Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Der Arbeitgeber ist gemäß Arbeitsschutzgesetz (§5) verpflichtet, für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu sorgen.

 

Dieser Satz sollte allen Unternehmen bzw. Arbeitgebern geläufig sein. Um diese Pflicht zu erfüllen, wird meist auf das im Gesetz verankerte Instrument der Gefährdungsbeurteilung zurückgegriffen, mit dessen Hilfe potenzielle Gefährdungen vorausschauend ermittelt und beseitigt werden sollen, bevor sie zur Gefahr werden.

 

Gefährdungsbeurteilungen betrachten zum Beispiel mechanische, elektrische, physische und chemische Gefährdungen. Des Öfteren vergessen werden jedoch psychische Gefährdungen, da diese erst im Jahr 2013 im Arbeitsschutzgesetz konkretisiert wurden. Gerade die psychischen Faktoren gewinnen in der heutigen Zeit durch Globalisierung, neue Technologien, die Flexibilisierung betrieblicher Prozesse und nicht zuletzt durch die Covid-19-Pandemie immer mehr an Bedeutung und nehmen seit einigen Jahren stetig zu. Im November 2021 wurde zudem in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel noch einmal explizit Bezug auf die Notwendigkeit der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen genommen.

 

Die bisherigen Trends haben sich durch die Pandemie nun zusätzlich verschärft. Mehrere Studien konnten zeigen, dass die psychischen Belastungen für die Beschäftigten im Laufe der Pandemie weiter zugenommen haben. Gründe hierfür können unter anderem die vermehrte Homeoffice-Arbeit, Arbeitsverdichtung, Entgrenzung von Arbeit und Freizeit, Tendenz zu Überstunden sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf darstellen. Die Verschärfung dieser Trends scheint zudem in nächster Zeit nicht abzureißen, da die Pandemie keine kurzfristige Ausnahmesituation mehr darstellt, sondern den Weg hin zu einer neuen Arbeitswelt beschleunigt hat. Diese neue Form des Arbeitens muss daher vermehrt im Arbeits- und Gesundheitsschutz betrachtet werden, um weiterhin Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit gewährleisten zu können.

 

Interessant ist hier nun die Frage, ob aufgrund der zunehmenden psychischen Belastungen auch das Bewusstsein für die Notwendigkeit der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (GB Psyche) in den Unternehmen gestiegen ist: Hat der Anteil der Unternehmen, die eine GB Psyche durchführen, zugenommen oder wird das Thema nach wie vor eher vernachlässigt?

 

Hierzu einige ausgewählte Zahlen: Laut einer Umfrage der DEKRA in mittelständischen Unternehmen gaben vor der Pandemie in den Jahren 2018/19 nur etwa 4 von 10 Unternehmen (41%) an, psychische Belastungen am Arbeitsplatz zu beurteilen. In Zeiten der Pandemie kann nun scheinbar ein Aufwärtstrend beobachtet werden: Eine Befragung des IAB im Juni 2021 ergab, dass sich nun 24% der Unternehmen vermehrt mit psychisch belastenden Arbeitssituationen befassen. Zudem leiteten 86% der Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten Maßnahmen aus einer entsprechenden Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz ab.

 

Insgesamt hat sich somit zwar das Bewusstsein für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in vielen Unternehmen in Zeiten von Covid-19 geschärft, es existieren jedoch immer noch viele Betriebe, die Optimierungsbedarf haben: Fehlende Ressourcen, fehlendes Fachpersonal und -wissen, unklare Zuständigkeiten oder auch befürchtete Ergebnisse hemmen Unternehmen und deren Akteure im Arbeitsschutz, die immer relevanter werdenden psychischen Belastungen anzugehen.

 

Die IfG GmbH informiert Sie gerne in einem kostenlosen Info Online-Seminar über Möglichkeiten zu einem Einstieg in das Thema GB Psyche. Auch leisten wir Unterstützung bei der Planung, Umsetzung und Durchführung in Ihrem Unternehmen. Weitere Informationen über unser umfassendes Angebot sie unter Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen auf unserer Internetseite. Bei Fragen können Sie sich zudem jederzeit direkt an uns wenden. Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Beschäftigten noch besser zu schützen und psychischen Belastungen, gerade in Zeiten von Covid-19 und der sich ändernden Arbeitswelt, vorzubeugen!

 

You!Mynd auch in Würzburg

Unser Team war mit unserem Projekt für Berufsschüler bei König & Bauer unterwegs und hat drei Tage lang das Seminar für mehr Selbstbewusstsein (Mynd!Class) & auch das von uns selbst entwickelte Spiel „Mynd!Game“ durchgeführt.

Während dieser Tage haben sich die Berufsschüler mit allen 5 Kompetenzbereichen auseinandergesetzt. Sie haben einiges zu den Themen Selbstbewusstsein, Selbstorganisation, Sozialkompetenz, Stressregulation und Suchtkompetenz erfahren.

