20 Jahre Zusammenarbeit mit der Stadt Sulzbach-Rosenberg

In diesem Jahr feiert die IfG GmbH nicht nur 20 Jahre am Standort Sulzbach-Rosenberg, sondern auch 20 Jahre Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung Sulzbach-Rosenberg.
Zu diesem besonderen Anlass waren Geschäftsführer Dr. Christian Weigl und Prokurist Marco Forster bei 1. Bürgermeister Stefan Frank und Personalamtsleiter Roland Maul im Sulzbacher Rathaus zu Besuch.
Im Rahmen eines lockeren Austauschs wurde über die letzten beiden Jahrzehnte gesprochen. Die IfG betreut die Stadtverwaltung in den Bereichen Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Herr Frank betonte dabei ausdrücklich die Wichtigkeit der beiden Bereiche. Die Ansprechpartner kennen sich seit Jahren und die Anfahrtswege sind kurz, dadurch lassen sich viele Anfragen auf kurzem Dienstweg klären.  

Als Dank für die Treue überreichte die IfG eine Urkunde zum 20-jährigen Jubiläum sowie einen Gesundheitskorb für die Beschäftigten.
Bürgermeister Frank dankte für die langjährige gute Zusammenarbeit und verabschiedete die IfG mit den Worten „auf die nächsten 20 Jahre“ – wir freuen uns auf die weitere Kooperation! 

Fahrsicherheitstraining

Mehr Sicherheit für unterwegs.  

Am Standort Sulzbach – Rosenberg haben wir uns in diesem Jahr für ein Fahrsicherheitstraining für unsere Berater entschieden.  

Da die Kollegen teilweise 50 % ihrer Zeit im Auto unterwegs sind, ist es uns ein großes Anliegen, dass hier höchste Sicherheit geboten ist.  

Neben dem regelmäßigen Checken der Fahrzeuge und jährlichen Serviceleistungen, ist es wichtig, dass unsere Mitarbeiter wissen, wie sie in brenzligen Situationen mit dem Auto umzugehen haben.  

In unserem Fall haben wir uns für ein Intensivtraining des ADAC Regensburg auf der hauseigenen Teststrecke entschieden.  

Nachdem es einen kurzen theoretischen Teil gab, wurden die Fähigkeiten der einzelnen Kollegen auf die Probe gestellt.  

Mit 70 km/h um eine Kurve? – kein Problem! Oder doch?  Es ist teilweise schwer einzuschätzen, welche Geschwindigkeit für ein sicheres Fahren bereits zu schnell ist. Auch interessant zu sehen, wie das Bremsverhalten auf nasser Fläche von Winter- und Sommerreifen war.  

Unseren Beratern hat der Tag gut gefallen und wir haben auch zum Thema Reifen einiges dazu gelernt.  

BEM kann auch einfach sein!

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ist für Unternehmen Chance und Herausforderung zugleich. Viele Unternehmen leiden unter hohen BEM-Fallzahlen, aber haben zu wenig Personalressourcen für die Bearbeitung der BEM-Fälle und zu lange Wartezeiten bis zum Erstgespräch mit den BEM-Berechtigten. 

Mit unserem neuen Produkt BEM365 kann BEM auch einfach sein!  

Unsere digitale BEM-Plattform BEM365 auf www.bem365.de oder der BEM365-App (künftig im App-Store) bietet Ihnen die Chance, Teile oder sogar den gesamten BEM-Prozess, vom Einladungsmanagement über das Fallmanagement bis zum Reporting, in die Hände unserer professionellen BEM-Spezialisten zu legen.  

Externes BEM mit BEM365: 

  • BEM-Einladungsmanagement inkl. Aufklärungsgespräch 
  • BEM-Fallmanagement: Nachhaltige Wiedereingliederung in den Arbeitsbetrieb 
  • BEM-Care-Management: Umfangreiche Unterstützung in der akuten Krankheitsphase 
  • BEM-Dokumentation inkl. e-Protokollen und e-Signatur 
  • BEM-Reporting: Volle Transparenz über BEM-Verfahren 

Alternativ oder ergänzend dazu stehen wir Ihnen mit individueller Beratung zur Entwicklung und Implementierung maßgeschneiderter BEM-Prozesse zur Seite.  

