Hitze im Büro, in Werkstatt und Halle. Was Arbeitgeber jetzt beachten müssen

Wenn die Temperaturen steigen, steigen auch die Pflichten. Als Fachkraft für Arbeitssicherheit erlebe ich es jedes Jahr aufs Neue: Unternehmen unterschätzen die gesetzlichen Anforderungen beim Hitzeschutz und das kann teuer werden. Dieser Beitrag verschafft Ihnen einen kompakten Überblick über Rechtslage, Grenzwerte und wirksame Maßnahmen.

Was sagt das Gesetz?

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG, §§ 3–5) verpflichtet Arbeitgeber, Gefährdungen durch Hitze zu beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen, technische, organisatorische und persönliche. Die konkretesten Vorgaben finden sich in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 „Raumtemperatur“ (zuletzt aktualisiert März 2022), die in Verbindung mit der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt.

 

Die wichtigsten Temperaturschwellen der ASR A3.5 im Überblick:

  • Ab 26 °C Ab einer Raumtemperatur von 26 °C sollten zusätzliche Maßnahmen zur Begrenzung der Wärmebelastung geprüft werden, insbesondere bei starker Sonneneinstrahlung, hohen Außentemperaturen oder besonders schutzbedürftigen Beschäftigten.
  • Ab 30 °C: Ab einer Raumtemperatur von 30 °C sind wirksame Maßnahmen zur Reduzierung der Wärmebelastung umzusetzen. Welche Maßnahmen geeignet sind, ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen.
  • Ab 35 °C: Der Arbeitsraum gilt laut ASR A3.5 Ziffer 4.4 nicht mehr als geeigneter Arbeitsplatz. Technische Maßnahmen wie Luftduschen oder die Bereitstellung von Hitzeschutzkleidung werden obligatorisch

 

Hinweis: Die Temperaturwerte der ASR A3.5 beziehen sich auf Arbeitsräume. Bei Tätigkeiten im Freien bestehen zwar keine festen Temperaturgrenzwerte, Hitzebelastungen sind jedoch ebenfalls im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu beurteilen und durch geeignete technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen zu minimieren.

 


 

Wichtig: Es gibt kein gesetzliches Recht auf „Hitzefrei“. Das bedeutet aber nicht, dass Arbeitgeber nichts tun müssen. Verstöße gegen arbeitsschutzrechtliche Pflichten können von den zuständigen Aufsichtsbehörden beanstandet und je nach Sachverhalt als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Wer kontrolliert die Einhaltung?

Die Gewerbeaufsichtsämter der Länder sind für Kontrollen zuständig. Sie können im Einzelfall verbindliche Anordnungen erlassen, bis hin zur Stilllegung von Anlagen und Maschinen.

Praktische Schutzmaßnahmen – nach STOP-Prinzip

Das STOP-Prinzip (Substitution – Technisch – Organisatorisch – Persönlich) liefert den richtigen Rahmen:

 

Technische Maßnahmen (höchste Priorität):

  • Klimaanlagen, Ventilatoren, Luftduschen
  • Außenliegender Sonnenschutz (Rolläden, Markisen)
  • Wärmedämmung von Dächern und Fassaden
  • Kühle Pausenräume einrichten

Organisatorische Maßnahmen:

  • Arbeitszeiten in die kühleren Morgen- und Abendstunden verlagern
  • Hitzeintensive Tätigkeiten auf frühe Tagesstunden legen
  • Mehr und längere Pausen einplanen
  • Homeoffice-Möglichkeiten anbieten

Persönliche Maßnahmen (nachrangig):

  • Kostenlose Bereitstellung kühler Getränke
  • Lockerung der Kleiderordnung
  • Hitzeschutzkleidung bei Hitzearbeit

Besondere Risikogruppen nicht vergessen

Schwangere, ältere Beschäftigte und Menschen mit Vorerkrankungen (Herz-Kreislauf, Diabetes) sind besonders gefährdet. Diese Gruppen müssen bei der Gefährdungsbeurteilung explizit berücksichtigt werden.

