Änderungen im Mutterschutzgesetz durch das vierte Bürokratieentlastungsgesetz

Im Zuge des vierten Bürokratieentlastungsgesetzes wurde auch das Mutterschutzgesetz reformiert. Bislang war der Arbeitgeber verpflichtet, sämtliche Tätigkeiten auf potenzielle Gefährdungen für schwangere und stillende Frauen zu überprüfen. Diese Regelung wird nun gelockert. Der Ausschuss für Mutterschutz (AfMu) hat verbindliche Regeln für bestimmte Tätigkeiten definiert. Arbeitgeber müssen daher keine erneute Bewertung vornehmen, wenn eine Tätigkeit bereits durch den AfMu erfasst wurde.

Allerdings bleibt die individuelle Gefährdungsbeurteilung bestehen: Auch wenn eine Mutterschutzregel eine anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung ersetzt, müssen die konkreten Arbeitsbedingungen weiterhin bewertet, Schutzmaßnahmen festgelegt und dokumentiert werden.

 

Neue Regelung nach Fehlgeburten

Zusätzlich wird der Mutterschutz für Frauen, die eine Fehlgeburt erlitten haben, überarbeitet, um ihre besondere Belastungssituation besser zu berücksichtigen. Bisher waren Mutterschutzleistungen nur bei Fehlgeburten ab der 24. Schwangerschaftswoche oder bei einem Mindestgewicht des Kindes von 500 Gramm vorgesehen. Ab Juni 2025 gelten neue Schutzfristen, die sich an der jeweiligen Schwangerschaftsdauer orientieren:

  • Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche: bis zu 2 Wochen Mutterschutz
  • Fehlgeburt ab der 17. Schwangerschaftswoche: bis zu 6 Wochen Mutterschutz
  • Fehlgeburt ab der 20. Schwangerschaftswoche: bis zu 8 Wochen Mutterschutz

Viele Unternehmen sind noch nicht auf diese Änderungen vorbereitet. Mit unserer umfassenden Erfahrung im Bereich Mutterschutz unterstützen wir Sie dabei, die neuen gesetzlichen Vorgaben rechtssicher umzusetzen und für einen optimalen Schutz in Ihrem Betrieb zu sorgen.

 

Anna Forster – 15 Jahre bei IfG 

Unsere Mitarbeiterin Anna Forster hatte im November 2024 ihr 15-jähriges Jubiläum bei der IfG GmbH.

Zu diesem freudigen Anlass überreichten Geschäftsführer Dr. Christian Weigl und Prokurist Marco Forster neben einem Geschenkkorb und der Jubiläums-Urkunde auch die besten Glückwünsche und den Dank für die lange Treue.

Aus anfänglich wenigen Einsätzen pro Jahr wurde eine stetig wachsende Zusammenarbeit. „Wir sind froh, dass wir dich als verlässliche arbeitsmedizinische Assistenz bei uns im Team haben“, dankte Christian Weigl.

Über die Jahre wurden vielseitige Kundeneinsätze durchgeführt und die Zusammenarbeit mit verschiedenen Arbeitsmedizinern und Ansprechpartnern brachte stets Abwechslung in den Alltag.

Bei einem Abendessen im Anschluss tauschte man sich über die vergangenen Jahre aus und ließ den Abend gemeinsam ausklingen.

Live-Seminar zum Thema Fitnesstracker

Am 27.02.25 war unsere Beraterin Beatrice Förster in Dresden um gemeinsam mit der AOK Plus zum ersten Mal eine Online-Veranstaltung für die AOK-Versicherten anzubieten. Das Thema des Online-Seminars lautete „Fitnesstracker im Fokus – individuelle Gesundheitsdaten effektiv im Alltag nutzen“.

Beatrice Förster fungierte hier als Fitnessexpertin zum Thema Fitnesstracker und beantworte verschiedene Fragen zum Thema, die von den beiden Verantwortlichen im Bereich digitale Gesundheitskompetenz der AOK Plus, Laura Heimann und Franziska Regal, gestellt wurden. Beatrice erklärte zunächst was unter einem Fitnesstracker zu verstehen ist und gab dann über Live-Demonstration Beispiele wie der Nutzer z.B. Schlafdaten, Kalorien und die Herzfrequenz interpretieren und für sich nutzen kann.

Im Anschluss erklärte Laura Heimann den Versicherten, wie sie durch das Fitness-Tracking gesammelte Bonuspunkte in der AOK App zu einem Geldbonus umwandeln können und welche Vorteile es sonst noch in der App gibt. Im Anschluss an den Vortrag gab es eine offene Fragerunde, hier wurden vor allem Fragen zum Bonusprogramm der AOK gestellt.