Die Vorteile von BEM365 liegen klar auf der Hand: Wir arbeiten digital, effizient, rechtssicher und datenschutzkonform und gewährleisten Neutralität und Objektivität während des gesamten BEM-Prozesses. 

Unabhängig davon, wie groß Ihr Unternehmen ist und für welchen Weg Sie sich entscheiden – unser gemeinsames Ziel ist es, BEM als Chance zu nutzen und Ihre Mitarbeitenden erfolgreich wieder in den Arbeitsalltag zu integrieren 

Mehr erfahren Sie hier! 

Weiterhin bieten wir nach wie vor unser BEM-Intensivseminar an – Anmeldung hier!  

MIAS Bestandsanalyse

Mit der Software „MIAS® System – Controlling von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ bieten wir Ihnen die Möglichkeit, mit überschaubarem Aufwand eine digitale Bestandsanalyse Ihres Arbeitsschutzes durchzuführen.

Weitere Ziele hierbei sind das Prüfen der Rechtskonformität, die Ermittlung von Defiziten sowie die Erstellung der Planungsgrundlage für die Zukunft.

 

Der Ablauf der Bestandsanalyse stellt sich wie folgt dar:

In einem ersten Schritt sichten Sie zusammen mit einem Experten der IfG ihre Dokumente digital und punktuell. Im Anschluss erfolgt die Festlegung des Analysebereichs sowie die Selbstanalyse mit Hilfe einer Rating Checkliste. Sobald dies selbstständig durchgeführt wurde, werden Unklarheiten jedes Analysebereichs mit Ihrem Ansprechpartner bei IfG in einem weiteren digitalen Termin geklärt. Zum Schluss werden die Ergebnisse aufbereitet und das weitere Vorgehen in einer Abschlussbesprechung abgestimmt.

 

Die Bestandsanalyse kann von Unternehmen jeder Branche und unabhängig von der Art der Durchführung des Arbeitsschutzes genutzt werden, um den IST-Stand Ihres Arbeitsschutzes zu prüfen.

 

Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

Experteninterview: Erfahrungen und Austausch Gefährdungsbeurteilung Homeoffice-Arbeitsplätze

Anfang des Jahres haben wir mit der Winora Group die Gefährdungsbeurteilung der Homeoffice-Arbeitsplätze durchgeführt. Nach dem Ende des Projekts haben wir Herrn Hill, HR Director Central Europe, nach seinen Erfahrungen und Herausforderungen zum Thema Homeoffice befragt:

 

Hallo Herr Hill. Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit nehmen. Wir haben für Sie die Gefährdungsbeurteilung der Homeoffice-Arbeitsplätze bereits zu Beginn dieses Jahres durchgeführt. Welche Herausforderungen mussten Sie auch bereits davor schon meistern, um Ihren Mitarbeitern das Arbeiten im Homeoffice zu ermöglichen?

  • Hinsichtlich Arbeitssicherheit konnten wir zügig auf Arbeiten von Zuhause umstellen. Auf die Schnelle konnten wir natürlich nicht alle Arbeitsplätze überprüfen, hatten aber Vertrauen, dass die Mitarbeiter auch Zuhause ergonomisch arbeiten und sich an alle Regeln halten. Rein arbeitstechnisch hatten wir lediglich Probleme mit unserer Telefonanlage, die insbesondere in den Call Centern nicht auf Homeoffice ausgelegt war. Aber auch hier haben wir schnell eine technische Lösung gefunden.

 

Warum haben Sie sich bereits während der unsicheren Pandemie-Situation für die Beurteilung der Homeoffice-Arbeitsplätze entschieden?