Mein Fazit für die Praxis

Hitzeschutz ist keine Kür, er ist gesetzliche Pflicht und unternehmerische Verantwortung. Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument. Wer sie konsequent durchführt, ist rechtlich auf der sicheren Seite und schützt seine Belegschaft wirksam.

 


Autor

Christina-Meier

Christina Meier
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Beraterin Sicherheit
und Gesundheit

 


 

Neuer Schwellenwert für Sicherheitsbeauftragte. Was Unternehmen jetzt wissen müssen.

Hintergrund: Eine Gesetzesänderung mit großer Reichweite

Zum 29. Mai 2026 ist das Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/2748 zu Notfallverfahren aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls bei Gasgeräten und PSA und zur Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch in Kraft getreten. Neben unionsrechtlichen Regelungen zu Gasgeräten und persönlicher Schutzausrüstung enthält das Gesetz eine für den betrieblichen Arbeitsschutz zentrale Neuregelung: Die Änderung des § 22 SGB VII hebt den Schwellenwert für die verpflichtende Bestellung von Sicherheitsbeauftragten von bisher 20 auf nunmehr 50 Beschäftigte an.

Der Deutsche Bundestag hatte am 26. März 2026 in namentlicher Abstimmung für diese Änderung votiert. Der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2026 zu. Damit ist die Regelung nach Verkündung im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 140 vom 18. Mai 2026) planmäßig in Kraft getreten.

Die neue Staffelung im Überblick

Die Neuregelung differenziert künftig wie folgt:

  • Weniger als 20 Beschäftigte: Keine pauschale Pflicht zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten.
  • 20 bis unter 50 Beschäftigte: Bestellpflicht besteht nur dann, wenn eine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit vorliegt. Dies ist anhand der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG zu ermitteln.
  • 50 oder mehr Beschäftigte: Die generelle Bestellpflicht bleibt unverändert bestehen. Bei weniger als 250 Beschäftigten ohne besondere Gefährdung kann ein Sicherheitsbeauftragter ausreichen.

Unabhängig von der Betriebsgröße können die Unfallversicherungsträger bei Vorliegen einer besonderen Gefährdungslage die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten anordnen.

Was das für Betriebe zwischen 20 und 49 Beschäftigten bedeutet

Für Unternehmen dieser Größenklasse entfällt die automatische Pflicht. Das bedeutet jedoch ausdrücklich nicht, dass der Arbeitsschutz in diesen Betrieben an Bedeutung verliert. Im Gegenteil: Die Gefährdungsbeurteilung rückt in den Mittelpunkt. Unternehmen müssen nun aktiv prüfen und dokumentieren, ob besondere Risiken vorliegen und auf dieser Basis entscheiden, ob ein Sicherheitsbeauftragter erforderlich ist.

Branchen mit typischerweise erhöhter Gefährdung, etwa Pflege, Produktion, Logistik oder Handwerk, sollten davon ausgehen, dass aufgrund der regelmäßig vorliegenden besonderen Gefährdung weiterhin eine Bestellpflicht besteht. Eine pauschale Entlastung ohne sorgfältige Einzelfallprüfung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist rechtlich nicht zulässig.

Unsere Einschätzung

Als moderner Partner für Arbeitssicherheit und Anbieter professioneller Schulungen für Sicherheitsbeauftragte begrüßen wir zielgerichtete Entlastungen für Betriebe und unterstützen Unternehmen dabei, Sicherheit praxisnah, effizient und zukunftsorientiert umzusetzen.

