Herzlich Willkommen Christopher Zumbrock!

Wir begrüßen unseren Leiter Arbeitssicherheit Nord-West Deutschland Christopher Zumbrock im IfG-Team.

 

Mit seinem fachlichen Hintergrund als Elektroniker, Industriemeister und u.a. Sicherheitsmeister Holz und Metall sowie Rohstoffe und chemische Industrie unterstützt er deutschlandweit in Bereichen wie Neu-, und Umbau von Schwerindustrieanlagen sowie Sicherheits-, und Gesundheitskoordination im Industrieanlagenbau. Außerdem ist er interner Auditor und Managementbeauftragter nach DIN ISO 45001.

Zuvor hat er als Health & Safety Manager bei Heidelberg Materials AG gearbeitet und verschiedene Großprojekte betreut.

 

Neben der Tätigkeit im Arbeitsschutz spielen auch die Musik und die Feuerwehr eine große Rolle in seinem Leben.

Wenn er nicht gerade Projekte betreut, steht er mit verschiedenen Bands deutschlandweit auf der Bühne oder ist ehrenamtlich als Unterbrandmeister bei der Freiwilligen Feuerwehr tätig.

 

Wir freuen uns, dass er nun ein Teil von IfG ist!

 

Herzlich willkommen an Bord Christopher Zumbrock!

Gesundheitsprojekte für IfG-Beschäftigte

Wir, die IfG GmbH, investieren gerne in die Gesundheit unserer Mitarbeitenden!

Die Bedeutung der Mitarbeitergesundheit für den Unternehmenserfolg rückt immer stärker in den Fokus der modernen Unternehmensführung. Denn gesunde Mitarbeitende sind nicht nur leistungsfähiger, sondern auch motivierter und zufriedener.

 

Aus diesem Grund bieten wir unseren Beschäftigten seit letztem Jahr die Möglichkeit einer Urban Sports Club Mitgliedschaft oder die Möglichkeit eines Jobrads an.

 

Mit Urban Sports Club kann das vielfältigste Sport- und Wellnessangebot in Europa mit nur einer Mitgliedschaft genutzt werden. Gerade für unsere Berater ist dieses Angebot besonders interessant, da sie durch die Mitgliedschaft an kein spezifisches Sportstudio und keine feste Stadt gebunden sind.

Dies ermöglicht es, dass unsere Beschäftigten auch während Ihrer Geschäftsreisen in anderen Städten dem Sport ihrer Wahl nachkommen können.

 

Auch das Dienstrad ist eines der beliebtesten Benefits – und das mit gutem Grund. Wer mit dem Fahrrad oder E-Bike zur Arbeit kommt, spart Geld, hält sich fit und ist nachhaltig unterwegs.

 

Zudem haben die IfG-Beschäftigten auch während Ihres Büroalltags die Möglichkeit, kurze aktive Pausen einzubauen.

 

Unser Gesundheitsberater Kevin Fielder zeigt wie es geht.

 

Gesundheitsprojekte Gesundheitsprojekte Kevin

 

Neben den gesundheitlichen Möglichkeiten können ebenfalls attraktive Mitarbeiterrabatte von verschiedenen Marken und Anbietern genutzt werden. Wir bieten folgende Benefits an: Coporate Benefits, Betriebliche Altersvorsorge, vermögenswirksame Leistungen, Edenred Shoppingcard.

 

Hier geht es zu unseren Jobs!

Modern, innovativ und attraktiv – unsere Onlineunterweisung

Unterweisungen sind im Arbeitsschutz nicht mehr wegzudenken. Nach § 12 Arbeitsschutzgesetz sind alle Unternehmen verpflichtet Unterweisungen für ihre Beschäftigten durchzuführen. Oftmals sind die Planung sowie Umsetzung aufgrund diverser Faktoren schwierig.

 

Wir haben die Lösung!

Mit unserer Onlineunterweisung, deren Inhalte individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmt sind, bieten wir Ihnen ein Tool Ihre Beschäftigten nach den Kriterien der DGUV Information 211-005 zu schulen. Auf diesem Wege können Sie Ihre Angestellten dazu befähigen, sich im Betrieb sicher und gesundheitsgerecht zu verhalten.

 

Mittels interaktiver Inhalte, wie beispielsweise dem Einbau von Videomaterial und abschließender Lernzielkontrolle durch einen Fragebogen, ist die Onlineunterweisung eine attraktive, innovative und moderne Alternative zu konventionellen Unterweisungsmethoden. Zudem können die Unterweisungen örtlich flexibel von jedem PC aus durchgeführt werden, was enorme Vorteile der Ortsunabhängigkeit bietet.

