Qualifizierung zum Lernbegleiter im weiterentwickelten Sifa-Ausbildungslehrgang

Unser Geschäftsführer Dr. Christian Weigl hat in den letzten Monaten an der Qualifizierung zum Lernbegleiter im weiterentwickelten Sifa-Ausbildungslehrgang teilgenommen.
Er konnte sich die weiterentwickelten Inhalte der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit aneignen, die neue didaktische Herangehensweise kennenlernen und die dazu erforderlichen Kompetenzen erwerben.

Somit kann die IfG GmbH in Kooperation mit Berufsgenossenschaften oder anderen Trägern Fachkräfte für Arbeitssicherheit ausbilden.

Aber auch alle anderen IfG-Berater können mit einer internen Fortbildung ein Update erhalten. Damit kann sichergestellt werden, dass die Beratung unserer Organisationen zum Thema Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit auf neuesten Stand erfolgt.

Ausbildung zum Brandschutzhelfer – Direkt bei Ihnen vor Ort!

Sind Ihre Mitarbeitenden auf einen Brandfall vorbereitet? Mit unserer praxisnahen Ausbildung zum Brandschutzhelfer erfüllen Sie nicht nur die gesetzlichen Vorgaben, sondern erhöhen auch aktiv die Sicherheit in Ihrem Unternehmen – bequem und effizient direkt bei Ihnen vor Ort.

 

Ihre Vorteile:
  • Schulung in Ihrem Betrieb, keine Anfahrtszeiten
  • Anpassung an Ihre örtlichen Gegebenheiten
  • Theorie & praktische Löschübungen mit modernem Equipment
  • Teilnahmezertifikate für jeden Teilnehmer
Inhalte der Ausbildung:
  • Grundzüge des Brandschutzes
  • Betriebliche Brandschutzorganisation
  • Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtunge
  • Gefahren durch Brände
  • Verhalten im Brandfall
Dauer:

Ca. 4 Stunden

 

Zielgruppe:

Mitarbeitende aus allen Bereichen, insbesondere Personen mit Verantwortung im Evakuierungs- oder Ersthelfersystem.

 

Wann und Wo:

Termine nach Absprache

Schulung bei Ihnen vor Ort – bundesweit

Jetzt unverbindlich anfragen: +49 5251 8783738

Investieren Sie in Ihre Sicherheit – schnell, effektiv und passgenau bei Ihnen vor Ort!

Änderungen im Mutterschutzgesetz durch das vierte Bürokratieentlastungsgesetz

Im Zuge des vierten Bürokratieentlastungsgesetzes wurde auch das Mutterschutzgesetz reformiert. Bislang war der Arbeitgeber verpflichtet, sämtliche Tätigkeiten auf potenzielle Gefährdungen für schwangere und stillende Frauen zu überprüfen. Diese Regelung wird nun gelockert. Der Ausschuss für Mutterschutz (AfMu) hat verbindliche Regeln für bestimmte Tätigkeiten definiert. Arbeitgeber müssen daher keine erneute Bewertung vornehmen, wenn eine Tätigkeit bereits durch den AfMu erfasst wurde.

Allerdings bleibt die individuelle Gefährdungsbeurteilung bestehen: Auch wenn eine Mutterschutzregel eine anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung ersetzt, müssen die konkreten Arbeitsbedingungen weiterhin bewertet, Schutzmaßnahmen festgelegt und dokumentiert werden.

 

Neue Regelung nach Fehlgeburten

Zusätzlich wird der Mutterschutz für Frauen, die eine Fehlgeburt erlitten haben, überarbeitet, um ihre besondere Belastungssituation besser zu berücksichtigen. Bisher waren Mutterschutzleistungen nur bei Fehlgeburten ab der 24. Schwangerschaftswoche oder bei einem Mindestgewicht des Kindes von 500 Gramm vorgesehen. Ab Juni 2025 gelten neue Schutzfristen, die sich an der jeweiligen Schwangerschaftsdauer orientieren:

  • Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche: bis zu 2 Wochen Mutterschutz
  • Fehlgeburt ab der 17. Schwangerschaftswoche: bis zu 6 Wochen Mutterschutz
  • Fehlgeburt ab der 20. Schwangerschaftswoche: bis zu 8 Wochen Mutterschutz

Viele Unternehmen sind noch nicht auf diese Änderungen vorbereitet. Mit unserer umfassenden Erfahrung im Bereich Mutterschutz unterstützen wir Sie dabei, die neuen gesetzlichen Vorgaben rechtssicher umzusetzen und für einen optimalen Schutz in Ihrem Betrieb zu sorgen.

 

Anna Forster – 15 Jahre bei IfG 

Unsere Mitarbeiterin Anna Forster hatte im November 2024 ihr 15-jähriges Jubiläum bei der IfG GmbH.