 


Autor

Christina-Meier

Christina Meier
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Beraterin Sicherheit
und Gesundheit

 


 

Quelle:

Bundesgesetzblatt BGBl. I Nr. 140/2026

335 tödliche Arbeitsunfälle und was das für unsere Arbeit bedeutet

335 Menschen sind 2025 bei der Arbeit ums Leben gekommen. 245 weitere auf dem Weg dorthin. Jede dieser Zahlen steht für eine individuelle Tragödie, für Familien, Kolleginnen und Kollegen, ganze Belegschaften. Als Fachkraft für Arbeitssicherheit begleite ich Unternehmen dabei, genau solche Zahlen zu verhindern. Die vorläufige Statistik der DGUV für 2025 ist dabei ein wichtiger Gradmesser.

 

Was die Zahlen zeigen

Im Vergleich zum Vorjahr sind meldepflichtige Arbeitsunfälle um 3,2 Prozent auf 730.598 gesunken, tödliche Arbeitsunfälle gingen von 345 auf 335 zurück. Gleichzeitig stieg die Zahl der tödlichen Wegeunfälle von 215 auf 245, ein Anstieg um 14 Prozent.

Auch bei den neuen Unfallrenten zeigt sich ein differenziertes Bild: Während die Gesamtzahl leicht auf 13.326 sank, stiegen neue Renten aus Wegeunfällen leicht an (+2,5 %).

dguv_unfallzahlen_2024_2025-Arsipa

 

Was diese Zahlen für die Praxis bedeuten

Der Rückgang bei Arbeitsunfällen ist ermutigend aber er darf nicht dazu verleiten, die Hände in den Schoß zu legen. In meiner täglichen Beratungstätigkeit sehe ich immer wieder, dass der Unterschied zwischen einem Betrieb mit niedrigen und einem mit hohen Unfallzahlen selten an fehlendem Wissen liegt. Er liegt an der Konsequenz der Umsetzung. Betriebe, die systematisch Gefährdungsbeurteilungen durchführen, Unterweisungen dokumentieren und nachhalten sowie Beinaheunfälle konsequent auswerten, erzielen bessere Ergebnisse. Das ist kein Zufall, das ist das Ergebnis einer gelebten Sicherheitskultur.

 

Wegeunfälle ein blinder Fleck?

Der deutliche Anstieg bei tödlichen Wegeunfällen verdient besondere Aufmerksamkeit. Arbeitgeber haben im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht und ihrer Möglichkeiten Einfluss auf das Unfallgeschehen auf dem Weg zur Arbeit, durch Sensibilisierung, betriebliche Mobilitätsangebote und flexible Arbeitszeitmodelle. Wer Prävention ernst nimmt, denkt auch hier mit.

 

Im Sinne von Vision Zero

Das Ziel ist klar: null tödliche Arbeitsunfälle. Das mag utopisch klingen, aber es ist die richtige Haltung. Jeder verhinderte Unfall zählt. Ich sehe es als meinen Auftrag, Betriebe auf diesem Weg zu begleiten.

 

Autor

Christina-Meier

Christina Meier
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Beraterin Sicherheit
und Gesundheit

 

Quelle

Vorläufige Unfallzahlen 2025
 https://www.dguv.de/de/zahlen-fakten/vorlaeufige_zahlen/allgemeine-uv/index.jsp

Ganzheitliches Coaching für mehr Resilienz, Orientierung und persönliche Weiterentwicklung

In einer Welt voller Veränderungen und Herausforderungen ist es wichtiger denn je, sich selbst und seine Mitarbeitenden gezielt zu stärken. Unser ganzheitliches und erfahrungsbasiertes Coaching-Angebot unterstützt sowohl Unternehmen als auch Einzelpersonen dabei, Resilienz zu entwickeln, Orientierung zu finden und sich persönlich weiterzuentwickeln – beruflich wie privat.

Wir glauben daran, dass jede Person ihre eigenen Antworten in sich trägt. Unser Coaching ist individuell und bedeutet für uns die Arbeit von Mensch zu Mensch. Dabei agieren wir auf Augenhöhe und unterstützen Sie dabei, Ihre eigenen, authentischen Lösungen zu finden – statt vorgefertigte Konzepte zu übernehmen, die nicht wirklich zu Ihnen passen.