  • Dass wir schnell auf Homeoffice umstellen konnten durfte natürlich nicht dazu führen, dass damit alles erledigt ist. Es blieb immer ein ungutes Gefühl, nichts über die genaue Arbeitssituation der Mitarbeiter zu wissen. Wir waren bestrebt, den Mitarbeitern auch im Homeoffice eine attraktiven und sicheren Arbeitsplatz zu bieten.

 

Wie gestaltete sich die Durchführung und Korrespondenz konkret?

  • Wir haben von der IfG GmbH  einen Fragebogen als Vorschlag erhalten, den wir gemeinsam hinsichtlich Abteilungen und besonderer Gefährdungen auf unsere Unternehmen angepasst haben. Nach Zurverfügungstellung einer Mitarbeiterliste mit E-Mail-Adresse erfolgte der Versand der Fragebögen ebenso wie regelmäßige Erinnerungen durch IfG. Als Auswertung erhielten zum einen unsere Mitarbeiter ein detailliertes Feedback – bei Gefährdungen einschließlich Vorschlägen zur Umsetzung. Zum anderen erhielten wir eine Übersicht, um ebenfalls die Abhilfe bei Gefährdungen nachhalten zu können.

 

Welchen Mehrwert sehen Sie in der Arbeit im Homeoffice und was unternehmen Sie als Arbeitgeber konkret, damit Ihre MitarbeiterInnen auf Basis der Gefährdungsbeurteilung auch in Zukunft sicher und gesund im Homeoffice arbeiten?

  • Mehrwert für unsere Mitarbeiter sind sicher Ersparnis von Zeit und Geld für den Arbeitsweg, die Möglichkeit der Beaufsichtigung von Kindern bei erneutem Homeschooling und teilweise auch ruhigeres Arbeiten ohne große Störungen. Wie gesagt haben wir die Abhilfe der Gefährdungen geprüft und werden sicher auch in gewissem Zeitabstand eine erneute Gefährdungsbeurteilung gemeinsam mit IfG durchführen.

 

Welchen zentralen Mehrwert hat die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung von Homeoffice-Arbeitsplätzen für Sie als Arbeitgeber?

  • Wir haben nun ein sichereres Gefühl für gute ergonomische Verhältnisse bei den Mitarbeitern. Wir wissen, welche Schwachpunkte regelmäßig vorkommen und können gerade auch bei neuen Mitarbeitern oder Mitarbeitern, die erstmals im Homeoffice arbeiten, entsprechende Hinweise geben.

 

Worin sehen Sie die zukünftigen Herausforderungen bei der Gewährleistung von Arbeitsschutz im Homeoffice?

  • Hier werden Gesetzgeber und Berufsgenossenschaften sicher entsprechend der gesammelten Erfahrungen Gesetze und Vorschriften anpassen. Auch Fragen des Arbeitszeitgesetzes werden sicherlich immer wieder auftauchen, wenn sich zu Hause Arbeit mit Privatleben vermischt. Darauf werden wir dann flexibel reagieren

 

Vielen Dank für Ihre Antworten.

 

Wenn auch Sie nach einem externen Partner suchen, der Ihre Gefährdungsbeurteilungen zuverlässig durchführt, werden Sie bei uns fündig: Gefährdungsbeurteilung – IfG Sicherheit + Gesundheit. (gesundheitsmanagement.com)

Befragungsmüdigkeit bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen handhaben

Richtig genutzt sind Mitarbeiterbefragungen eine tolle Methode, um das Wohlbefinden seiner Mitarbeiter*innen beurteilen zu können oder Veränderungs-Prozesse zu evaluieren. Die mittlerweile sehr hohe Dichte an Befragungen zu verschiedenen Themen sorgt dafür, dass diese häufig nur von einem geringen Anteil an Beschäftigten ausgefüllt werden. Die dadurch geringere Datenqualität mindert in der Folge die Aussagekraft der Ergebnisse erheblich – was bei der Weiterarbeit deutlich mehr personelle Ressourcen auf Seiten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer erfordert, um zielgerichtete Maßnahmen ableiten zu können.

 

Betroffen ist davon häufig auch die gesetzlich geforderte Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (GB Psyche).