 

Die genauen Inhalte zu den Themen unserer Onlineunterweisung können Sie unserer Homepage onlineunterweisung.com entnehmen.

 

Buchen Sie die Onlineunterweisung bis zum 31.03.2024 und erhalten Sie 30 % Rabatt im ersten Jahr!
(Code: Onlineunterweisung24)

Fordern Sie jetzt Ihr individuell auf Ihre Bedürfnisse angepasstes Angebot an!

IfG-Arbeits­schutz-Tool aktualisiert:

Gefährdungs­beurteilung für Arbeitsstätten

Die Arbeitsstättenverordnung (§3), sowie die ASR V3 fordern Arbeitgeber zu einer Gefährdungsbeurteilung für die Arbeitsstätte auf.

Diese Vorgabe gilt sowohl beim Einrichten von Arbeitsstätten (z.B.  Neubau), beim Betreiben (regelm. Nutzung), als auch bei Veränderungen/Umgestaltungen. Detaillierte Vorgaben liefern hier eine Vielzahl von Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR).

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Azubifit Erfahrungsbericht

Seit September diesen Jahres haben wir einen neuen Kollegen bei der IfG GmbH am Standort Sulzbach-Rosenberg.

Vom 30.10.2023 – 31.10.2023 durfte er bei einem Azubifit-Seminar eines Maschinenbau Unternehmens hospitieren, um Einblicke in das Tun der Trainer zu gewinnen.

 

Azubifit ist mit unter das älteste Produkt der IfG GmbH und wird bereits seit 1992 angeboten. Schon damals hat unsere Geschäftsführung erkannt, wie wichtig es ist, dass wir uns mit der Gesundheit junger Erwachsener beschäftigen, da sie die Zukunft jedes Unternehmens bilden.

 

Hier erfahren Sie nun mehr zu den Eindrücken, die unsere neue FaSi sammeln konnte:

Im Wesentlichen ging es bei den Seminaren um Module zur Gesundheit, Sport, Ernährung und Work Life Balance. Besonders inspirierend empfand ich hierbei wie eng Theorie und Praxis verknüpft wurden. Im Fokus der Azubifit-Reihe stand, dass die Azubis zum eigenen Denken angeregt werden und sie sich über die Themen, welche behandelt wurden, entsprechend Gedanken gemacht haben.

 

Spannend war für mich außerdem die Staffelung mitzubekommen, wie die verschiedenen Themen der Lehrjahre aufeinander aufbauten. Dies galt nicht nur thematisch, sondern auch von der Didaktik: während im ersten Lehrjahr, indem sich Azubis noch nicht so gut kannten, der Fokus eher auf praktischen Einheiten lag, welche die Gruppendynamik fördern, wurde im zweiten und dritten Lehrjahr größerer Wert auf Diskussionen der Azubis gelegt.

 

Teilweise durfte ich als Teilnehmender bei den Workshops mitwirken und gegen Ende mich, mit Unterstützung der Trainerin, im Moderieren des Workshops probieren.

 

Nach zwei ereignisreichen Azubifit-Tagen ging somit mein erster mehrtägiger Außeneinsatz als neue FaSi bei der IfG GmbH zu Ende.

Ich freue mich auf viele weitere spannende Eindrücke und Projekte bei der IfG GmbH.

Gefährdungsbeurteilung psychische Belastungen – unsere Psyche und Job

Dass psycho-soziale Belastungen für Beschäftigte auch ein Risiko in der Arbeitswelt darstellen, hat der Gesetzgeber bereits im Jahr 2013 bemerkt und mit dem §5 ArbSchG dieser Entwicklung Rechnung getragen.

Es wird die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz gefordert.

 

Viele Organisationen sind mit dieser Aufgabe teilweise überfordert und stellen sich zurecht einige Fragen:

  • Wie können solche Belastungen gemessen werden?
  • Wie werden diese beurteilt?
  • Welche Maßnahmen gibt es bei Auffälligkeiten?

 

Wir können diese Fragen mit Hilfe unseres 4-Schritte-Kozeptes beantworten und die Unternehmen dahingehend mit unseren Experten unterstützen.

 

Im ersten Schritt geht es um die Planung, welche Ziele verfolgen Sie und welche Gruppen/ Bereiche müssen geprüft werden.

Anschließend muss analysiert werden. Zunächst sollte das passende Analyseinstrument überlegt, die Analyse durchgeführt werden.

In den weiteren Schritten werden die Maßnahmenvorschläge in Workshops erarbeitet.