Alle Ausbildungsjahre von eins bis drei waren mit vollem Tatendrang bei den Diskussionen, Gruppenarbeiten und im Teamwork dabei.

Die spannende Reise durch das Stärkeland wurde von allen hervorragend gemeistert. Hier haben die Gruppen auch die absolute Stärkeformel gefunden.

Schaut gern auf der You!Mynd – Website vorbei und mach was draus!

IfG entwickelt Bedarfsanalysen und Podcasts für Berufsschulen

Im Rahmen unseres Berufsschulprojekts You!Mynd – Mach was draus! entwickeln wir praxisorientierte analoge und digitale Präventionsangebote zur Förderung der psychischen Gesundheit. Im Mittelpunkt steht die Förderung der 5 Kompetenzbereiche Selbstbewusstsein, Selbstorganisation, Sozialkompetenz, Stressregulation und Suchtkompetenz. Heute stellen wir die ersten zwei Produkte vor: den Mynd!Check und die Mynd!Casts. Sie dienen den Berufsschulen als optimaler Einstieg in das Projekt!

 

Der Mynd!Check ist eine kurze Bedarfsanalyse bestehend aus 5 Kurztests (einer zu jedem der 5 Kompetenzbereiche) mit jeweils 5 Fragen. Die Bedarfsanalyse dient der eigenen Standortbestimmung (Wo stehen die Schüler/innen in den 5 Kompetenzbereichen?) und der Analyse derjenigen Kompetenzbereiche, welche noch nicht ausreichend ausgeprägt sind und durch You!Mynd gefördert werden sollen. Der Mynd!Check eignet sich als Einstieg in die Thematik und kann zum Beispiel gut zur Auswahl passender Podcast-Themen (Mynd!Casts) verwendet werden. Den Mynd!Check finden Sie kostenfrei hier – probieren Sie es doch gleich mal aus!

 

In unserer Podcast-Reihe (Mynd!Cast) werden verschiedene Themen zu den 5 Kompetenzbereichen vom Projektbüro diskutiert (z. B. gesunder Schlaf, Mobbing und Kommunikation). Neben interessanten Fakten kommen auch betroffene Jugendliche sowie Expert/innen mit fachlichem Input und praktischen Tipps zu Wort. Die Folgen dauern 10 bis 20 Minuten und sind hier kostenfrei verfügbar. Hören Sie doch mal rein!

 

Im kommenden Newsletter stellen wir Ihnen ein weiteres Präventionsangebot, das Mynd!Game, vor!

 

Aktivpause

Feel the Moment! Hol‘ Dir das gute Gefühl!

Aktivpause

„Aktivpause – Feel Good“ ist ein digitales Produkt im Rahmen unserer betrieblichen Gesundheitsförderungsaktivitäten. Mit sechzehn Events aus allen Themenfeldern der Primärprävention unterstützen wir die Beschäftigten auf dem Weg zu einem souveränen und gesünderen Lebensstil. Einfach Event buchen, Einladungslink per MS-Teams bekommen und in unseren motivierenden Kurzimpulsen (30‘) dabei sein. Noch nie war die Teilnahme an einem BGF-Angebot so einfach, wie heute. Das Angebot richtet sich an alle Unternehmen, die trotz räumlicher Trennung, niedrigschwellige und standortunabhängige Veranstaltungen im Rahmen ihrer betriebsinternen Gesundheitsförderungsaktivitäten anbieten möchten.

primärpräventive Themen

Gesundheit als Erlebnis!

digital und ortsunabhängig

moderne betriebliche Gesundheitsförderung

viele verschiedene Kurzimpulse

Teilnehmer kombinieren nach eigenen Wunsch

IfG-Trainer

Fachlich versiert. Vertraut im Umgang mit der Zielgruppe. Begeistert. Authentisch.

Persönlicher Berater
Johannes Lange
Geschäftsführer

Sie haben Fragen zu unseren Lösungen oder möchten sich in einem persönlichen Gespräch über die Möglichkeiten bei der IfG unterhalten? Ich melde mich gerne bei Ihnen.

Rückrufservice

Notwendiger Perspektivenwechsel für Arbeitsschutzakteure

Aufgrund der aktuell überall erkennbaren Veränderungen der Arbeitswelt durch die SARS-CoV-2-Pandemie, insbesondere der zunehmenden Verschiebung der Tätigkeit ins Homeoffice, verlagern sich die Gefahren und Herausforderungen bei der Arbeit – und damit sollten auch das Handlungsfeld und der Fokus der installierten Arbeitsschutzakteure dies tun.