Zu diesem freudigen Anlass überreichten Geschäftsführer Dr. Christian Weigl und Prokurist Marco Forster neben einem Geschenkkorb und der Jubiläums-Urkunde auch die besten Glückwünsche und den Dank für die lange Treue.

Aus anfänglich wenigen Einsätzen pro Jahr wurde eine stetig wachsende Zusammenarbeit. „Wir sind froh, dass wir dich als verlässliche arbeitsmedizinische Assistenz bei uns im Team haben“, dankte Christian Weigl.

Über die Jahre wurden vielseitige Kundeneinsätze durchgeführt und die Zusammenarbeit mit verschiedenen Arbeitsmedizinern und Ansprechpartnern brachte stets Abwechslung in den Alltag.

Bei einem Abendessen im Anschluss tauschte man sich über die vergangenen Jahre aus und ließ den Abend gemeinsam ausklingen.

Live-Seminar zum Thema Fitnesstracker

Am 27.02.25 war unsere Beraterin Beatrice Förster in Dresden um gemeinsam mit der AOK Plus zum ersten Mal eine Online-Veranstaltung für die AOK-Versicherten anzubieten. Das Thema des Online-Seminars lautete „Fitnesstracker im Fokus – individuelle Gesundheitsdaten effektiv im Alltag nutzen“.

Beatrice Förster fungierte hier als Fitnessexpertin zum Thema Fitnesstracker und beantworte verschiedene Fragen zum Thema, die von den beiden Verantwortlichen im Bereich digitale Gesundheitskompetenz der AOK Plus, Laura Heimann und Franziska Regal, gestellt wurden. Beatrice erklärte zunächst was unter einem Fitnesstracker zu verstehen ist und gab dann über Live-Demonstration Beispiele wie der Nutzer z.B. Schlafdaten, Kalorien und die Herzfrequenz interpretieren und für sich nutzen kann.

Im Anschluss erklärte Laura Heimann den Versicherten, wie sie durch das Fitness-Tracking gesammelte Bonuspunkte in der AOK App zu einem Geldbonus umwandeln können und welche Vorteile es sonst noch in der App gibt. Im Anschluss an den Vortrag gab es eine offene Fragerunde, hier wurden vor allem Fragen zum Bonusprogramm der AOK gestellt.

Unsere Beraterin Beatrice Förster hatte große Freude bei der Umsetzung des Live-Seminars und freut sich schon über weitere spannende Projekte gemeinsam mit der AOK.

 

Gefährdungsbeurteilung Homeoffice

Seit der Integration wesentlicher Teile der Bildschirmarbeitsverordnung (BildScharbV) in die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) im Jahr 2016 definiert letztere die allgemeinen Anforderungen für Bildschirmarbeitsplätze.

§3 der ArbStättV verpflichtet Arbeitgeber explizit, die Augenbelastung bei der Bildschirmarbeit zu berücksichtigen.

 

Angesichts der zunehmenden Verlagerung von Bildschirmarbeit ins Homeoffice sind eine sorgfältige Analyse und Bewertung der dortigen Arbeitsbedingungen unerlässlich. Die häusliche Arbeitsplatzausstattung entspricht häufig nicht den idealen Standards, was ein erhöhtes Gefährdungspotenzial birgt. 

Die Situation wird dadurch erschwert, dass Arbeitsplatzbegehungen in privaten Räumlichkeiten der Beschäftigten sowohl logistisch aufwendig als auch rechtlich problematisch sind. 

Um dieser Lücke entgegenzuwirken, unterstützt Sie die IfG GmbH Ihrer Pflicht der Beurteilung der Arbeitsbedingungen auch für Arbeitsplätze im privaten Umfeld nachzukommen. 

 

Für diesen Prozess setzt die IfG GmbH ein spezialisiertes Online-Tool ein, gefolgt von einer fundierten Evaluation durch eine qualifizierte Fachkraft für Arbeitssicherheit. Diese Kombination gewährleistet eine präzise und fachkundige Beurteilung der Arbeitsbedingungen. 

 

Folgende Vorteile bietet das hierfür entwickelte Onlinetool zur Gefährdungsbeurteilung im Homeoffice für Sie: 

  • Erstellung einer Bewertung und rechtsicheren Dokumentation für jeden Homeoffice-Arbeitsplatz durch unsere IfG-Fachexperten 
  • Abgleich der Homeoffice-Gestaltung mit den vom Institut für Arbeit und Gesundheit (IAG) festgelegten Kriterien (FBVW-402) 
  • Individuell zugeschnittene und praxiserprobte Empfehlungen zur ergonomischen Bildschirmarbeitsplatzgestaltung im Homeoffice 

Hier finden Sie weitere Informationen. 

Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne!

