Eingliederungs­management

Beschäftigte optimal betrieblich wiedereingliedern

Betriebliches Eingliederungs-management (BEM)

Der Arbeitgeber muss Beschäftigten, die in den letzten zwölf Monaten insgesamt länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren, ein betriebliches Eingliederungsmanagement anbieten. Hintergrund und zugleich Vorteil für alle Beteiligten ist, dass Wiedererkrankungen vermieden und ein optimaler Wiedereinstieg sichergestellt werden soll.

Wir helfen Ihnen ein BEM - Verfahren erfolgreich umzusetzen.

Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen - Gesetze erfüllen

BEM einführen

Betriebliches Eingliederungsmanagement bietet Unternehmen die Chance, Leistungsfähigkeit in Hinblick auf alternde Belegschaften und längere Lebensarbeitszeit zu sichern und aus diesen Erkenntnissen zu lernen. Arbeitsplatz- und personenbezogene, aber auch organisatorische Präventionsmaßnahmen können die Gesundheit gezielt fördern und so den Erfolg sichern.

 

Wir sind Ihr ganzheitlicher Partner für Betriebliches Eingliederungsmanagement.​

 

  • Entwicklung & Beratung: Wir unterstützen Sie bei der erfolgreichen Implementierung eines BEM-Verfahrens.​
  • Weiterbildung: Wir ermöglichen Ihnen von BEM-Profis zu lernen.​
  • Externes BEM: Wir machen es Ihnen leicht und übernehmen die BEM-Beratung Ihrer Mitarbeitenden.​
  • Gesetzeskonformität sicherstellen
  • Rechtssicherheit gewährleisten​
  • Arbeitsfähigkeit herstellen und erhalten
  • Leistungsfähigkeit erhöhen
  • Fehlzeiten reduzieren
Übergabe an Profis – BEM kostengünstig, effizient und rechtskonform outsourcen​

Externes BEM​

Aufgrund der demografischen Entwicklung stehen Sie weiterhin vor hohen BEM-Fallzahlen? Der finanzielle und administrative Aufwand für BEM bereitet Ihnen Sorgen?​

​Wir machen es Ihnen mit unserer digitalen Informationsplattform für BEM-Berechtigte leicht:​

  • Digitale Informationsplattform für Ihre Mitarbeitenden​
  • Einladungsmanagement durch uns​
  • Online-Terminbuchung in einem digitalen Kalender​
  • Erstgespräch mit einem BEM-Berater innerhalb von 48 Stunden nach Terminbuchung​
  • Digitale Datenbank zur Dokumentenverwaltung​
  • Digitale Unterschrift​​
  • Datenschutzkonform​
  • Rechtssicher
  • Kostengünstig
  • Digital
  • Effizient
Play Video about BEM-Thumb-Trailer
Begleitung von Profis - Langzeiterkrankte Beschäftigte wiedereingliedern

BEM-Entwicklung & Beratung​

Unsere Experten begleiten Sie rund um das Thema Eingliederungsmanagement :

  • Beratung von Arbeitgebern, Führungskräften und Betriebsräten
  • Seminare und Coaching
  • Entwicklung eines BEM-Prozesses
  • Einführung von rechtssicheren Dokumenten
  • Erstellen von Anforderungs- und Fähigkeitsprofilen
  • BEM - Gespräche vorzubereiten und zu dokumentieren
  • BEM - Maßnahmen richtig planen
  • Begleiten von Arbeitsversuchen
  • Auswertung und Statistik für einen BEM-Jahresbericht
Lernen von Profis - Wissen und Erfahrungen zur betrieblichen Wiedereingliederung

Fort- und Weiterbildung zum Thema BEM

Unser Seminar "Betriebliches Eingliederungsmanagement (Intensivseminar)" bietet eine systematischen Überblick über das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) in der Praxis. Neben den gesetzlichen Grundlagen werden die Kernelemente der Aufbauorganisation und die relevanten Ablaufschritte zur Durchführung von BEM vermittelt.

Anhand eines Handlungsleitfadens werden die Teilnehmenden in die Lage versetzt das BEM im eigenen Unternehmen implementieren zu können.

Mögliche Tests zur Analyse von Anforderungs- und Tätigkeitsprofilen lernen die Teilnehmenden kennen und probieren diese in der Praxis aus.