 

Die Gestaltung dieser ist grundsätzlich offengehalten und kann auch in Form von Workshops oder Einzelinterviews durchgeführt werden. Um auch zu psychischen Belastungen einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess zu ermöglichen, ist eine statistische und personenunabhängige Befragung ein gern gewähltes Mittel – und bei größeren oder komplexeren Organisationsstrukturen durchaus zu empfehlen.

 

Frei in der Gestaltung ist man nicht nur im Hinblick auf das Umsetzungsformat, sondern auch bei der Fragengestaltung – in der von der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) veröffentlichten Leitlinie sind deshalb auch keine konkreten Fragen, sondern ist lediglich eine Themenliste enthalten, die im Rahmen der GB Psyche abgedeckt sein sollte.

 

Wie aber kann eine hohe Beteiligung der Mitarbeiter*innen erreicht werden, sodass möglichst repräsentative Ergebnisse ermittelt werden können? In dem das Thema von den Mitarbeiter*innen als keine zusätzliche Belastung, sondern als Chance wahrgenommen wird.

 

Führt Ihr Unternehmen bereits in regelmäßigen Abständen von den Mitarbeiter*innen akzeptierte und umfassend beantwortete Befragungen durch, ist ein sinnvoller Ansatz nicht die Schaffung einer weiteren Befragung, sondern die Nutzung einer bestehenden Befragung, um die im Rahmen der GB Psyche zu beurteilenden Themen abzufragen. Dazu müssen häufig nur Fragen umformuliert oder hinzugefügt werden – je nach Aufbau der Befragung in kleinerem oder größerem Umfang.

 

In einem halbstündigen, kostenlosen Info-Onlineseminar möchten wir Ihnen Erfahrungen aus der Beratungspraxis mit auf den Weg geben und Gestaltungsmöglichkeiten vorstellen, mit denen die GB Psyche auch in Ihrem Unternehmen ohne signifikanten Mehraufwand auf Seiten der Mitarbeiter*innen eine Plattform bekommt.

 

Melden Sie sich hier zum kostenlosen Info-Seminar an: Info Online-Seminar Befragungsmüdigkeit bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen handhaben – IfG Sicherheit + Gesundheit. (gesundheitsmanagement.com)

Rechtskataster-Online – Das Compliance-Werkzeug für Ihr Managementsystem

Die Identifizierung und Einhaltung von Vorschriften und Anforderungen ist das Grundgerüst für ein erfolgreiches Compliance Management und Voraussetzung für die Zertifizierung eines Managementsystems in den Bereichen Energie (ISO 50001), Umwelt (EMAS oder ISO 14001) und Arbeitsschutz (ISO 45001). Relevante Rechtsvorschriften aus dem Energie-, Umwelt- und Arbeitsschutzrecht zu ermitteln, die Konformität zu prüfen und zu dokumentieren, ist für Unternehmen jedoch oft nicht leicht. Die Lösung ist die datenbankgestützte Cloud-Lösung „Rechtskataster-Online“. Sie hat sich seit 2015 als Compliance-Werkzeug etabliert.

 

Für die Cloud-Plattform arbeitet unser Partner SR Managementberatung GmbH (SRMB) mit dem Software-Anbieter ITC AG zusammen. „Durch unsere Zusammenarbeit bündeln wir die Kernkompetenzen beider Unternehmen, und zwar das IT-Knowhow der ITC AG und unsere langjährige Erfahrung in der Beratung zu Managementsystemen. Daraus entstanden ist ein maßgeschneidertes Online-Tool zur Überwachung rechtlicher Anforderungen im Rahmen von Managementsystemen“, sagt Dr. Matthias Damert, Projektleiter für Rechtskataster-Online bei SRMB.