Unsere Beraterin Beatrice Förster hatte große Freude bei der Umsetzung des Live-Seminars und freut sich schon über weitere spannende Projekte gemeinsam mit der AOK.

 

Gefährdungsbeurteilung Homeoffice

Seit der Integration wesentlicher Teile der Bildschirmarbeitsverordnung (BildScharbV) in die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) im Jahr 2016 definiert letztere die allgemeinen Anforderungen für Bildschirmarbeitsplätze.

§3 der ArbStättV verpflichtet Arbeitgeber explizit, die Augenbelastung bei der Bildschirmarbeit zu berücksichtigen.

 

Angesichts der zunehmenden Verlagerung von Bildschirmarbeit ins Homeoffice sind eine sorgfältige Analyse und Bewertung der dortigen Arbeitsbedingungen unerlässlich. Die häusliche Arbeitsplatzausstattung entspricht häufig nicht den idealen Standards, was ein erhöhtes Gefährdungspotenzial birgt. 

Die Situation wird dadurch erschwert, dass Arbeitsplatzbegehungen in privaten Räumlichkeiten der Beschäftigten sowohl logistisch aufwendig als auch rechtlich problematisch sind. 

Um dieser Lücke entgegenzuwirken, unterstützt Sie die IfG GmbH Ihrer Pflicht der Beurteilung der Arbeitsbedingungen auch für Arbeitsplätze im privaten Umfeld nachzukommen. 

 

Für diesen Prozess setzt die IfG GmbH ein spezialisiertes Online-Tool ein, gefolgt von einer fundierten Evaluation durch eine qualifizierte Fachkraft für Arbeitssicherheit. Diese Kombination gewährleistet eine präzise und fachkundige Beurteilung der Arbeitsbedingungen. 

 

Folgende Vorteile bietet das hierfür entwickelte Onlinetool zur Gefährdungsbeurteilung im Homeoffice für Sie: 

  • Erstellung einer Bewertung und rechtsicheren Dokumentation für jeden Homeoffice-Arbeitsplatz durch unsere IfG-Fachexperten 
  • Abgleich der Homeoffice-Gestaltung mit den vom Institut für Arbeit und Gesundheit (IAG) festgelegten Kriterien (FBVW-402) 
  • Individuell zugeschnittene und praxiserprobte Empfehlungen zur ergonomischen Bildschirmarbeitsplatzgestaltung im Homeoffice 

Hier finden Sie weitere Informationen. 

Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne!

Gefährdungsbeurteilung für leistungsgewandelte Mitarbeitende – Was müssen Sie über das Thema wissen?

Die Arbeitswelt ist einem stetigen Wandel unterworfen, und mit ihr auch die Anforderungen an die Arbeitsfähigkeit unserer Mitarbeitenden. Besonders wichtig ist dabei die Betrachtung von Personen, die durch gesundheitliche oder altersbedingte Veränderungen in ihrer Leistungsfähigkeit eingeschränkt sind. Die Gefährdungsbeurteilung für leistungsgewandelte Mitarbeitende nimmt hierbei eine zentrale Rolle ein. 

 

Warum ist eine spezielle Gefährdungsbeurteilung notwendig? 

Vereinfacht ausgedrückt ist es Teil der betrieblichen Fürsorge, sich um einen sicheren und ergonomischen Arbeitsplatz für alle Beschäftigten zu kümmern. Dieser Grundsatz ist auch im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verankert. 

 

Ein Beispiel aus der Praxis. 

Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung bei der Stadt Sulzbach-Rosenberg wurde in Zusammenarbeit mit der dortigen Schwerbehindertenvertretung entschieden, eine gezielte Beurteilung und Befragung von Mitarbeitenden durchzuführen, die aufgrund körperlicher Einschränkungen besondere Unterstützung im Arbeitsalltag benötigen. Da die Teilnahme an der Befragung freiwillig war, wurde diese Möglichkeit an alle betroffenen Mitarbeitenden kommuniziert. Die hohe Rücklaufquote zeigte das große Interesse und die breite Akzeptanz des Angebots. 

In individuell terminierten Gesprächen wurden die Schwerpunkte auf psychische, soziale und körperliche Faktoren sowie biophysiologische Aspekte gelegt. Dabei wurde auch auf Themen wie Schmerzen und Kommunikation eingegangen. 

Die Auswertung ergab unter anderem, dass der Einsatz spezieller Handschuhe nicht nur die Sicherheit der Mitarbeitenden erhöht, sondern auch Hautreaktionen bei bestimmten Arbeitstätigkeiten signifikant reduziert. 