Zudem suchen Sie für verschiedene anonymisierte Fälle, welche sowohl psychische als auch physische Einschränkungen beinhalten, nach entsprechenden Lösungen.

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Weiterführende Informationen

Persönlicher Berater
Dr. Christian Weigl 
Geschäftsführer

Sie haben Fragen zu unseren Lösungen oder möchten sich in einem Gespräch mehr über die Möglichkeiten bei der IfG erfahren? Kontaktieren Sie mich gerne.

 
Rückrufservice

Betreuung nach
DGUV V2

Einsatzzeitermittlung
nach DGUV V2
Schulung Ihrer
Arbeitsschutzakteure
Arbeitsmedizinische Betreuung
[Betreuungsvertrag]
Projekt-/Themenbezogene Aufträge
zu MIAS wechseln
Definition von Vorsorgeprofilen (Personalmatrix)
Untersuchungscontrolling
Bedarfsorientierte Betreuung

Betriebs-­/Arbeits­mediziner

Auf Basis des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG), der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), sowie der DGUV Vorschrift 2 betreuen wir Unternehmen verschiedenster Branchen und Größenordnungen im arbeitsmedizinischen Bereich.

Hierbei ist uns wichtig, exakt auf die Bedürfnisse unserer Kunden einzugehen. Unser MIAS® System leitet uns hier von der Bestandsanalyse bis zur Maßnahmenumsetzung und Wirkungskontrolle.

Die Beratung erfolgt durch Fachärzte für Arbeitsmedizin, Betriebsärzte sowie weitere Experten wie z. B. Arbeitspsychologen oder Gesundheitsmanager.

Vertrauen Sie unseren

Experten der Arbeitsmedizin

Sie suchen einen Veränderung in der Arbeitsmedizin?

Durch unseren innovativen Ansatz und die Einbindung verschiedener Experten erledigen wir alle Themen der Arbeitsmedizin:

  • Ermittlung notwendiger Einsatzzeiten nach der DGUV V2
  • Unterstützung bei der Untersuchungsorganisation
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement
  • Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
  • Gefährdungsbeurteilung für leistungsgewandelte Beschäftigte
  • Gefährdungsbeurteilung nach Mutterschutzgesetz
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement
 
 
 
  • zentraler Ansprechpartner
  • durchgängiges Konzept
  • arbeitsmedizinische Vorsorge
  • langjährige Erfahrung
Beschäftigte bedarfsgerecht beraten

Vorsorgen nach der ArbmedVV

Die arbeitsmedizinische Vorsorge durch den Betriebsarzt dient der individuellen Beanspruchung auch aufgrund der Gefährdungsbeurteilungen der einzelnen Tätigkeiten. 
Neben dem zentralen Beratungsgespräch sind auch klinische und körperliche Untersuchungen vorgesehen.

 

Bei Vorsorgen im Sinne der ArbMedVV werden verschiedene Arten unterschieden:

 

  • Pflichtvorsorge: Arbeitsmedizinische Vorsorge, die der Arbeitgeber bei bestimmten besonders gefährdenden Tätigkeiten vor Aufnahme der Tätigkeit und in regelmäßigen Abständen veranlassen muss.
  • Angebotsvorsorge: Arbeitsmedizinische Vorsorge, die der Arbeitgeber bei bestimmten gefährdenden Tätigkeiten vor Aufnahme der Tätigkeit und in regelmäßigen Abständen dem Beschäftigten anbieten muss.
  • Wunschvorsorge: Arbeitsmedizinische Vorsorge, die bei Tätigkeiten, bei denen ein Gesundheitsschaden nicht ausgeschlossen werden kann, auf Wunsch des Beschäftigten vom Arbeitgeber ermöglicht werden muss.

 

Gedanklich getrennt zu betrachten sind die sogenannten Eignungsuntersuchungen (z. B. Fahr-Steuer-Tätigkeiten oder Arbeiten mit Absturzgefährdung), die nicht Bestandteil der Vorsorgen sind. 

Tauglichkeit feststellen

Eignungsuntersuchung

Der Nachweis der gesundheitlichen Eignung für bestimmte Anforderungen ist kein Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge im Sinne der ArbMedVV.

Eignungsuntersuchungen (Tauglichkeitsuntersuchungen) dienen der Beantwortung der Fragestellung, ob die physischen und psychischen Fähigkeiten und Potentiale des Beschäftigten erwarten lassen, dass die zu erledigenden Tätigkeiten von Ihnen ausgeübt werden können.

