Zufriedenheit senkt.

 

Seit über 35 Jahren bringen wir Gesundheit in Unternehmen und haben mit MindWork – basierend auf unseren vielfältigen Erfahrungen sowie wissenschaftlichen Erkenntnissen – ein Konzept entwickelt, welches Einzelpersonen und Teams konkretes Handwerkszeug mitgibt, um diesen Phänomenen zu begegnen und wieder Kraft und Fokus zu gewinnen.

 

Wir wissen: Reine Wissensvermittlung, welche durch ein Seminar im ohnehin schon vollen Terminkalender „dazwischengeschoben“ wird, bringt meist nicht den gewünschten Mehrwert. Es braucht den direkten Alltagstransfer und eine hohe praktische Anwendung des Gelernten, um nachhaltige Veränderungen möglich zu machen.

 

Genau deswegen ist MindWork als eine 3-monatige Begleitung konzipiert, welche verschiedene Bausteine enthält und individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten wird.

 

Möchten auch Sie ein „mehr“ an Fokus, mentaler Widerstandsfähigkeit und Verbundenheit in Ihr Unternehmen und Ihre Teams bringen? Dann lassen Sie uns gerne ins Gespräch kommen!

Weitere Informationen zu MindWork sowie unser Kontaktformular finden Sie unter www.ifg-mindwork.de