Warum eine längere Stagnationszeit von Trinkwasserinstallationen problematisch sein kann

 

Das Trinkwasser, welches aus unseren Leitungen kommt, enthält selbst in bester Qualität Mikroorganismen, wenn auch in sehr geringer Konzentration. Diese sind im Grunde nicht schädlich für uns Menschen. Es kann allerdings zur Bildung schädlicher Kleinstlebewesen kommen, wenn Wasser über einen längeren Zeitraum in den Trinkwasserinstallationen steht. Hierbei kann das Wasser Wärme des umliegenden Mauerwerks aufnehmen, um so ein optimales Klima für Krankheitserreger zu schaffen. Außerdem können sich aus umliegenden Materialien (Dichtungsschläuche, Leitungen) winzige Mengen lösen und mit in die Flüssigkeit gelangen.

Steht Trinkwasser nun über mehrere Stunden oder Tage still, wird von Stagnationswasser gesprochen. Es ist nicht mehr frisch und kann Verunreinigungen enthalten. Bei z. B. Ferienwohnungen oder Gäste-WCs, welche äußerst selten oder teils gar nicht genutzt werden, kann es dann zu Problemen für die gesamte Installation kommen.

Doch wie geht man nun mit Stagnationswasser um?

  • Bei einer Standzeit von mehr als vier Stunden, also z. B. nach einer Nacht sollte das Wasser kurz ablaufen, bis es merklich kühler ist und somit nicht aus von Stagnation betroffenen Leitungen stammt. Das ablaufende Wasser kann aber noch zur Haushaltsreinigung oder zum Bewässern von Pflanzen genutzt werden.
  • Selten oder nicht genutzte Leitungen sollten durch Absperrventile von der übrigen Trinkwasserinstallation abgetrennt werden.

Hinweis: Es reicht nicht aus, Stagnationswasser kurz zu erhitzen, um mikrobielle Verunreinigungen zu entfernen und es dann als Trinkwasser oder zur Speisenzubereitung zu verwenden. Dabei werden höchstens temperaturempfindliche Krankheitserreger entfernt, jedoch keinesfalls die aus den Installationsmaterialien gelösten chemischen Spurenstoffe.

Sicher und gesund arbeiten – auch für Beschäftigte, die leistungsgewandelt sind

Leistungsgewandelte Mitarbeitende sind all diejenigen, die eine vorübergehende oder dauerhafte Einschränkung hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit haben.

Dabei unterscheiden wir Beschäftigte, die einen sogenannten Schwerbehinderten-Status besitzen. Das Sozialgesetzbuch IX §2 Absatz 2 gibt uns darüber Auskunft und bezeichnet Beschäftigte als schwerbehindert, die einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 haben. Mitarbeiter, die einen Grad der Behinderung von 30 oder 40 haben, können von der Agentur für Arbeit gleichgestellt werden.

Neben den gleichgestellten und schwerbehinderten Beschäftigten gibt es jedoch auch Mitarbeitende, die dem Unternehmen nicht ihre volle Arbeitskraft zur Verfügung stellen können, da sie vorübergehende oder dauerhafte gesundheitliche Einschränkung haben. Dies können z. B. aktuelle Knieschmerzen nach einem Kreuzbandriss sein (vorübergehend) oder Beschwerden aufgrund eines Herzinfarkts (dauerhaft). Aber auch im psychischen Bereich leiden Beschäftigte und sind beispielsweise gerade in einer leichten depressiven Phase (vorübergehend) oder es ist ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung) diagnostiziert (dauerhaft).

Für all diese Fälle ist eine personenorientierte Gefährdungsbeurteilung notwendig, durch die eventuell individuelle Maßnahmen abgeleitet werden müssen.

Dem Mitarbeitenden mit dem Kreuzbandriss muss gegebenenfalls in den nächsten Wochen beim Heben und Tragen geholfen werden, der Beschäftigte mit dem Herzinfarkt kann nicht mehr allein arbeiten und besonders an heißen Sommertagen muss eine Möglichkeit geschaffen werden, dass er frühzeitig den Arbeitstag beenden kann. Beschäftigte in einer leichten depressiven Phase müssen einfache und bekannte Aufgaben gegeben werden. Die Arbeit mit anderen zusammen kann unterstützend wirken und einen positiven Effekt können auch häufigere Rückmeldungen der Führungskraft haben.

Als Arbeitgeber ist es notwendig den Beschäftigten diese Gefährdungsbeurteilung zu ermöglichen und die Experten, wie Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte daran zu beteiligen.

Wenden sie sich bei Fragen gerne an uns.

Aller guten Dinge und Schritte sind drei

Über 30 Jahre Erfahrung im Einsatz für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz hat uns gezeigt, dass es einer gründlichen Vorbereitung bedarf, um den Arbeitsschutz in einer Organisation zu verbessern.