Gängige Eignungen werden im Zusammenhang bei Arbeiten mit Absturzgefährdungen (ehem. G41), bei Fahr-/Steuer- und Überwachungstätigkeiten (ehem. G25) sowie Tragen von Atemschutzgeräten (ehem. G26.3) verlangt.

moderne integrierte Arbeitsmedizin

Innovative Ansätze

Ein umfassender Ansatz in der Arbeitsmedizin ist weitaus mehr als die reine Untersuchungsmedizin. Eingeschränkte ärztliche Ressourcen am Markt stellen Betriebe jedoch häufig vor große Herausforderungen. Daher setzen wir seit vielen Jahren auf ein interdisziplinäres Präventionsteam, um den Anforderungen des betrieblichen Gesundheitsmanagements, betrieblichen Eingliederungsmanagement und weiterer Fachthemen der Arbeitsmedizin gerecht zu werden.

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Weiterführende Informationen

Persönlicher Berater
Marco Forster
Prokurist

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Vorsorgen und Eignungen

Untersuchungsdefinition
Untersuchungsmatrix
Vorsorgen
Eignungen
MIAS System
Online Unterweisung
Untersuchungscontrolling
Einladungsmanagement
Die Gesundheit der Beschäftigten im Blick

Vorsorgen und Eignungs­untersuchungen

Die Grundlage für arbeitsmedizinischen Vorsorgen ist die Verordnung zu arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Im Fokus steht hier arbeitsbedingte Erkrankungen zu erkennen und zu verhüten.

Davon losgelöst sind die sogenannten Eignungsuntersuchungen zu betrachten. Hier steht die Eignung und damit die Voraussetzung für eine Tätigkeit im Vordergrund.

 

Bedarfsgerechtes und strukturiertes

Unter­suchungs­manage­ment

Bei Beginn der Zusammenarbeit prüfen wir Ihre bisherigen Aktivitäten zu Vorsorgen und Eignungen.

Mit der Gefährdungsbeurteilung erfolgt ein Soll-Ist Vergleich auf dessen Basis notwendige Vorsorgen und Eignungen definiert werden.

Wir begleiten Sie im gesamten Untersuchungsprozess. Von der Planung, über die Organisation und Durchführung, bis zum Controlling.

  • Personenbezogene Definition
  • Effiziente Untersuchungs­organisation
  • Lückenloses Controlling
Arbeitsbedinge Erkrankungen erkennen und verhüten

Arbeits­medizi­nische Vorsorgen

Bei Vorsorgen im Sinne der ArbMedVV werden verschiedene Arten unterschieden:

 

Pflichtvorsorge: Arbeitsmedizinische Vorsorge, die der Arbeitgeber bei bestimmten besonders gefährdenden Tätigkeiten vor Aufnahme der Tätigkeit und in regelmäßigen Abständen veranlassen muss.

Angebotsvorsorge: Arbeitsmedizinische Vorsorge, die der Arbeitgeber bei bestimmten gefährdenden Tätigkeiten vor Aufnahme der Tätigkeit und in regelmäßigen Abständen dem Beschäftigten anbieten muss.

Wunschvorsorge: Arbeitsmedizinische Vorsorge, die bei Tätigkeiten, bei denen ein Gesundheitsschaden nicht ausgeschlossen werden kann, auf Wunsch des Beschäftigten vom Arbeitgeber ermöglicht werden muss.

Tauglichkeit feststellen

Eignungs­unter­such­ungen

Der Nachweis der gesundheitlichen Eignung für bestimmte berufliche Anforderungen ist kein Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge im Sinne der ArbMedVV.

Eignungsuntersuchungen (Tauglichkeitsuntersuchungen) dienen der Beantwortung der
Fragestellung, ob die physischen und psychischen Fähigkeiten und Potenziale des
Beschäftigten erwarten lassen, dass die zu erledigenden Tätigkeiten von Ihnen ausgeübt werden können.

Gängige Eignungen werden im Zusammenhang bei Arbeiten mit Absturzgefährdungen (ehem. G41), bei Fahr-/Steuer- und Überwachungstätigkeiten (ehem. G25), sowie Tragen von Atemschutzgeräten (ehem. G26.3) verlangt.

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