Mit einer Umsetzungs- und Wirkungskontrolle soll erörtert werden, ob eine Projektfortsetzung notwendig ist.

 

Die Gefährdungsbeurteilung psycho-sozialer Belastungen ist ein Prozess, welcher für jedes Unternehmen individuell angepasst werden kann. Um die geeignetste Methode auszuwählen, zeigen unsere Experten die verschiedenen Vor- und Nachteile der einzelnen Analysemethoden auf. Insbesondere die Planung und Analyse dieser Methoden sind entscheidend für eine erfolgreiche Durchführung.

 

Erfahren Sie mehr:

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen – IfG Sicherheit + Gesundheit. (gesundheitsmanagement.com)

Sicher unterwegs im Winter

Vor allem in der dunklen Jahreszeit ist es wichtig, auf die richtige Ausstattung im Straßenverkehr zu achten. Sowohl mit dem Pkw als auch mit dem Rad oder zu Fuß – wichtig ist es, gesehen zu werden. Wer ohne Licht fährt oder mit dunkler Kleidung unterwegs ist, geht ein hohes Risiko für sich und andere ein und die Unfallgefahr steigt. 

Wer keine Maßnahmen trifft, um gesehen zu werden, kann in der Dunkelheit erst ab einer Entfernung von etwa 25 Metern von einem heranfahrenden Auto gesehen werden, das verringert die Reaktionszeit zum Bremsen oder Ausweichen enorm.  

Daher sollte man auf ausreichend helle bzw. reflektierende Bekleidung achten, das Licht am Fahrrad auf Funktionstüchtigkeit prüfen und ggf. kleine Reflektoren an den Speichen anbringen. 

Es gilt hier also – auffallen um jeden Preis.  

Fußgänger können auf Stirnleuchten oder kleine Lichter an Tasche und Jacke zurückgreifen, um bei Dunkelheit besser gesehen zu werden.  

Für alle Kraftfahrzeuge sind funktionierende Scheinwerfer das A und O im Straßenverkehr sowie eine saubere Frontscheibe und intakte Scheibenwischer.  

Arbeits- und Wegeunfall – Analyse und Prävention

Zahl der meldepflichtigen Unfälle geht zurück

Die Zahl der meldepflichtigen Arbeits- und Wegeunfälle ist im vergangenen Jahr zurückgegangen. Lag diese im Jahr 2021 noch bei zusammen 977.070 Unfällen, ereigneten sich ein Jahr später „nur“ noch 960.700 meldepflichtige Unfälle, was einem Rückgang von 1,68% entspricht. Wie schon 2021 ereigneten sich auch 2022 die meisten meldepflichtigen Arbeitsunfälle in der Holz- und Metallindustrie. Dort sank die Zahl von 133.191 auf 125.940, was einen Rückgang um 5,44% ergibt. Während die Anzahl der Arbeitsunfälle in den letzten Jahren kontinuierlich abnahm, stieg die der meldepflichtigen Wegeunfälle in Deutschland um 1,43% auf 173.288. Dort kamen die meisten meldepflichtigen Wegeunfälle im Gesundheitsdienst und der Wohlfahrtspflege zustande (35.402). Seit 2019 nimmt die Zahl der Arbeits- und Wegeunfälle kontinuierlich ab. Ein Grund hierfür könnte die damalige Covid-19-Pandemie sein, da zu dieser Zeit viele Beschäftigte vermehrt im Homeoffice, in Kurzarbeit oder gar nicht gearbeitet hatten.

Doch nicht nur die Zahl der meldepflichtigen Unfälle geht zurück, auch die tödlichen Arbeits- und Wegeunfälle nehmen immer mehr ab. Während 2021 noch 737 Menschen bei Arbeits- (510) oder Wegeunfällen (227) verunglückten, starben 2022 nur noch 671 Menschen, davon 423 bei Arbeits- und 248 bei Wegeunfällen. Die meisten tödlichen Arbeitsunfälle (89) ereigneten in Betrieben der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, während sich die meisten tödlichen Wegeunfälle im Holz- und Metallsektor ereigneten.

Zum Vergleich: Vor zehn Jahren, im Jahr 2012, lag die Zahl der meldepflichtigen Unfälle noch bei 1.061.365 sowie die der tödlichen Arbeits- und Wegeunfälle noch bei zusammen 886.

 

Was sind Arbeits- und Wegeunfälle?

Als Arbeitsunfall bezeichnet man einen Unfall, bei dem eine versicherte Person einen Unfall mit Gesundheitsschaden bei einer versicherten Tätigkeit erleidet. Versicherte Personen umfassen dabei alle abhängig Beschäftigten, Schüler und Studierende sowie ehrenamtlich Tätige. Stolpert beispielsweise ein Schüler im Klassenraum und verletzt sich dabei, spricht man hier von einem Arbeitsunfall.