 

Die Nutzung von Rechtskataster-Online bietet Ihnen viele Vorteile:

 

  • Zeitersparnis: Durch die regelmäßige automatische Aktualisierung sämtlicher Vorschriften und übersichtliche Zusammenfassungen wird der Zeitaufwand für die Recherche, Bewertung und Dokumentation von Vorschriften auf ein Minimum reduziert.
  • Persönliche Unterstützung: Auf Wunsch werden Sie von einem erfahrenen Fachexperten bei der Einrichtung und Aufrechterhaltung Ihres Rechtskatasters und der praktischen Umsetzung von Anforderungen unterstützt.
  • Einfache Konformitätsüberwachung: Durch ein integriertes Bewertungs-, Verantwortlichkeiten- und Dokumentenmanagement haben Sie stets die wichtigsten Handlungsfelder im Blick und können Konformitätsnachweise hinterlegen.
  • Rechtssicher und praxiserprobt: Rechtskataster-Online wurde im Einklang mit den relevanten Anforderungen der einschlägigen Normen entwickelt sowie im Rahmen von Zertifizierungsaudits von etablierten Zertifizierungsgesellschaften geprüft.
  • Individualisierbarkeit: Je nach vorhandenem Managementsystem lassen sich einzelne Rechtsmodule flexibel kombinieren. Auch firmeninterne Vorschriften oder Vorschriften aus anderen Rechtsbereichen können zusätzlich erfasst und unternehmensweit bereitgestellt werden. Damit lässt sich Rechtskataster-Online auch für andere Anwendungsgebiete (z.B. Qualitätsmanagement nach ISO 9001 oder Compliance Management nach ISO 37301) einsetzen.
  • Abbildung komplexer Unternehmensstrukturen: Die Multisite-Funktion ermöglicht es, innerhalb eines Unternehmensverbundes (z.B. Konzern) mehrere unternehmensindividuelle Rechtskataster zentral in einem Benutzerkonto (z.B. Management-Beauftragter) zu verwalten.

 

Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter https://www.rechtskataster-online.de/ . Gerne stellen wir Ihnen einen Testzugang zur Verfügung und erstellen Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot.

Aktuelle Gesetzesänderungen Sicherheit und Gesundheit

Masernschutzgesetz – Übergangsfrist verlängert

 

Nach dem Infektionsschutzgesetz müssen Kinder und Beschäftigte von Schulen und Kitas sowie Beschäftigte in Gesundheitseinrichtungen eine Impfung gegen Masern nachweisen. Die Übergangsfrist für die Nachweispflicht (Immunität, Impfung oder Kontraindikation) wurde nun bis 31.12.2021 verlängert (§ 20, Absatz 10 Infektionsschutzgesetz). Dies hat der Bundestag am 04.03.2021 beschlossen, Somit sollen die Organisationen wegen der andauernden Covid-19-Pandemie entlastet werden.

Verlängerung der Frist zum Nachweis des Masernschutzes | Öffentlicher Dienst | Haufe

 

Verlängerte Schulungszeiträume bei Ersthelfern

 

Aufgrund der beschränkten Verfügbarkeit von Erste-Hilfe-Kursen durch die nach Bundesland variierenden Regelungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wird die Fortbildungsfrist vorübergehend auf 3 Jahre erweitert. Nach der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass die Ersthelfer „in der Regel“ in Zeitabständen von zwei Jahren fortgebildet werden. Sollte die Fortbildungsfrist aufgrund der Absagen im Rahmen der Coronavirus-Pandemie-Planung überschritten werden, lässt die Forderung insbesondere in der aktuellen Situation einen gewissen Handlungsspielraum offen. Trotzdem sollte auch bei langjährigen und erfahrenen Ersthelfenden die Fortbildungsfrist von 2,5 Jahren möglichst nicht überschritten werden.

BGHM: Ersthelferausbildung

 

Betriebliche Hygienekonzepte

 

Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung beinhaltet einen neuen Paragraphen zu betrieblichen Hygienekonzepten. Der Arbeitgeber hat nun auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung nach § 2 Absatz 1 in einem Hygienekonzept die erforderlichen Maßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz festzulegen und umzusetzen. Das Konzept muss allen Beschäftigten zugänglich sein.

BMAS – SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung