Sommerworkshops 2025

Sommerworkshops der Standorte Sulzbach-Rosenberg/Paderborn und Leipzig/Leverkusen 

Die jährlichen Sommerworkshops der IfG–Standorte sind immer wieder eine gute Gelegenheit, wichtige Informationen auszutauschen, Vergangenes gemeinsam zu reflektieren und Neues zu planen.  

Zudem ist dies auch immer wieder ein schöner Anlass, alle Kollegen des Standorts oder teils auch standortübergreifend zu sehen und sich mit diesen entsprechend auszutauschen, da sich viele der Beschäftigten aufgrund der diversen Arbeitseinsätze und Arbeitszeitmodelle nur selten sehen. Besonders die Berater leisten einen Großteil der Arbeitszeit beim Kunden und sind viel unterwegs. Der Kontakt zu den Kollegen findet dementsprechend meist nur online statt.  

Die Paderborner-Kollegen haben in diesem Jahr den Standort Sulzbach-Rosenberg im Zuge des Sommerworkshops besucht. Hier fand neben der jährlichen Unterweisung auch eine Brandschutzhelferschulung statt. Die beiden neuen Kollegen Thomas Fink und Max Bruinsma haben durch einen interessanten Theorieteil geführt, bevor es für jeden zur praktischen Löschübung auf dem IfG-Parkplatz ging.  

Für den Nachmittag durfte es dann etwas sportlicher sein. Nach einem leckeren Barbecue gab es ein kleines internes Minigolf-Turnier, welches durch einen kurzen Regenschauer unterbrochen wurde.  

Sobald es wieder trocken wurde, flitzten alle die Sommerrodelbahn des Monte Kaolino hinunter. Vereint fuhren wir zum Abschluss noch einmal alle auf den Sandberg, um ein schönes Gruppenfoto zu schießen – einige wählten dann den kurzen weg und rannten hinunter.  

Zum abschließenden Abendessen gab es noch eine kleine Siegerehrung zum halben Minigolf Turnier.  

Zur Abwechslung ist es schön sich auch mal außerhalb des Arbeitsklimas zu unterhalten und eine schöne Zeit miteinander zu verbringen.  

 

Die beiden Standorte Leipzig und Leverkusen verbrachten ebenfalls zwei schöne Workshoptage.  

Der erste Tag wurde auch hier für den Austausch und Rück- und Ausblicke genutzt. Die Mitarbeiter hatten die Möglichkeit Themen einzubringen und anzusprechen. Es wurden zudem die vorgeschriebenen Schulungen und Unterweisungen abgehalten. Zum Ausklang und ungezwungenen Austausch ging es zum Abendessen in ein nahegelegenes Restaurant. 

Den zweiten Tag verbrachten die Mitarbeiter am Störmthaler See in der Nähe von Leipzig. Dort erwartete sie erstmal ein kleiner Frühstückssnack um gestärkt in den Tag zu starten. Den Vormittag über wurde in Kleingruppen gearbeitet, die nach den Zuständigkeiten der Mitarbeiter eingeteilt waren. So konnten konkreten Themen besprochen und entwickelt und neue Ideen kreiert werden. 

Der Nachmittag war für den Austausch in der angenehmen Atmosphäre am See gedacht und wurde mit Kaffee und Kuchen abgeschlossen. 

 

Sicher und gesund arbeiten – auch für Beschäftigte, die leistungsgewandelt sind

Leistungsgewandelte Mitarbeitende sind all diejenigen, die eine vorübergehende oder dauerhafte Einschränkung hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit haben.

Dabei unterscheiden wir Beschäftigte, die einen sogenannten Schwerbehinderten-Status besitzen. Das Sozialgesetzbuch IX §2 Absatz 2 gibt uns darüber Auskunft und bezeichnet Beschäftigte als schwerbehindert, die einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 haben. Mitarbeiter, die einen Grad der Behinderung von 30 oder 40 haben, können von der Agentur für Arbeit gleichgestellt werden.

Neben den gleichgestellten und schwerbehinderten Beschäftigten gibt es jedoch auch Mitarbeitende, die dem Unternehmen nicht ihre volle Arbeitskraft zur Verfügung stellen können, da sie vorübergehende oder dauerhafte gesundheitliche Einschränkung haben. Dies können z. B. aktuelle Knieschmerzen nach einem Kreuzbandriss sein (vorübergehend) oder Beschwerden aufgrund eines Herzinfarkts (dauerhaft). Aber auch im psychischen Bereich leiden Beschäftigte und sind beispielsweise gerade in einer leichten depressiven Phase (vorübergehend) oder es ist ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung) diagnostiziert (dauerhaft).

Für all diese Fälle ist eine personenorientierte Gefährdungsbeurteilung notwendig, durch die eventuell individuelle Maßnahmen abgeleitet werden müssen.

Dem Mitarbeitenden mit dem Kreuzbandriss muss gegebenenfalls in den nächsten Wochen beim Heben und Tragen geholfen werden, der Beschäftigte mit dem Herzinfarkt kann nicht mehr allein arbeiten und besonders an heißen Sommertagen muss eine Möglichkeit geschaffen werden, dass er frühzeitig den Arbeitstag beenden kann. Beschäftigte in einer leichten depressiven Phase müssen einfache und bekannte Aufgaben gegeben werden. Die Arbeit mit anderen zusammen kann unterstützend wirken und einen positiven Effekt können auch häufigere Rückmeldungen der Führungskraft haben.

Als Arbeitgeber ist es notwendig den Beschäftigten diese Gefährdungsbeurteilung zu ermöglichen und die Experten, wie Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte daran zu beteiligen.

Wenden sie sich bei Fragen gerne an uns.

Aller guten Dinge und Schritte sind drei

Über 30 Jahre Erfahrung im Einsatz für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz hat uns gezeigt, dass es einer gründlichen Vorbereitung bedarf, um den Arbeitsschutz in einer Organisation zu verbessern.

 

Diese Vorbereitung sollte folgende Schritte beinhalten:

  1. Analyse
  2. Verantwortungen definieren und zuweisen
  3. Verbindungsglied zwischen Berater und Führung installieren und qualifizieren

 

Die Realisierung dieser Schritte ermöglicht der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt eine erfolgreiche Arbeit.

 

Analyse

Wir bei der IfG GmbH führen die Analyse in Form des eigens entwickelten MIAS Systems durch.

Mit Hilfe dieser differenzierten Analyse erkennt man Defizite im Bereich des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz, wie beispielsweise bei Unterweisungen, Vorsorgen und Brandschutz.

 

Verantwortung definieren und zuweisen

In vielen Organisationen sind die Rollenzuordnungen diffus und unstrukturiert.

Wer welche Verantwortung trägt, wer unterstützt und kontrolliert, soll im Seminar Verantwortung für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit erklärt werden.

Dieses Seminar kann auch online bei der IfG GmbH gebucht werden.

 

Verbindungsglied zwischen Berater und Führung installieren und qualifizieren

In vielen Organisationen gibt es einen zentralen Ansprechpartner für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Diese Person kümmert sich beispielsweise um den Arbeitsschutzausschuss (ASA), die Vorsorgen oder übergeordnete Themen, wie den Brandschutz oder Erste Hilfe.

Dieser Ansprechpartner kennt die innerbetrieblichen Strukturen, Orte, Prozesse, Prioritäten und Schwierigkeiten, aber auch das Verbesserungspotential und mögliche Optimierungen in der Organisation.

Oftmals kann das “Verbindungsglied” durch Erfahrung und Wissen sowie durch erlangte höhere Kompetenzen im Arbeitsschutz, die Mitarbeitenden besser sensibilisieren und motivieren. Es wäre in der Lage Verständnis zu wecken, auf die hohe Dringlichkeit des Arbeits- und Gesundheitsschutzes hinzuweisen und zeitliche, aber auch personelle Kapazitäten einzufordern.

In unserem Seminar werden diese Personen qualifiziert die Verbindung zu den internen Akteuren und externen Beratern aufzubauen, zu erhalten und zu spezifizieren.

 

 

So kann Arbeitsschutz gelingen.

 

Wir freuen uns darauf Sie zu beraten und zu qualifizieren.

Recap zum Grundlagen-Seminar “Organisator für Sicherheit und Gesundheit”

In diesem Jahr hat unser Prokurist Marco Forster das erste Grundlagen-Seminar zur neu entwickelten Ausbildung “Organisator für Sicherheit und Gesundheit” gehalten und dafür sehr positive Rückmeldungen erhalten.

 

Warum wurde diese Ausbildung ins Leben gerufen?

Wir haben im Rahmen unserer Kunden-Betreuung festgestellt, dass Unternehmen (v. a. bei mehreren Bereichen/Standorten) häufig zentrale Ansprechpartner für das Themenfeld Sicherheit und Gesundheit ins Leben rufen, deren Rolle (Zuständigkeiten, Entscheidungsbefugnis, Ressourcen etc.) häufig aber nicht näher definiert wird.

Häufig suggeriert eine zentrale Stelle bei Führungskräften, dass sich diese Person „um den Arbeitsschutz kümmert“ und damit ja „alles abgedeckt ist“. Das ist jedoch ein fataler Irrglaube!
Die zentrale Rolle verspürt häufig Unsicherheit (Was darf/muss ich tun? Wer ist verantwortlich?) und wird oftmals auch mit der Funktion des Sicherheitsbeauftragen (SiBe) verknüpft bzw. vermischt. Wir empfehlen hier eine klare Abgrenzung der Funktionen – zudem braucht ein Organisator mehr Hintergrundwissen als ein klassischer SiBe.

 

Was beinhaltet unsere Ausbildung?

Wir haben die Ausbildung bewusst modular aufgebaut.

Ein 1-tägiges Grundlagen-Seminar ist der Auftakt, welches für alle Teilnehmenden gleich ist.
Folgende Inhalte werden hierbei behandelt:
–         Rechtliche Grundlagen
–         Verantwortung und Mitwirkung
–         Zusammenarbeit der Rollen
–         Gefährdungsbeurteilung
–         Arbeitsmedizin
–         Bestandsanalyse MIAS

Anschließend geht es in ein individuelles Coaching in welchem …
–         … fachliche Inhalte (Aufbauthemen) vertieft behandelt werden.
–         … individuelle Fragen besprochen werden
–         … die spezifischen Gegebenheiten eines Unternehmens berücksichtigt werden.

 

Hier können Sie sich für die nächsten Termine anmelden!

Recap zum PIEL Arbeitsschutzforum 2024

Das Arbeitsschutzforum von PIEL Die technische Großhandlung GmbH war auch für uns ein voller Erfolg. Es bot eine Plattform auf der Innovation, Wissen und Networking hautnah erlebt werden konnte.

 

Unser Prokurist aus Leipzig, Johannes Lange sowie die Kollegen Christopher Zumbrock und Thomas Fink haben uns mit einem Infostand vertreten.

Es gab allerhand Neues und Interessantes zum Thema Sicherheitsausrüstung zu entdecken und die Teilnehmenden konnten sich am IfG-Stand rund um die Themen Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit informieren.

 

 

Neben Andreas Glaßmeyer (Leiter Arbeitssicherheit GMH Gruppe), Thorsten Möllmann (EHS Manager Eaton) und Manuela Plaßmann (Prokuristin bei PIEL) war auch unser Leiter Arbeitssicherheit Nord-West Deutschland, Christopher Zumbrock, an der Podiumsdiskussion zum Thema „Wie haben wir es geschafft uns besser zu machen?“ beteiligt.

 

Neben den informativen Fachbeiträgen und Diskussionen bietet das Arbeitsschutzforum zahlreiche Möglichkeiten zum Vernetzen. Teilnehmende hatten die Gelegenheit Kontakte zu knüpfen, sich mit Fachkollegen auszutauschen und Kooperationen zu initiieren.

 

Wir finden – ein rundum gelungenes Event!

 

Hier erfahren Sie mehr!

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SR Managementberatung
CALIMA
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SR Managementberatung GmbH

Unternehmensprozesse nachhaltig, sicher, normkonform und pragmatisch ausgestalten.

Erhöhen Sie durch Zusammenarbeit mit der SR Managementberatung ganz nebenbei ihre Kundenzufriedenheit, betreiben Sie aktiven Klimaschutz und sorgen Sie für eine gesunde und sichere Arbeitsumgebung für Ihre Beschäftigten, während alle mit diesen Themen einhergehenden rechtlichen Anforderungen eingehalten werden.

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CALIMA Safety

Durch schnelle Reaktionszeiten und effektive Alarmkommunikation können Sie im Notfall bestmöglich reagieren. Denn in kritischen Situationen kommt es auf jede Sekunde an, um mögliche Folgeschäden zu begrenzen und Leben zu retten.

Schützen Sie Ihre Mitarbeitenden mit CALIMA, dem Notfallsystem für Alleinarbeit, um bestmöglich reagieren zu können.

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PIEL Technischer Großhandel

Wir denken ganz bewusst langfristig, um ein festes Fundament für die Zukunft zu schaffen und zu erhalten. Unser Schaffen basiert auf Leistungsbereitschaft, Nachhaltigkeit, Verantwortung, Menschlichkeit und dem Streben nach Kundenbegeisterung. Denn: 

Wir machen Dich einfach besser und schreiben mit Dir zusammen Erfolgsgeschichte.

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HP Engineering - der Partner für Engineering und Consulting.