Mit einem Abschlussbericht und entsprechenden Empfehlungen für Maßnahmen konnte die Gefährdungsbeurteilung erfolgreich abgeschlossen werden. 

 

Wie können Sie sich als Betroffene(r) verhalten? 

Es ist entscheidend, dass sich alle freiwilligen Mitarbeitenden aktiv in diesen Prozess einbringen. Sollten Sie sich in einer Situation befinden, in der Ihre Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist oder gesundheitliche Herausforderungen bestehen, bitten wir Sie, das Gespräch mit Ihrer Führungskraft oder der Personalabteilung zu suchen. Nur durch einen offenen Dialog kann gemeinsam sicherstellen werden, dass die Arbeitsbedingungen bestmöglich auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt werden. 

 

Wir für Sie 

Die IfG GmbH unterstützt Sie während des gesamten Prozesses der individuellen Gefährdungsbeurteilung. Mit unserer langjährigen Expertise im Arbeitsschutz und der Arbeitssicherheit beraten wir Sie umfassend und begleiten Sie aktiv – von der Planung über die Durchführung bis hin zur Berichterstattung.

 

Haben Sie Fragen?
Kontaktieren Sie uns gerne. 

DIN ISO 45004:2025 Management von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Leitlinien für die Leistungsbewertung

Im Jahr 2024 hat die internationale „Normungsgesellschaft“ Leitlinien zur Leistungsbewertung für Arbeitsschutzmanagementsysteme erarbeitet.

Nachdem die ISO 45001 den Britisch Standard OHSAS 18001 „ersetzt“ hat, gab es nicht nur neue Begriffe im Managementsystem für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, sondern auch andere Sichtweisen und folgend veränderte Umsetzungsvorgaben. Beispiele hierfür sind nicht nur die Risiko-, sondern auch die Chancenbetrachtung oder die Vorgabe ausreichend Ressourcen zur Verfügung zu stellen.

Auch die Bewertung der Leistung des Managementsystems und die Erreichung von Zielen wurde „neu“ gedacht. Gab uns die OHSAS als Leistungsbewertung, neben den Auditergebnissen, Vorfälle, im Sinne von Unfällen, Krankheiten oder Beinaheunfällen mit auf den Weg, so ist die Leistungsbewertung in der DIN ISO 45004 deutlich umfassender.

Zunächst sieht die DIN ISO 45004 die Leistungsbewertung individualisiert für jede Organisation unterschiedlich vor. Jedes Unternehmen soll die Vorgaben der Leistungsbewertung an ihren Anforderungen ausrichten. Generell sind jedoch, neben Vorfällen, auch Untersuchungen von Vorfällen, Inspektionen, Audits, qualitative und quantitative Kennzahlen, Umfragen zu Kultur und weitere Befragungen, Möglichkeiten der Leistungsbewertung.

Wenn sie mehr über die DIN ISO 45004 erfahren wollen, kommen sie gerne in unser Webinar.

Neuer IfG-Standort in Paderborn

Standort Nord-West – Wachstum, neue Räumlichkeiten und maßgeschneiderte Lösungen
 
Der Standort Nord-West entwickelt sich stetig weiter: Neben Christopher Zumbrock als Leiter sind aktuell drei Berater sowie eine eigene Verwaltung im Einsatz. Ein wichtiger Meilenstein wurde mit dem Bezug neuer, hervorragend angebundener Büroräume in Paderborn erreicht. Diese Räumlichkeiten werden künftig nicht nur als administrative Zentrale dienen, sondern auch für Schulungen und Seminare genutzt.
Unser Fokus liegt auf drei zentralen Fachbereichen – stets nach dem Motto:
„Individuelle Lösungen statt reine Gesetzestexte“
Arbeitssicherheit gemäß §6 ASiG
Wir bieten eine vollumfängliche sicherheitstechnische Betreuung, insbesondere für Unternehmen der Groß- und Schwerindustrie. Unser Ansatz basiert auf dem Prinzip „Verstehen, Entwickeln, Handeln“ – denn nachhaltige Sicherheitskultur entsteht nur im engen Zusammenspiel mit Führungskräften und Mitarbeitern.
Baustellensicherheit & SiGeKo (RAB 30)
Auch im Bereich der Baustellensicherheit sind wir stark vertreten: Unsere Berater arbeiten eng mit der Verwaltung zusammen, um eine schnelle, gezielte und qualitativ hochwertige Betreuung sicherzustellen. Vom Baustelleneinrichtungsprozess über die Planungs- bis hin zur Ausführungsphase garantieren wir eine lückenlose Sicherheitskoordination.
Arbeitsmedizin
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ist ein zentraler Bestandteil unserer Leistungen. Wir unterstützen Unternehmen bei der präventiven arbeitsmedizinischen Betreuung, von der Gefährdungsbeurteilung über Eignungs- und Vorsorgeuntersuchungen bis hin zu individuellen Gesundheitskonzepten für Mitarbeiter.