Passiert ein Unfall wiederum auf dem Weg zur bzw. von der Arbeit, spricht man von einem Wegeunfall.  Versichert ist der direkte Weg zwischen dem Wohnsitz und der Arbeitsstelle. Um- oder Abwege, welche aus eigenwirtschaftlichen Gründen gewählt werden wie bspw. der morgendliche Zwischenstopp beim Bäcker oder der Weg zum Fitnessstudio nach der Arbeit, fallen nicht mit unter den Versicherungsschutz. Es sei denn, der Um- bzw. Abweg entsteht zur Bildung von Fahrgemeinschaften mit anderen Berufstätigen, um Kinder während der Arbeitszeit unterzubringen oder wenn aufgrund besonderer Verkehrsverhältnisse (z.B. Umleitungen) der direkte Weg nicht benutzt werden kann.

 

Was tun bei einem Arbeits- oder Wegeunfall?

Passiert ein Unfall, ist schnelle Hilfe gefragt. Deshalb sind nach einem Unfall umgehend die betrieblichen Ersthelfer zu benachrichtigen. Die Ersthelfenden am Unfallort entscheiden anhand der Schwere der Verletzungen und der körperlichen Verfassung des Verletzten über den Krankentransport. Während der Erstbetreuung der Verletzten sind alle Ersthelfenden gegen Unfälle versichert. Verletzt sich ein Beschäftigter so schwer, dass er länger als drei Tage arbeitsunfähig ist, wird der Unfall meldepflichtig und muss innerhalb von drei Tagen nach dem Unfalltag an die zuständige Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Verläuft ein solcher Unfall tödlich, ist er der Berufsgenossenschaft unverzüglich zu melden. Sonstige Arbeitsunfälle, müssen nicht gemeldet werden, sollten aber innerhalb der Firma dokumentiert werden (z.B. Verbandbuch). Die Meldung an die BG erfolgt über ein Unfallanzeige-Formular oder per Online-Unfallanzeige. Dauert die Arbeitsunfähigkeit des Verletzten über den Unfalltag hinaus an oder dauert die notwendige ärztliche Behandlung voraussichtlich über eine Woche, wird der Verletzte im Krankenhaus einem Durchgangsarzt vorgestellt. Dieser besitzt eine unfallmedizinische Ausbildung und besondere Erfahrungen auf seinem Gebiet.

Versicherte der Berufsgenossenschaft sowie die Ersthelfenden haben im Zusammenhang mit einem Arbeits- oder Wegeunfall grundsätzlich Anspruch auf Kostenerstattung von Fahrt- und Transportkosten, auch für den Rückweg in den Betrieb.

 

 

Wie funktioniert die Unfallprävention?

Arbeitsunfälle führen häufig zu Arbeitsunfähigkeit und Ausfällen der Beschäftigten. Dies ist nicht nur für den Beschäftigten ein einschneidendes Erlebnis, sondern verursacht ebenfalls Kosten für den Unfallversicherungsträger. Um Arbeitsunfälle zu vermeiden, ist es daher unerlässlich vergangene Unfälle genau zu analysieren, um daraus vorbeugende Maßnahmen der Unfallprävention festzulegen, umzusetzen und aufrechtzuerhalten. Geeignete Präventionsmaßen werden mit Hilfe von Gefährdungsbeurteilungen ermittelt. Darin werden potenzielle Gefährdungsfaktoren von einzelnen Arbeitsmitteln oder Tätigkeiten aufgelistet, deren Risiko beurteilt und Schutzziele festgelegt. Anschließend werden sinnvolle Maßnahmen zur Prävention von Unfällen getroffen. Beispiele für Maßnahmen wären die Installierung von Sicherheitstechnik an Maschinen und Anlagen, ergonomische Gestaltung der Arbeitsmittel und Arbeitsplätze oder das Anbieten arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen. Um Gefährdungen am Arbeitsplatz wirkungsvoll zu vermeiden, werden Maßnahmen nach dem STOP-Prinzip angewendet. Der beste Schutz ist gegeben, wenn die Gefahrenquelle von vornherein beseitigt werden kann. Ist dies nicht möglich wird Substitution angewendet, d.h. es werden weniger gefährliche Arbeitsprozesse angewendet, z.B. in dem weniger schädliche Stoffe eingesetzt werden. Der nächste Schritt ist die Anwendung technischer Schutzmaßnahmen, wie Absauganlagen oder Abschirmungen. Nach technischen Schutzmaßnahmen sind organisatorische Maßnahmen das Mittel der Wahl. Dazu zählt z.B. die Begrenzung der Arbeitszeit an gefährlichen Arbeitsplätzen. Die letzten Maßnahmen sind die persönlichen Schutzmaßnahmen, dazu gehört die Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung sowie die entsprechende Qualifizierung der Mitarbeiter, durch Unterweisungen oder Schulungen. Grundsätzlich haben objektive Präventionsmaßnahmen immer Vorrang vor individuellen Schutzmaßnahmen, die den Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen und Sicherheitskennzeichen sowie die Durchführung von Unterweisungen einschließen.