 

Diese Vorbereitung sollte folgende Schritte beinhalten:

  1. Analyse
  2. Verantwortungen definieren und zuweisen
  3. Verbindungsglied zwischen Berater und Führung installieren und qualifizieren

 

Die Realisierung dieser Schritte ermöglicht der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt eine erfolgreiche Arbeit.

 

Analyse

Wir bei der IfG GmbH führen die Analyse in Form des eigens entwickelten MIAS Systems durch.

Mit Hilfe dieser differenzierten Analyse erkennt man Defizite im Bereich des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz, wie beispielsweise bei Unterweisungen, Vorsorgen und Brandschutz.

 

Verantwortung definieren und zuweisen

In vielen Organisationen sind die Rollenzuordnungen diffus und unstrukturiert.

Wer welche Verantwortung trägt, wer unterstützt und kontrolliert, soll im Seminar Verantwortung für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit erklärt werden.

Dieses Seminar kann auch online bei der IfG GmbH gebucht werden.

 

Verbindungsglied zwischen Berater und Führung installieren und qualifizieren

In vielen Organisationen gibt es einen zentralen Ansprechpartner für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Diese Person kümmert sich beispielsweise um den Arbeitsschutzausschuss (ASA), die Vorsorgen oder übergeordnete Themen, wie den Brandschutz oder Erste Hilfe.

Dieser Ansprechpartner kennt die innerbetrieblichen Strukturen, Orte, Prozesse, Prioritäten und Schwierigkeiten, aber auch das Verbesserungspotential und mögliche Optimierungen in der Organisation.

Oftmals kann das „Verbindungsglied“ durch Erfahrung und Wissen sowie durch erlangte höhere Kompetenzen im Arbeitsschutz, die Mitarbeitenden besser sensibilisieren und motivieren. Es wäre in der Lage Verständnis zu wecken, auf die hohe Dringlichkeit des Arbeits- und Gesundheitsschutzes hinzuweisen und zeitliche, aber auch personelle Kapazitäten einzufordern.

In unserem Seminar werden diese Personen qualifiziert die Verbindung zu den internen Akteuren und externen Beratern aufzubauen, zu erhalten und zu spezifizieren.

 

 

So kann Arbeitsschutz gelingen.

 

Wir freuen uns darauf Sie zu beraten und zu qualifizieren.

Recap zum Grundlagen-Seminar „Organisator für Sicherheit und Gesundheit“

In diesem Jahr hat unser Prokurist Marco Forster das erste Grundlagen-Seminar zur neu entwickelten Ausbildung „Organisator für Sicherheit und Gesundheit“ gehalten und dafür sehr positive Rückmeldungen erhalten.

 

Warum wurde diese Ausbildung ins Leben gerufen?

Wir haben im Rahmen unserer Kunden-Betreuung festgestellt, dass Unternehmen (v. a. bei mehreren Bereichen/Standorten) häufig zentrale Ansprechpartner für das Themenfeld Sicherheit und Gesundheit ins Leben rufen, deren Rolle (Zuständigkeiten, Entscheidungsbefugnis, Ressourcen etc.) häufig aber nicht näher definiert wird.

Häufig suggeriert eine zentrale Stelle bei Führungskräften, dass sich diese Person „um den Arbeitsschutz kümmert“ und damit ja „alles abgedeckt ist“. Das ist jedoch ein fataler Irrglaube!
Die zentrale Rolle verspürt häufig Unsicherheit (Was darf/muss ich tun? Wer ist verantwortlich?) und wird oftmals auch mit der Funktion des Sicherheitsbeauftragen (SiBe) verknüpft bzw. vermischt. Wir empfehlen hier eine klare Abgrenzung der Funktionen – zudem braucht ein Organisator mehr Hintergrundwissen als ein klassischer SiBe.

 

Was beinhaltet unsere Ausbildung?

Wir haben die Ausbildung bewusst modular aufgebaut.

Ein 1-tägiges Grundlagen-Seminar ist der Auftakt, welches für alle Teilnehmenden gleich ist.
Folgende Inhalte werden hierbei behandelt:
–         Rechtliche Grundlagen
–         Verantwortung und Mitwirkung
–         Zusammenarbeit der Rollen
–         Gefährdungsbeurteilung
–         Arbeitsmedizin
–         Bestandsanalyse MIAS

Anschließend geht es in ein individuelles Coaching in welchem …
–         … fachliche Inhalte (Aufbauthemen) vertieft behandelt werden.
–         … individuelle Fragen besprochen werden
–         … die spezifischen Gegebenheiten eines Unternehmens berücksichtigt werden.

 

Hier können Sie sich für die nächsten Termine anmelden!

Recap zum PIEL Arbeitsschutzforum 2024

Das Arbeitsschutzforum von PIEL Die technische Großhandlung GmbH war auch für uns ein voller Erfolg. Es bot eine Plattform auf der Innovation, Wissen und Networking hautnah erlebt werden konnte.