Die HP Engineering GmbH ist ein 2010 gegründetes unabhängiges, internationales Dienstleistungsunternehmen, das sich auf die Beratung und das Engineering in der Industrie spezialisiert hat.

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Modern, innovativ und attraktiv – unsere Onlineunterweisung

Unterweisungen sind im Arbeitsschutz nicht mehr wegzudenken. Nach § 12 Arbeitsschutzgesetz sind alle Unternehmen verpflichtet Unterweisungen für ihre Beschäftigten durchzuführen. Oftmals sind die Planung sowie Umsetzung aufgrund diverser Faktoren schwierig.

 

Wir haben die Lösung!

Mit unserer Onlineunterweisung, deren Inhalte individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmt sind, bieten wir Ihnen ein Tool Ihre Beschäftigten nach den Kriterien der DGUV Information 211-005 zu schulen. Auf diesem Wege können Sie Ihre Angestellten dazu befähigen, sich im Betrieb sicher und gesundheitsgerecht zu verhalten.

 

Mittels interaktiver Inhalte, wie beispielsweise dem Einbau von Videomaterial und abschließender Lernzielkontrolle durch einen Fragebogen, ist die Onlineunterweisung eine attraktive, innovative und moderne Alternative zu konventionellen Unterweisungsmethoden. Zudem können die Unterweisungen örtlich flexibel von jedem PC aus durchgeführt werden, was enorme Vorteile der Ortsunabhängigkeit bietet.

 

Die genauen Inhalte zu den Themen unserer Onlineunterweisung können Sie unserer Homepage onlineunterweisung.com entnehmen.

 

Buchen Sie die Onlineunterweisung bis zum 31.03.2024 und erhalten Sie 30 % Rabatt im ersten Jahr!
(Code: Onlineunterweisung24)

Fordern Sie jetzt Ihr individuell auf Ihre Bedürfnisse angepasstes Angebot an!

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Marco Foster

Marco Forster

Prokurist Bereich Sicherheit

Sie interessieren sich für ein Thema, ein Produkt oder haben eine Frage zum Thema Arbeitssicherheit oder Arbeitsmedizin? Kein Problem!

Nehmen Sie ganz einfach per E-Mail Kontakt mit mir auf, oder buchen Sie sich direkt ein kostenloses Erstgespräch.

Für ein Angebot zur Betreuung nach der DGUV V2 bzw. ASiG füllen Sie gerne unser Formular unter dem Button “Angebot einholen” aus.

Betriebliches Eingliederungsmanagement ordnungsgemäß durchführen

Verschiedene Gerichtsurteile zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) machen deutlich, wie wichtig es ist, auf die Durchführung eines ordnungsgemäßen BEM zu achten.

Eine einheitliche Regelung, wie dies konkret durchzuführen ist, gibt es aktuell nicht.

 

Betrachtet man die Rechtsprechung der letzten Jahre zum Thema BEM, so kristallisieren sich einige Punkte heraus, die im Falle eines Rechtsstreits besondere Beachtung finden.

 

Deshalb ist es notwendig auf eine gesonderte, schriftliche datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung des/der BEM-Berechtigten zu achten.

 

Unsere BEM-Beratenden belehren die Berechtigten vor dem Erstgespräch, erklären die im Dokument genannten Inhalte, beantworten eventuelle Fragen und händigen anschließend das Dokument zur Unterschrift aus.

 

Inhalt des Nachweises sollten folgende Punkte sein:

 

  1. Freiwilligkeit
  2. Verschwiegenheit
  3. Speicherung der Daten
  4. BEM-Prozess
  5. Rechte des Betroffenen
  6. Datenschutzbeauftragte/r

 

In unserer Akademie bieten wir regelmäßig Online-Seminare zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement an, die  neben gesetzlichen Grundlagen auch die Kernelemente und relevanten Ablaufschritte zur Durchführung von BEM vermitteln.

 

Weitere Informationen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) erhalten Sie hier.

 

IfG-Arbeits­schutz-Tool aktualisiert:

Gefährdungs­beurteilung für Arbeitsstätten

Die Arbeitsstättenverordnung (§3), sowie die ASR V3 fordern Arbeitgeber zu einer Gefährdungsbeurteilung für die Arbeitsstätte auf.

Diese Vorgabe gilt sowohl beim Einrichten von Arbeitsstätten (z.B.  Neubau), beim Betreiben (regelm. Nutzung), als auch bei Veränderungen/Umgestaltungen. Detaillierte Vorgaben liefern hier eine Vielzahl von Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR).

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