Gefährdungs­beurteilung

Arbeitsmittel
Arbeitsstätten
Psychische Belastungen
Schutzbedürftige Personengruppen (werdende Mütter, Jugendliche, Leistungsgewandelte)
Physische Belastungen
Sars-CoV-2
Gefahrstoffe
Mobiles Arbeiten / Homeoffice / Telearbeit
Einhaltung aller Rechtsvorschriften

Gefährdungs­beurteilung

Die Gesetzgebung fordert an vielen Stellen die Beurteilung von Arbeitsbedingungen, sowie die Bewertung und Dokumentation dieser Bedingungen. Die ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung bindet alle Rechtsvorgaben ein.

In unserem Verständnis gibt es nicht eine Gefährdungsbeurteilung sondern ein System von unterschiedlichen Gefährdungsbeurteilungen. Häufig empfiehlt sich ein übergeordnetes Konzept, um die Gesamtthematik Gefährdungsbeurteilung nachhaltig zu organisieren.

 

Wir unterstützen Sie bei der

Organisation und Umsetzung

Unser Fachexperte (Fachkraft für Arbeitssicherheit) begleitet Sie im gesamten Umsetzungsprozess der Gefährdungsbeurteilung von der Organisation, Planung, Durchführung bis zur Dokumentation.

Profitieren Sie von unseren erprobten Vorlagen, die jeweils auf Ihre individuellen Bedürfnisse angepasst werden.

Alternativ sichten wir auch Ihre bestehenden Unterlagen und prüfen die Möglichkeit der Fortführung oder Einbindung.

 
 
 
 
  • Vorlagen zur Gefährdungsbeurteilung
  • Gemeinsame Erstellung
  • Dokumentation durch IfG
  • Ergänzende Fotodokumentationen
Belastung der Beschäftigten erkennen

Gefährdungs­beurteilung psychischer Belastungen

Schon seit vielen Jahren ist die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen im Arbeitsschutzgesetz verankert (1996, Oktober 2013).

Grundsätzlich eignen sich verschiedene Methoden (Interview/Besichtigung, Befragung, Workshop) zur Erhebung. Alle Varianten sind analog/vor Ort/in Papier oder alternativ digital/online möglich.

Wir entwickeln mit Ihnen ein passendes Konzept zur Durchführung.

 
 
 
 
Analyse neuer Arbeitsformen

Mobiles Arbeiten / Home­Office / Telearbeit

Nicht zuletzt durch Covid-19 hat sich in vielen Betrieben eine veränderte Arbeitssituation ergeben.
Mobiles Arbeiten, Homeoffice und Telearbeit sind die Begriffe die in diesem Zusammenhang fallen und in Unternehmen unterschiedliche Ausprägung erfahren.
Bei allen Varianten stellt sich natürlich immer die Frage nach dem Arbeits- und Gesundheitsschutz, sodass hier eine spezifische Gefährdungsbeurteilung erforderlich ist.

 
 
 
 
IfG-Blog

Weiterführende Informationen

Persönlicher Berater
Marco Forster
Prokurist

Sie haben Fragen zu unseren Lösungen oder möchten sich in einem Gespräch mehr über die Möglichkeiten bei der IfG erfahren? Kontaktieren Sie mich gerne.

 
 
 
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