Änderungen im Mutterschutzgesetz durch das vierte Bürokratieentlastungsgesetz

Im Zuge des vierten Bürokratieentlastungsgesetzes wurde auch das Mutterschutzgesetz reformiert. Bislang war der Arbeitgeber verpflichtet, sämtliche Tätigkeiten auf potenzielle Gefährdungen für schwangere und stillende Frauen zu überprüfen. Diese Regelung wird nun gelockert. Der Ausschuss für Mutterschutz (AfMu) hat verbindliche Regeln für bestimmte Tätigkeiten definiert. Arbeitgeber müssen daher keine erneute Bewertung vornehmen, wenn eine Tätigkeit bereits durch den AfMu erfasst wurde.

Allerdings bleibt die individuelle Gefährdungsbeurteilung bestehen: Auch wenn eine Mutterschutzregel eine anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung ersetzt, müssen die konkreten Arbeitsbedingungen weiterhin bewertet, Schutzmaßnahmen festgelegt und dokumentiert werden.

 

Neue Regelung nach Fehlgeburten

Zusätzlich wird der Mutterschutz für Frauen, die eine Fehlgeburt erlitten haben, überarbeitet, um ihre besondere Belastungssituation besser zu berücksichtigen. Bisher waren Mutterschutzleistungen nur bei Fehlgeburten ab der 24. Schwangerschaftswoche oder bei einem Mindestgewicht des Kindes von 500 Gramm vorgesehen. Ab Juni 2025 gelten neue Schutzfristen, die sich an der jeweiligen Schwangerschaftsdauer orientieren:

  • Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche: bis zu 2 Wochen Mutterschutz
  • Fehlgeburt ab der 17. Schwangerschaftswoche: bis zu 6 Wochen Mutterschutz
  • Fehlgeburt ab der 20. Schwangerschaftswoche: bis zu 8 Wochen Mutterschutz

Viele Unternehmen sind noch nicht auf diese Änderungen vorbereitet. Mit unserer umfassenden Erfahrung im Bereich Mutterschutz unterstützen wir Sie dabei, die neuen gesetzlichen Vorgaben rechtssicher umzusetzen und für einen optimalen Schutz in Ihrem Betrieb zu sorgen.

 

Gefährdungsbeurteilung Homeoffice

Seit der Integration wesentlicher Teile der Bildschirmarbeitsverordnung (BildScharbV) in die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) im Jahr 2016 definiert letztere die allgemeinen Anforderungen für Bildschirmarbeitsplätze.

§3 der ArbStättV verpflichtet Arbeitgeber explizit, die Augenbelastung bei der Bildschirmarbeit zu berücksichtigen.

 

Angesichts der zunehmenden Verlagerung von Bildschirmarbeit ins Homeoffice sind eine sorgfältige Analyse und Bewertung der dortigen Arbeitsbedingungen unerlässlich. Die häusliche Arbeitsplatzausstattung entspricht häufig nicht den idealen Standards, was ein erhöhtes Gefährdungspotenzial birgt. 

Die Situation wird dadurch erschwert, dass Arbeitsplatzbegehungen in privaten Räumlichkeiten der Beschäftigten sowohl logistisch aufwendig als auch rechtlich problematisch sind. 

Um dieser Lücke entgegenzuwirken, unterstützt Sie die IfG GmbH Ihrer Pflicht der Beurteilung der Arbeitsbedingungen auch für Arbeitsplätze im privaten Umfeld nachzukommen. 

 

Für diesen Prozess setzt die IfG GmbH ein spezialisiertes Online-Tool ein, gefolgt von einer fundierten Evaluation durch eine qualifizierte Fachkraft für Arbeitssicherheit. Diese Kombination gewährleistet eine präzise und fachkundige Beurteilung der Arbeitsbedingungen. 

 

Folgende Vorteile bietet das hierfür entwickelte Onlinetool zur Gefährdungsbeurteilung im Homeoffice für Sie: 

  • Erstellung einer Bewertung und rechtsicheren Dokumentation für jeden Homeoffice-Arbeitsplatz durch unsere IfG-Fachexperten 
  • Abgleich der Homeoffice-Gestaltung mit den vom Institut für Arbeit und Gesundheit (IAG) festgelegten Kriterien (FBVW-402) 
  • Individuell zugeschnittene und praxiserprobte Empfehlungen zur ergonomischen Bildschirmarbeitsplatzgestaltung im Homeoffice 

Hier finden Sie weitere Informationen. 

Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne!

Gefährdungsbeurteilung für leistungsgewandelte Mitarbeitende – Was müssen Sie über das Thema wissen?

Die Arbeitswelt ist einem stetigen Wandel unterworfen, und mit ihr auch die Anforderungen an die Arbeitsfähigkeit unserer Mitarbeitenden. Besonders wichtig ist dabei die Betrachtung von Personen, die durch gesundheitliche oder altersbedingte Veränderungen in ihrer Leistungsfähigkeit eingeschränkt sind. Die Gefährdungsbeurteilung für leistungsgewandelte Mitarbeitende nimmt hierbei eine zentrale Rolle ein. 

 

Warum ist eine spezielle Gefährdungsbeurteilung notwendig? 

Vereinfacht ausgedrückt ist es Teil der betrieblichen Fürsorge, sich um einen sicheren und ergonomischen Arbeitsplatz für alle Beschäftigten zu kümmern. Dieser Grundsatz ist auch im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verankert. 

 

Ein Beispiel aus der Praxis. 

Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung bei der Stadt Sulzbach-Rosenberg wurde in Zusammenarbeit mit der dortigen Schwerbehindertenvertretung entschieden, eine gezielte Beurteilung und Befragung von Mitarbeitenden durchzuführen, die aufgrund körperlicher Einschränkungen besondere Unterstützung im Arbeitsalltag benötigen. Da die Teilnahme an der Befragung freiwillig war, wurde diese Möglichkeit an alle betroffenen Mitarbeitenden kommuniziert. Die hohe Rücklaufquote zeigte das große Interesse und die breite Akzeptanz des Angebots. 

In individuell terminierten Gesprächen wurden die Schwerpunkte auf psychische, soziale und körperliche Faktoren sowie biophysiologische Aspekte gelegt. Dabei wurde auch auf Themen wie Schmerzen und Kommunikation eingegangen. 

Die Auswertung ergab unter anderem, dass der Einsatz spezieller Handschuhe nicht nur die Sicherheit der Mitarbeitenden erhöht, sondern auch Hautreaktionen bei bestimmten Arbeitstätigkeiten signifikant reduziert. 

Mit einem Abschlussbericht und entsprechenden Empfehlungen für Maßnahmen konnte die Gefährdungsbeurteilung erfolgreich abgeschlossen werden. 

 

Wie können Sie sich als Betroffene(r) verhalten? 

Es ist entscheidend, dass sich alle freiwilligen Mitarbeitenden aktiv in diesen Prozess einbringen. Sollten Sie sich in einer Situation befinden, in der Ihre Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist oder gesundheitliche Herausforderungen bestehen, bitten wir Sie, das Gespräch mit Ihrer Führungskraft oder der Personalabteilung zu suchen. Nur durch einen offenen Dialog kann gemeinsam sicherstellen werden, dass die Arbeitsbedingungen bestmöglich auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt werden. 

 

Wir für Sie 

Die IfG GmbH unterstützt Sie während des gesamten Prozesses der individuellen Gefährdungsbeurteilung. Mit unserer langjährigen Expertise im Arbeitsschutz und der Arbeitssicherheit beraten wir Sie umfassend und begleiten Sie aktiv – von der Planung über die Durchführung bis hin zur Berichterstattung.

 

Haben Sie Fragen?
Kontaktieren Sie uns gerne. 

DIN ISO 45004 Management von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Leitlinien für die Leistungsbewertung

Im Jahr 2024 hat die internationale „Normungsgesellschaft“ Leitlinien zur Leistungsbewertung für Arbeitsschutzmanagementsysteme erarbeitet.

Nachdem die ISO 45001 den Britisch Standard OHSAS 18001 „ersetzt“ hat, gab es nicht nur neue Begriffe im Managementsystem für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, sondern auch andere Sichtweisen und folgend veränderte Umsetzungsvorgaben. Beispiele hierfür sind nicht nur die Risiko-, sondern auch die Chancenbetrachtung oder die Vorgabe ausreichend Ressourcen zur Verfügung zu stellen.

Auch die Bewertung der Leistung des Managementsystems und die Erreichung von Zielen wurde „neu“ gedacht. Gab uns die OHSAS als Leistungsbewertung, neben den Auditergebnissen, Vorfälle, im Sinne von Unfällen, Krankheiten oder Beinaheunfällen mit auf den Weg, so ist die Leistungsbewertung in der DIN ISO 45004 deutlich umfassender.

Zunächst sieht die DIN ISO 45004 die Leistungsbewertung individualisiert für jede Organisation unterschiedlich vor. Jedes Unternehmen soll die Vorgaben der Leistungsbewertung an ihren Anforderungen ausrichten. Generell sind jedoch, neben Vorfällen, auch Untersuchungen von Vorfällen, Inspektionen, Audits, qualitative und quantitative Kennzahlen, Umfragen zu Kultur und weitere Befragungen, Möglichkeiten der Leistungsbewertung.

Wenn sie mehr über die DIN ISO 45004 erfahren wollen, kommen sie gerne in unser Webinar.

Neuer IfG-Standort in Paderborn

Standort Nord-West – Wachstum, neue Räumlichkeiten und maßgeschneiderte Lösungen
 
Der Standort Nord-West entwickelt sich stetig weiter: Neben Christopher Zumbrock als Leiter sind aktuell drei Berater sowie eine eigene Verwaltung im Einsatz. Ein wichtiger Meilenstein wurde mit dem Bezug neuer, hervorragend angebundener Büroräume in Paderborn erreicht. Diese Räumlichkeiten werden künftig nicht nur als administrative Zentrale dienen, sondern auch für Schulungen und Seminare genutzt.
Unser Fokus liegt auf drei zentralen Fachbereichen – stets nach dem Motto:
„Individuelle Lösungen statt reine Gesetzestexte“
Arbeitssicherheit gemäß §6 ASiG
Wir bieten eine vollumfängliche sicherheitstechnische Betreuung, insbesondere für Unternehmen der Groß- und Schwerindustrie. Unser Ansatz basiert auf dem Prinzip „Verstehen, Entwickeln, Handeln“ – denn nachhaltige Sicherheitskultur entsteht nur im engen Zusammenspiel mit Führungskräften und Mitarbeitern.
Baustellensicherheit & SiGeKo (RAB 30)
Auch im Bereich der Baustellensicherheit sind wir stark vertreten: Unsere Berater arbeiten eng mit der Verwaltung zusammen, um eine schnelle, gezielte und qualitativ hochwertige Betreuung sicherzustellen. Vom Baustelleneinrichtungsprozess über die Planungs- bis hin zur Ausführungsphase garantieren wir eine lückenlose Sicherheitskoordination.
Arbeitsmedizin
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ist ein zentraler Bestandteil unserer Leistungen. Wir unterstützen Unternehmen bei der präventiven arbeitsmedizinischen Betreuung, von der Gefährdungsbeurteilung über Eignungs- und Vorsorgeuntersuchungen bis hin zu individuellen Gesundheitskonzepten für Mitarbeiter.

Aktuelle Projekte:

  • Demontage & Neuaufbau einer Zementmühle
  • Instandsetzung einer bestehenden Zementmühle
  • Neubau einer 15.000 m² großen Montagehalle
  • Einführung eines Managementsystems nach DIN ISO 45001
  • Neubau einer 5.000 m² großen Lagerhalle
Mit unserem wachsenden Team, einer optimalen Standortstruktur und der geplanten Akademie für Schulungen und Seminare sind wir bestens aufgestellt, um Unternehmen im Bereich Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin kompetent und zukunftsorientiert zu unterstützen.
Interesse an einer Zusammenarbeit oder Schulung?
Melden Sie sich gerne bei uns – wir freuen uns auf den Austausch!

Kennlerngespräch

Wir melden uns bei Ihnen

Vereinbaren Sie hier Ihr Kennlerngespräch

Sie interessieren sich für ein Coaching für sich selbst oder Ihre Mitarbeitenden? Dann nutzen Sie gerne das untenstehende Kontaktformular und schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen. Wir melden uns dann zeitnah zurück und kommen persönlich mit Ihnen ins Gespräch!