Aktuelle Projekte:

  • Demontage & Neuaufbau einer Zementmühle
  • Instandsetzung einer bestehenden Zementmühle
  • Neubau einer 15.000 m² großen Montagehalle
  • Einführung eines Managementsystems nach DIN ISO 45001
  • Neubau einer 5.000 m² großen Lagerhalle
Mit unserem wachsenden Team, einer optimalen Standortstruktur und der geplanten Akademie für Schulungen und Seminare sind wir bestens aufgestellt, um Unternehmen im Bereich Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin kompetent und zukunftsorientiert zu unterstützen.
Interesse an einer Zusammenarbeit oder Schulung?
Melden Sie sich gerne bei uns – wir freuen uns auf den Austausch!

Ganzheitliches Coaching für mehr Resilienz, Orientierung und persönliche Weiterentwicklung

In einer Welt voller Veränderungen und Herausforderungen ist es wichtiger denn je, sich selbst und seine Mitarbeitenden gezielt zu stärken. Unser ganzheitliches und erfahrungsbasiertes Coaching-Angebot unterstützt sowohl Unternehmen als auch Einzelpersonen dabei, Resilienz zu entwickeln, Orientierung zu finden und sich persönlich weiterzuentwickeln – beruflich wie privat.

Wir glauben daran, dass jede Person ihre eigenen Antworten in sich trägt. Unser Coaching ist individuell und bedeutet für uns die Arbeit von Mensch zu Mensch. Dabei agieren wir auf Augenhöhe und unterstützen Sie dabei, Ihre eigenen, authentischen Lösungen zu finden – statt vorgefertigte Konzepte zu übernehmen, die nicht wirklich zu Ihnen passen.

Ob berufliche Überlastung, Führungsthemen, familiäre Herausforderungen oder individuelle Fragestellungen: Wir begleiten Sie dabei, Klarheit zu gewinnen, innere Stärke aufzubauen und Ihren eigenen Weg zu finden. Dabei schöpfen wir aus unserem Erfahrungsschatz unserer langjährigen Arbeit als auch einer Kombination aus systemischer Arbeitsweise, Positiver Psychologie und bewährten Coaching-Methoden.

 

Beginnen Sie mit dem ersten Schritt und lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, wie Coaching Sie persönlich oder Ihr Team gezielt unterstützen kann.

 

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch!
Weitere Informationen zu unserem Coachingangebot finden Sie hier: www.gesundheitsmanagement.com/ifg/coaching-das-bewegt

 

20 Jahre Zusammenarbeit mit der Stadt Sulzbach-Rosenberg

In diesem Jahr feiert die IfG GmbH nicht nur 20 Jahre am Standort Sulzbach-Rosenberg, sondern auch 20 Jahre Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung Sulzbach-Rosenberg.
Zu diesem besonderen Anlass waren Geschäftsführer Dr. Christian Weigl und Prokurist Marco Forster bei 1. Bürgermeister Stefan Frank und Personalamtsleiter Roland Maul im Sulzbacher Rathaus zu Besuch.
Im Rahmen eines lockeren Austauschs wurde über die letzten beiden Jahrzehnte gesprochen. Die IfG betreut die Stadtverwaltung in den Bereichen Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Herr Frank betonte dabei ausdrücklich die Wichtigkeit der beiden Bereiche. Die Ansprechpartner kennen sich seit Jahren und die Anfahrtswege sind kurz, dadurch lassen sich viele Anfragen auf kurzem Dienstweg klären.  

Als Dank für die Treue überreichte die IfG eine Urkunde zum 20-jährigen Jubiläum sowie einen Gesundheitskorb für die Beschäftigten.
Bürgermeister Frank dankte für die langjährige gute Zusammenarbeit und verabschiedete die IfG mit den Worten „auf die nächsten 20 Jahre“ – wir freuen uns auf die weitere Kooperation! 

Krankschreibungen auf Rekordhoch

Die Zahl der Krankschreibungen in Deutschland hat auch in diesem Jahr wieder einen alarmierenden Höchststand erreicht. Laut den aktuellen Statistiken des Gesundheitssystems und der Krankenkassen ist die Zahl der Arbeitsunfähigkeitstage im Jahr 2024 bereits wieder auf ein Rekord Niveau gestiegen, die Krankheitstage von Januar bis August übersteigen schon die Zahlen aus dem Gesamtjahr 2023, die Krankheitswelle im Winter noch nicht mit einbezogen.
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