 

Sustainable Science and Technology – Einblicke in die zweite Theoriephase

Im Sommer fand die zweite Theoriephase des Studiengangs „Sustainable Science and Technology“ unseres dualen Studenten an der Deutschen Hochschule Badem-Württemberg (DHBW) in Karlsruhe statt.

 

Der besteht aus drei verschiedenen Studienrichtungen (Arbeitssicherheit, Strahlenschutz und Umwelttechnik) mit etwa 30 Studierenden, wovon die meisten ihren Studienschwerpunkt in Richtung Arbeitssicherheit gelegt haben.

 

Das zweite Semester enthielt 10 verschiedene Module.

Während die Module Mathematik, Physik, Ressourcenmanagement und Informationstechnologie bereits im ersten Semester vertreten waren, kamen jetzt physikalische Chemie, Messen, Steuern, Regeln, Grundlagen der Elektrotechnik sowie Arbeitsschutzrecht, Strahlenschutzrecht und allgemeines Recht mit Umweltrecht dazu.

Die Vorlesungen finden generell in Präsenz an der DHWB in Karlsruhe statt. Lediglich in wenigen Ausnahmen und aus Zeitgründen fanden einige Vorlesungen des Moduls Physik II online statt.

 

Die interessantesten Module in der zweiten Theoriephase waren für unseren dualen Studenten folgende: Ressourcenmanagement, Arbeitsschutzrecht und Informationstechnologie.

 

Ressourcenmanagement beinhaltete Themen wie das Kreislaufwirtschaftsgesetz, Arten von Managementsystemen im Betrieb, sowie die nachhaltige Nutzung von Ressourcen in der Gesetzgebung.

Besonders Arbeitsschutzrecht war sehr informativ und aufschlussreich, da viele Themen bereits aus der Praxisphase bekannt waren. In den Vorlesungen ging es hier vor allem um die Rechtspyramide im Arbeitsschutz, das Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsgesetz und die einzelnen Akteure im Arbeitsschutz.

In Informationstechnologie ging es vorrangig um die einzelnen Komponenten von Netzwerken und deren Kommunikation untereinander. Damit verbunden wurden Protokolle wie z.B. TCP/IP mit IPv4 und IPv6 behandelt.

IfG-Sommer-Workshop Standort Leipzig / Leverkusen

Bei bestem Sommerwetter fand nun auch der gemeinsame Sommer-Workshop der Standorte Leipzig und Leverkusen statt.

Begonnen hatte alles mit der Ankunft der sonst im Homeoffice oder in Leverkusen arbeitenden Mitarbeitenden im Leipziger Büro, mit anschließendem kleinen Fotoshooting für unsere neuen Berater.

Nachdem alle Neuigkeiten und andere relevante Themen besprochen wurden, ging es für unser Team durch den Leipziger Stadtpark hin an den Elstermühlgraben zur diesjährigen Teamaktion – Paddeln auf dem Kanal.

In 5er Kanadiern schipperten wir gemütlich bei bestem Wetter mit sichtlich viel Spaß ca. 1,5 Stunden über das Wasser. So konnte man die sächsische Großstadt mal von einem ganz anderen Winkel aus betrachten.

Den Abend und somit den ersten Teil des Sommer-Workshops wurde mit einem gemeinsamen Abendessen im „60 seconds to Napoli“ entspannt beendet.

Der zweite Tag startete mit der jährlichen Pflichtunterweisung und ging nahtlos in Gruppenarbeiten zu verschiedenen Themen über. Nach einer ausführlichen Auswertung der Ergebnisse im Plenum und einem gemeinsamen Mittagessen im Büro, zeigte unser Berater Manuel Voigt noch ein paar Stärke Übungen, bevor es für alle Beschäftigten der Standorte Leipzig und Leverkusen ins wohlverdiente Wochenende ging. Insgesamt zwei großartige Tage des gegenseitigen Austauschs, kennenlernens und Team Stärkens.