Ob berufliche Überlastung, Führungsthemen, familiäre Herausforderungen oder individuelle Fragestellungen: Wir begleiten Sie dabei, Klarheit zu gewinnen, innere Stärke aufzubauen und Ihren eigenen Weg zu finden. Dabei schöpfen wir aus unserem Erfahrungsschatz unserer langjährigen Arbeit als auch einer Kombination aus systemischer Arbeitsweise, Positiver Psychologie und bewährten Coaching-Methoden.

 

Beginnen Sie mit dem ersten Schritt und lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, wie Coaching Sie persönlich oder Ihr Team gezielt unterstützen kann.

 

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch!
Weitere Informationen zu unserem Coachingangebot finden Sie hier: www.gesundheitsmanagement.com/ifg/coaching-das-bewegt

 

BEM kann auch einfach sein!

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ist für Unternehmen Chance und Herausforderung zugleich. Viele Unternehmen leiden unter hohen BEM-Fallzahlen, aber haben zu wenig Personalressourcen für die Bearbeitung der BEM-Fälle und zu lange Wartezeiten bis zum Erstgespräch mit den BEM-Berechtigten. 

Mit unserem neuen Produkt BEM365 kann BEM auch einfach sein!  

Unsere digitale BEM-Plattform BEM365 auf www.bem365.de oder der BEM365-App (künftig im App-Store) bietet Ihnen die Chance, Teile oder sogar den gesamten BEM-Prozess, vom Einladungsmanagement über das Fallmanagement bis zum Reporting, in die Hände unserer professionellen BEM-Spezialisten zu legen.  

Externes BEM mit BEM365: 

  • BEM-Einladungsmanagement inkl. Aufklärungsgespräch 
  • BEM-Fallmanagement: Nachhaltige Wiedereingliederung in den Arbeitsbetrieb 
  • BEM-Care-Management: Umfangreiche Unterstützung in der akuten Krankheitsphase 
  • BEM-Dokumentation inkl. e-Protokollen und e-Signatur 
  • BEM-Reporting: Volle Transparenz über BEM-Verfahren 

Alternativ oder ergänzend dazu stehen wir Ihnen mit individueller Beratung zur Entwicklung und Implementierung maßgeschneiderter BEM-Prozesse zur Seite.  

Die Vorteile von BEM365 liegen klar auf der Hand: Wir arbeiten digital, effizient, rechtssicher und datenschutzkonform und gewährleisten Neutralität und Objektivität während des gesamten BEM-Prozesses. 

Unabhängig davon, wie groß Ihr Unternehmen ist und für welchen Weg Sie sich entscheiden – unser gemeinsames Ziel ist es, BEM als Chance zu nutzen und Ihre Mitarbeitenden erfolgreich wieder in den Arbeitsalltag zu integrieren 

Mehr erfahren Sie hier! 

Weiterhin bieten wir nach wie vor unser BEM-Intensivseminar an – Anmeldung hier!  

Betriebliches Eingliederungsmanagement ordnungsgemäß durchführen

Verschiedene Gerichtsurteile zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) machen deutlich, wie wichtig es ist, auf die Durchführung eines ordnungsgemäßen BEM zu achten.

Eine einheitliche Regelung, wie dies konkret durchzuführen ist, gibt es aktuell nicht.

 

Betrachtet man die Rechtsprechung der letzten Jahre zum Thema BEM, so kristallisieren sich einige Punkte heraus, die im Falle eines Rechtsstreits besondere Beachtung finden.

 

Deshalb ist es notwendig auf eine gesonderte, schriftliche datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung des/der BEM-Berechtigten zu achten.

 

Unsere BEM-Beratenden belehren die Berechtigten vor dem Erstgespräch, erklären die im Dokument genannten Inhalte, beantworten eventuelle Fragen und händigen anschließend das Dokument zur Unterschrift aus.