Ganzheitliches Coaching für mehr Resilienz, Orientierung und persönliche Weiterentwicklung

In einer Welt voller Veränderungen und Herausforderungen ist es wichtiger denn je, sich selbst und seine Mitarbeitenden gezielt zu stärken. Unser ganzheitliches und erfahrungsbasiertes Coaching-Angebot unterstützt sowohl Unternehmen als auch Einzelpersonen dabei, Resilienz zu entwickeln, Orientierung zu finden und sich persönlich weiterzuentwickeln – beruflich wie privat.

Wir glauben daran, dass jede Person ihre eigenen Antworten in sich trägt. Unser Coaching ist individuell und bedeutet für uns die Arbeit von Mensch zu Mensch. Dabei agieren wir auf Augenhöhe und unterstützen Sie dabei, Ihre eigenen, authentischen Lösungen zu finden – statt vorgefertigte Konzepte zu übernehmen, die nicht wirklich zu Ihnen passen.

Ob berufliche Überlastung, Führungsthemen, familiäre Herausforderungen oder individuelle Fragestellungen: Wir begleiten Sie dabei, Klarheit zu gewinnen, innere Stärke aufzubauen und Ihren eigenen Weg zu finden. Dabei schöpfen wir aus unserem Erfahrungsschatz unserer langjährigen Arbeit als auch einer Kombination aus systemischer Arbeitsweise, Positiver Psychologie und bewährten Coaching-Methoden.

 

Beginnen Sie mit dem ersten Schritt und lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, wie Coaching Sie persönlich oder Ihr Team gezielt unterstützen kann.

 

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch!
Weitere Informationen zu unserem Coachingangebot finden Sie hier: www.gesundheitsmanagement.com/ifg/coaching-das-bewegt

 

20 Jahre Zusammenarbeit mit der Stadt Sulzbach-Rosenberg

In diesem Jahr feiert die IfG GmbH nicht nur 20 Jahre am Standort Sulzbach-Rosenberg, sondern auch 20 Jahre Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung Sulzbach-Rosenberg.
Zu diesem besonderen Anlass waren Geschäftsführer Dr. Christian Weigl und Prokurist Marco Forster bei 1. Bürgermeister Stefan Frank und Personalamtsleiter Roland Maul im Sulzbacher Rathaus zu Besuch.
Im Rahmen eines lockeren Austauschs wurde über die letzten beiden Jahrzehnte gesprochen. Die IfG betreut die Stadtverwaltung in den Bereichen Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Herr Frank betonte dabei ausdrücklich die Wichtigkeit der beiden Bereiche. Die Ansprechpartner kennen sich seit Jahren und die Anfahrtswege sind kurz, dadurch lassen sich viele Anfragen auf kurzem Dienstweg klären.  

Als Dank für die Treue überreichte die IfG eine Urkunde zum 20-jährigen Jubiläum sowie einen Gesundheitskorb für die Beschäftigten.
Bürgermeister Frank dankte für die langjährige gute Zusammenarbeit und verabschiedete die IfG mit den Worten „auf die nächsten 20 Jahre“ – wir freuen uns auf die weitere Kooperation! 

Krankschreibungen auf Rekordhoch

Die Zahl der Krankschreibungen in Deutschland hat auch in diesem Jahr wieder einen alarmierenden Höchststand erreicht. Laut den aktuellen Statistiken des Gesundheitssystems und der Krankenkassen ist die Zahl der Arbeitsunfähigkeitstage im Jahr 2024 bereits wieder auf ein Rekord Niveau gestiegen, die Krankheitstage von Januar bis August übersteigen schon die Zahlen aus dem Gesamtjahr 2023, die Krankheitswelle im Winter noch nicht mit einbezogen.
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Fahrsicherheitstraining

Mehr Sicherheit für unterwegs.  

Am Standort Sulzbach – Rosenberg haben wir uns in diesem Jahr für ein Fahrsicherheitstraining für unsere Berater entschieden.  

Da die Kollegen teilweise 50 % ihrer Zeit im Auto unterwegs sind, ist es uns ein großes Anliegen, dass hier höchste Sicherheit geboten ist.  

Neben dem regelmäßigen Checken der Fahrzeuge und jährlichen Serviceleistungen, ist es wichtig, dass unsere Mitarbeiter wissen, wie sie in brenzligen Situationen mit dem Auto umzugehen haben.  

In unserem Fall haben wir uns für ein Intensivtraining des ADAC Regensburg auf der hauseigenen Teststrecke entschieden.  

Nachdem es einen kurzen theoretischen Teil gab, wurden die Fähigkeiten der einzelnen Kollegen auf die Probe gestellt.  

Mit 70 km/h um eine Kurve? – kein Problem! Oder doch?  Es ist teilweise schwer einzuschätzen, welche Geschwindigkeit für ein sicheres Fahren bereits zu schnell ist. Auch interessant zu sehen, wie das Bremsverhalten auf nasser Fläche von Winter- und Sommerreifen war.  

Unseren Beratern hat der Tag gut gefallen und wir haben auch zum Thema Reifen einiges dazu gelernt.