    20 Jahre Zusammenarbeit mit der Stadt Sulzbach-Rosenberg

    In diesem Jahr feiert die IfG GmbH nicht nur 20 Jahre am Standort Sulzbach-Rosenberg, sondern auch 20 Jahre Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung Sulzbach-Rosenberg.
    Zu diesem besonderen Anlass waren Geschäftsführer Dr. Christian Weigl und Prokurist Marco Forster bei 1. Bürgermeister Stefan Frank und Personalamtsleiter Roland Maul im Sulzbacher Rathaus zu Besuch.
    Im Rahmen eines lockeren Austauschs wurde über die letzten beiden Jahrzehnte gesprochen. Die IfG betreut die Stadtverwaltung in den Bereichen Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Herr Frank betonte dabei ausdrücklich die Wichtigkeit der beiden Bereiche. Die Ansprechpartner kennen sich seit Jahren und die Anfahrtswege sind kurz, dadurch lassen sich viele Anfragen auf kurzem Dienstweg klären.  

    Als Dank für die Treue überreichte die IfG eine Urkunde zum 20-jährigen Jubiläum sowie einen Gesundheitskorb für die Beschäftigten.
    Bürgermeister Frank dankte für die langjährige gute Zusammenarbeit und verabschiedete die IfG mit den Worten „auf die nächsten 20 Jahre“ – wir freuen uns auf die weitere Kooperation! 

    Fahrsicherheitstraining

    Mehr Sicherheit für unterwegs.  

    Am Standort Sulzbach – Rosenberg haben wir uns in diesem Jahr für ein Fahrsicherheitstraining für unsere Berater entschieden.  

    Da die Kollegen teilweise 50 % ihrer Zeit im Auto unterwegs sind, ist es uns ein großes Anliegen, dass hier höchste Sicherheit geboten ist.  

    Neben dem regelmäßigen Checken der Fahrzeuge und jährlichen Serviceleistungen, ist es wichtig, dass unsere Mitarbeiter wissen, wie sie in brenzligen Situationen mit dem Auto umzugehen haben.  

    In unserem Fall haben wir uns für ein Intensivtraining des ADAC Regensburg auf der hauseigenen Teststrecke entschieden.  

    Nachdem es einen kurzen theoretischen Teil gab, wurden die Fähigkeiten der einzelnen Kollegen auf die Probe gestellt.  

    Mit 70 km/h um eine Kurve? – kein Problem! Oder doch?  Es ist teilweise schwer einzuschätzen, welche Geschwindigkeit für ein sicheres Fahren bereits zu schnell ist. Auch interessant zu sehen, wie das Bremsverhalten auf nasser Fläche von Winter- und Sommerreifen war.  

    Unseren Beratern hat der Tag gut gefallen und wir haben auch zum Thema Reifen einiges dazu gelernt.  

    Sommerworkshops 2025

    Sommerworkshops der Standorte Sulzbach-Rosenberg/Paderborn und Leipzig/Leverkusen 

    Die jährlichen Sommerworkshops der IfG–Standorte sind immer wieder eine gute Gelegenheit, wichtige Informationen auszutauschen, Vergangenes gemeinsam zu reflektieren und Neues zu planen.  

    Zudem ist dies auch immer wieder ein schöner Anlass, alle Kollegen des Standorts oder teils auch standortübergreifend zu sehen und sich mit diesen entsprechend auszutauschen, da sich viele der Beschäftigten aufgrund der diversen Arbeitseinsätze und Arbeitszeitmodelle nur selten sehen. Besonders die Berater leisten einen Großteil der Arbeitszeit beim Kunden und sind viel unterwegs. Der Kontakt zu den Kollegen findet dementsprechend meist nur online statt.  

    Die Paderborner-Kollegen haben in diesem Jahr den Standort Sulzbach-Rosenberg im Zuge des Sommerworkshops besucht. Hier fand neben der jährlichen Unterweisung auch eine Brandschutzhelferschulung statt. Die beiden neuen Kollegen Thomas Fink und Max Bruinsma haben durch einen interessanten Theorieteil geführt, bevor es für jeden zur praktischen Löschübung auf dem IfG-Parkplatz ging.  

    Für den Nachmittag durfte es dann etwas sportlicher sein. Nach einem leckeren Barbecue gab es ein kleines internes Minigolf-Turnier, welches durch einen kurzen Regenschauer unterbrochen wurde.  