 

Inhalt des Nachweises sollten folgende Punkte sein:

 

  1. Freiwilligkeit
  2. Verschwiegenheit
  3. Speicherung der Daten
  4. BEM-Prozess
  5. Rechte des Betroffenen
  6. Datenschutzbeauftragte/r

 

In unserer Akademie bieten wir regelmäßig Online-Seminare zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement an, die  neben gesetzlichen Grundlagen auch die Kernelemente und relevanten Ablaufschritte zur Durchführung von BEM vermitteln.

 

Weitere Informationen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) erhalten Sie hier.

 

You!Mynd goes Spotify

Ab sofort sind die von You!Mynd entwickelten Mynd!Casts nicht nur auf der You!Mynd Webseite und bei YouTube kostenfrei verfügbar, sondern auch auf Spotify 

In der Podcast-Reihe werden verschiedene Themen zu den 5 Kompetenzbereichen vom Projektbüro diskutiert: Selbstbewusstsein, Sozialkompetenz, Stressregulation, Selbstorganisation und Suchtkompetenz. Die Folgen dauern 10 – 20 Minuten. Neben interessanten Fakten kommen auch betroffene Jugendliche sowie Experten (m/w/d) mit fachlichem Input und praktischen Tipps zu Wort. Beispielthemen sind: soziale Vergleiche, Mobbing, gesunder Schlaf, Stress, Kommunikation u. v. m. 

 

QR Y!M goes Spotify

 

Vierteljährlich findet der Mynd!Talk statt und richtet sich vor allem an Akteure im Berufsschulkontext, aber auch an alle darüber hinaus Interessierten. Jedes Mal wird ein Unterthema aus den 5 Kompetenzbereichen näher unter die Lupe genommen und im Interview mit einem Fachexperten (m/w/d) diskutiert. Hier werden wissenswerte Ausschnitte in einem Umfang von 20 – 30 Minuten herausgefiltert und auch auf Spotify veröffentlicht. 

 

Probieren Sie es aus, hören Sie rein und seien Sie stets mit topaktuellen Themen versorgt:

You!Mynd-Mynd!Cast

Baumpflanzaktion der Pestalozzi-Grundschule

Trotz Wind und Wetter wurde die Baumpflanzaktion der Pestalozzi-Grundschule Sulzbach-Rosenberg am Donnerstag, den 30.03.2023 in einem von der Stadt Sulzbach-Rosenberg gesponserten Gebiet durchgeführt.

 

Bereits seit einigen Jahren erhält die Pestalozzi-Grundschule Sulzbach-Rosenberg den Titel „Umweltschule in Europa / Internationale Agenda 21-Schule“ verliehen.

 

Mit Projekten wie „Fischer machen Schule“, dem Erkunden der biologischen Vielfalt in der Schulumgebung oder dem Einzug mehrerer Bienenvölker auf dem Schulgelände haben sich die Schüler und Schülerinnen in den letzten Jahren mit den Themen Umwelt und Nachhaltigkeit beschäftigt.

Auch in diesem Schuljahr gab es eine entsprechende Projektwoche. Diesmal zu den Themen Klima und Wald. Hierfür haben die Schüler der dritten Klassen verschiedenste Referate zum Thema Klima- und Umweltschutz vorbereitet und sich so mit der Thematik auseinandergesetzt.

 

Baumaktion

 

Aus der zuerst rein theoretischen Projektwoche entstand schnell die Idee, den ein oder anderen Tipp in der Praxis umzusetzen.

Die Drittklässler haben die Chance erhalten, viele verschiedene Nadel- und Laubbäume sowie diverse Sträucher selbst einzupflanzen.

Die Bäume wurden mithilfe fachmännischer Begleitung durch den Förster und Waldarbeiter bei regnerischem Wetter und unter dem kritischen Auge des zweiten Bürgermeisters Herrn Koller gesetzt.

 

Gesponsert wurden die Bäume von uns, der IfG GmbH.