Es treten neue, teilweise noch nicht wahrnehmbare, Gefahren im neuen Arbeitsalltag der Belegung in den Vordergrund, die sich aus der veränderten Arbeitsorganisation ergeben: Wo vorher ein höhenverstellbarer Stuhl und Tisch flächendeckend allen Mitarbeitern zur Verfügung stand, wissen viele Führungskräfte zum aktuellen Zeitpunkt nicht einmal, ob die Mitarbeiter bei der mobilen Arbeit aus dem Homeoffice einen Büroraum zur Verfügung haben oder von einem Barhocker am Esstisch aus arbeiten müssen. Während die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen noch eine negative Beeinträchtigung durch die Störung bei der Arbeit von Kolleg*innen ergeben hat, sind viele Mitarbeiter nun einer sozialen Isolation ausgesetzt – und wo Themen nicht vorankamen, weil ab 15:30 Uhr keine Beschäftigten mehr erreichbar waren, erhält man mittlerweile teilweise E-Mails jenseits der Primetime.

 

So viele Vorteile mobiles Arbeiten im Homeoffice auch mit sich bringt, dürfen die sich daraus ergebenden Gefährdungen nicht vernachlässigt werden – auch wenn diese häufig von den Mitarbeitern in Kauf genommen oder gar nicht wahrgenommen werden . Deshalb verschieben sich die Anforderungen an die Arbeitsschutzakteure und Führungskräfte, Sicherheitsbeauftragte, Betriebsärzte oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit sollten den Blickwinkel wechseln. Dabei müssen vor allem auch die Gefährdungen beachten werden, die teilweise nur unterschwellig oder mit einem guten zwischenmenschlichen Gefühl wahrgenommen werden können, um Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten in der veränderten Arbeitswelt weiterhin sicherzustellen.

 

Wichtig ist dabei auch, die bereits bestehenden Strukturen und Prioritäten des Arbeitsschutzes zu hinterfragen und mit der veränderten Arbeitssituation im Kopf kritisch zu prüfen. Während beispielsweise eine Arbeitszeiterfassung Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz einfach offenlegt, kann die Verschmelzung des privaten und beruflichen Alltags schnell zu einer Verletzung der vorgeschriebenen Ruhezeit führen. Wenn vorher die größten Gefährdungen für die Belegschaft in Gefahrstoffen oder Mängeln in Flucht- und Rettungswegen und der Brandschutzorganisation bestanden, sind diese vielleicht nicht weniger gefährlich geworden, könnten aber dennoch anders priorisiert werden. Der Grund ist, dass die Arbeitnehmer diesen schlichtweg in einer deutlich geringeren Häufigkeit ausgesetzt sind.

 

Mit ergonomischen und organisatorischen Gefährdungen verhält es sich in umgekehrter Richtung. Während diese Themen häufig wenig Gefahrenpotenzial bei der Arbeit im Betrieb aufwiesen, können Sie jetzt einen Hauptaspekt der Gefährdungsbeurteilung ausmachen. Um aus Arbeitsschutzsicht angemessen auf die aktuelle Situation reagieren zu können, hilft ein konsequenter Abgleich der aufgestellten Arbeitsschutzorganisation im Betrieb mit den rechtlichen Anforderungen, beispielsweise mit der von der IfG GmbH entwickelten MIAS-Compliance-Analyse.

 

Nebst der Überprüfung der Arbeitsschutzorganisation muss auch eine Kompetenzentwicklung bei den Akteuren stattfinden. „Wie kann ich unter den neuen Bedingungen weiterhin einen Beitrag zur Einhaltung des Arbeitsschutzes leisten?“ oder „Auf welche Anzeichen sollte ich beim Umgang mit Kolleg*innen achten?“ sind kritische und gute Fragen in dieser Hinsicht. Erst wer die neuen Herausforderungen und die dazugehörigen Lösungen kennt, kann adäquate Maßnahmen ergreifen und seinem betrieblichen Umfeld einen Mehrwert bringen.

 

Um Ihnen den Perspektivenwechsel zu erleichtern, bieten wir Impuls-Workshops zum Thema „Perspektivenwechsel für Arbeitsschutzakteure – Gesundheit auch im Homeoffice erhalten“ im Umfang von zwei Stunden an, in denen wir Ihnen elementares Wissen über Ergonomie und psychische Gesundheit mitgeben und gemeinsam mit Ihnen Lösungswege entwickeln dieses Wissen zu nutzen, um ein gesundheitsgerechtes Arbeiten der Mitarbeiter um Sie herum sicherzustellen – egal ob als Führungskraft, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Arbeitsmediziner*in, Sicherheitsbeauftragte*r oder aufmerksame*r Mitarbeiter*in. Zur Anmeldung gelangen Sie hier.

Nachholbedarf beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement

Eine BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2018 hat ergeben, dass ein erheblicher Nachholbedarf beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement herrscht. Lediglich 40% der Beschäftigten, die an der Umfrage teilgenommen haben, haben ein Angebot zur betrieblichen Wiedereingliederung erhalten, wenn sie mehr als 6 Wochen im Jahr arbeitsunfähig waren.

Weiterlesen „Nachholbedarf beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement“

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