    Sobald es wieder trocken wurde, flitzten alle die Sommerrodelbahn des Monte Kaolino hinunter. Vereint fuhren wir zum Abschluss noch einmal alle auf den Sandberg, um ein schönes Gruppenfoto zu schießen – einige wählten dann den kurzen weg und rannten hinunter.  

    Zum abschließenden Abendessen gab es noch eine kleine Siegerehrung zum halben Minigolf Turnier.  

    Zur Abwechslung ist es schön sich auch mal außerhalb des Arbeitsklimas zu unterhalten und eine schöne Zeit miteinander zu verbringen.  

     

    Die beiden Standorte Leipzig und Leverkusen verbrachten ebenfalls zwei schöne Workshoptage.  

    Der erste Tag wurde auch hier für den Austausch und Rück- und Ausblicke genutzt. Die Mitarbeiter hatten die Möglichkeit Themen einzubringen und anzusprechen. Es wurden zudem die vorgeschriebenen Schulungen und Unterweisungen abgehalten. Zum Ausklang und ungezwungenen Austausch ging es zum Abendessen in ein nahegelegenes Restaurant. 

    Den zweiten Tag verbrachten die Mitarbeiter am Störmthaler See in der Nähe von Leipzig. Dort erwartete sie erstmal ein kleiner Frühstückssnack um gestärkt in den Tag zu starten. Den Vormittag über wurde in Kleingruppen gearbeitet, die nach den Zuständigkeiten der Mitarbeiter eingeteilt waren. So konnten konkreten Themen besprochen und entwickelt und neue Ideen kreiert werden. 

    Der Nachmittag war für den Austausch in der angenehmen Atmosphäre am See gedacht und wurde mit Kaffee und Kuchen abgeschlossen. 

     

    Sicher und gesund arbeiten – auch für Beschäftigte, die leistungsgewandelt sind

    Leistungsgewandelte Mitarbeitende sind all diejenigen, die eine vorübergehende oder dauerhafte Einschränkung hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit haben.

    Dabei unterscheiden wir Beschäftigte, die einen sogenannten Schwerbehinderten-Status besitzen. Das Sozialgesetzbuch IX §2 Absatz 2 gibt uns darüber Auskunft und bezeichnet Beschäftigte als schwerbehindert, die einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 haben. Mitarbeiter, die einen Grad der Behinderung von 30 oder 40 haben, können von der Agentur für Arbeit gleichgestellt werden.

    Neben den gleichgestellten und schwerbehinderten Beschäftigten gibt es jedoch auch Mitarbeitende, die dem Unternehmen nicht ihre volle Arbeitskraft zur Verfügung stellen können, da sie vorübergehende oder dauerhafte gesundheitliche Einschränkung haben. Dies können z. B. aktuelle Knieschmerzen nach einem Kreuzbandriss sein (vorübergehend) oder Beschwerden aufgrund eines Herzinfarkts (dauerhaft). Aber auch im psychischen Bereich leiden Beschäftigte und sind beispielsweise gerade in einer leichten depressiven Phase (vorübergehend) oder es ist ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung) diagnostiziert (dauerhaft).

    Für all diese Fälle ist eine personenorientierte Gefährdungsbeurteilung notwendig, durch die eventuell individuelle Maßnahmen abgeleitet werden müssen.

    Dem Mitarbeitenden mit dem Kreuzbandriss muss gegebenenfalls in den nächsten Wochen beim Heben und Tragen geholfen werden, der Beschäftigte mit dem Herzinfarkt kann nicht mehr allein arbeiten und besonders an heißen Sommertagen muss eine Möglichkeit geschaffen werden, dass er frühzeitig den Arbeitstag beenden kann. Beschäftigte in einer leichten depressiven Phase müssen einfache und bekannte Aufgaben gegeben werden. Die Arbeit mit anderen zusammen kann unterstützend wirken und einen positiven Effekt können auch häufigere Rückmeldungen der Führungskraft haben.

    Als Arbeitgeber ist es notwendig den Beschäftigten diese Gefährdungsbeurteilung zu ermöglichen und die Experten, wie Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte daran zu beteiligen.

    Wenden sie sich bei Fragen gerne an uns.