Als Dankeschön haben wir den eigens von den Pestalozzi-Bienen produzierten Honig erhalten, welchen wir uns genüsslich schmecken lassen.

 

Drittklässler pflanzen rund 100 Bäume in Sulzbach-Rosenberger Waldgebiet | Onetz

Ausreichend und klimafreundlich Trinken

Jeder weiß, dass wir täglich in etwa 1,5 Liter Wasser trinken sollten. Dazu zählen Leitungswasser, Mineralwasser sowie ungesüßte Früchte- und Kräutertees.

Bei steigenden Temperaturen im Sommer oder bei sportlicher Betätigung kann und darf die Trinkmenge gut und gerne auf das 3–4-fache gesteigert werden. Der tatsächliche Bedarf ist jedoch abhängig von Alter, Geschlecht und Körpergröße und kann auch variieren.

 

Damit der Genuss von Leitungswasser jederzeit und ohne Einschränkungen für uns möglich ist, unterliegt die Wasserqualität in Deutschland der sogenannten Trinkwasserverordnung. Das bedeutet, dass unser Trinkwasser regelmäßig untersucht und geprüft wird. Wenn es um die Wasserqualität geht, kommt man an dem Begriff ‚Wasserhärte‘ nicht vorbei. Die Wasserhärte beschreibt ausschließlich die Konzentration der im Wasser befindlichen Calcium- und Magnesium-Ionen und hat keinen negativen Einfluss auf unsere Gesundheit.

 

Trotz der guten Trinkwasserqualität unseres Leitungswassers, greifen nach wie vor viele zu Wasser aus Flaschen. Durch diverse Werbungen wird uns vermittelt, dass das gekaufte Wasser aus dem Supermarkt aufgrund der vielen zugesetzten Mineralien besonders gesund sei und unser Körper all diese Stoffe dringend benötigt.  Doch das ist falsch! Wasser ist kein Nahrungsmittel, welches unserem Körper wichtige Stoffe zusetzt. Wasser hat vielmehr die Aufgabe Schadstoffe aus unserem Körper hinaus zu spülen, um anderen Stoffen zu helfen sich in unseren Körpern zu bewegen, so Prof. Ingo Froböse gegenüber Planet Wissen.

Eine 2020 in Auftrag gegebene Studie, die herausfinden sollte, wie viel CO2 wir durch den Umstieg von Flaschen- auf Leitungswasser einsparen könnten, hat Interessantes herausgefunden. So wurde nach detaillierter Berechnung der CO2-Emission festgestellt, dass man bei Mineralwasser (aus Flaschen) 202,74g CO2 pro Liter und bei Leitungswasser auf 0,35g CO2 pro Liter kommt. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass für Mineralwasser aus der Flasche die 586-fache Emission gegenüber Leitungswasser anzusetzen ist. Rechnet man also den gesamten Konsum von Mineralwasser einmal hoch, könnten wir in Deutschland, laut der Studie von GUTcert, drei Millionen Tonnen CO2 pro Jahr einsparen, das entspricht 1,5-mal so viel wie durch den innerdeutschen Flugverkehr entsteht.

Quelle: https://atiptap.org/files/studie_gutcert_pcf_wasser.pdf

IfG passt zu mir!

IfG passt zu mir!

Die Arbeit bei IfG bietet tolle Berufschancen in einem wachsenden Markt. Die beruflichen Angebote bei IfG entwickeln sich ständig weiter. Als dynamisch wachsendes Unternehmen ist vielleicht auch was für Sie dabei. Schon heute arbeiten bei IfG Menschen aus einer Vielzahl von unterschiedlichsten Berufsfeldern. 

Erfahren Sie in diesem Video, weshalb IfG so gut zu unserem Projektorganisator und Berater für Gesundheit und Gesundheitsmanagement Manu Voigt  passt.

IfG passt auch zu dir? Dann bewirb dich jetzt!

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.