 

Unser Prokurist aus Leipzig, Johannes Lange sowie die Kollegen Christopher Zumbrock und Thomas Fink haben uns mit einem Infostand vertreten.

Es gab allerhand Neues und Interessantes zum Thema Sicherheitsausrüstung zu entdecken und die Teilnehmenden konnten sich am IfG-Stand rund um die Themen Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit informieren.

 

 

Neben Andreas Glaßmeyer (Leiter Arbeitssicherheit GMH Gruppe), Thorsten Möllmann (EHS Manager Eaton) und Manuela Plaßmann (Prokuristin bei PIEL) war auch unser Leiter Arbeitssicherheit Nord-West Deutschland, Christopher Zumbrock, an der Podiumsdiskussion zum Thema „Wie haben wir es geschafft uns besser zu machen?“ beteiligt.

 

Neben den informativen Fachbeiträgen und Diskussionen bietet das Arbeitsschutzforum zahlreiche Möglichkeiten zum Vernetzen. Teilnehmende hatten die Gelegenheit Kontakte zu knüpfen, sich mit Fachkollegen auszutauschen und Kooperationen zu initiieren.

 

Wir finden – ein rundum gelungenes Event!

 

Hier erfahren Sie mehr!

Gesundheitsprojekte für IfG-Beschäftigte

Wir, die IfG GmbH, investieren gerne in die Gesundheit unserer Mitarbeitenden!

Die Bedeutung der Mitarbeitergesundheit für den Unternehmenserfolg rückt immer stärker in den Fokus der modernen Unternehmensführung. Denn gesunde Mitarbeitende sind nicht nur leistungsfähiger, sondern auch motivierter und zufriedener.

 

Aus diesem Grund bieten wir unseren Beschäftigten seit letztem Jahr die Möglichkeit einer Urban Sports Club Mitgliedschaft oder die Möglichkeit eines Jobrads an.

 

Mit Urban Sports Club kann das vielfältigste Sport- und Wellnessangebot in Europa mit nur einer Mitgliedschaft genutzt werden. Gerade für unsere Berater ist dieses Angebot besonders interessant, da sie durch die Mitgliedschaft an kein spezifisches Sportstudio und keine feste Stadt gebunden sind.

Dies ermöglicht es, dass unsere Beschäftigten auch während Ihrer Geschäftsreisen in anderen Städten dem Sport ihrer Wahl nachkommen können.

 

Auch das Dienstrad ist eines der beliebtesten Benefits – und das mit gutem Grund. Wer mit dem Fahrrad oder E-Bike zur Arbeit kommt, spart Geld, hält sich fit und ist nachhaltig unterwegs.

 

Zudem haben die IfG-Beschäftigten auch während Ihres Büroalltags die Möglichkeit, kurze aktive Pausen einzubauen.

 

Unser Gesundheitsberater Kevin Fielder zeigt wie es geht.

 

Gesundheitsprojekte Gesundheitsprojekte Kevin

 

Neben den gesundheitlichen Möglichkeiten können ebenfalls attraktive Mitarbeiterrabatte von verschiedenen Marken und Anbietern genutzt werden. Wir bieten folgende Benefits an: Coporate Benefits, Betriebliche Altersvorsorge, vermögenswirksame Leistungen, Edenred Shoppingcard.

 

Hier geht es zu unseren Jobs!

Modern, innovativ und attraktiv – unsere Onlineunterweisung

Unterweisungen sind im Arbeitsschutz nicht mehr wegzudenken. Nach § 12 Arbeitsschutzgesetz sind alle Unternehmen verpflichtet Unterweisungen für ihre Beschäftigten durchzuführen. Oftmals sind die Planung sowie Umsetzung aufgrund diverser Faktoren schwierig.

 

Wir haben die Lösung!

Mit unserer Onlineunterweisung, deren Inhalte individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmt sind, bieten wir Ihnen ein Tool Ihre Beschäftigten nach den Kriterien der DGUV Information 211-005 zu schulen. Auf diesem Wege können Sie Ihre Angestellten dazu befähigen, sich im Betrieb sicher und gesundheitsgerecht zu verhalten.

 

Mittels interaktiver Inhalte, wie beispielsweise dem Einbau von Videomaterial und abschließender Lernzielkontrolle durch einen Fragebogen, ist die Onlineunterweisung eine attraktive, innovative und moderne Alternative zu konventionellen Unterweisungsmethoden. Zudem können die Unterweisungen örtlich flexibel von jedem PC aus durchgeführt werden, was enorme Vorteile der Ortsunabhängigkeit bietet.

 

Die genauen Inhalte zu den Themen unserer Onlineunterweisung können Sie unserer Homepage onlineunterweisung.com entnehmen.

 

Buchen Sie die Onlineunterweisung bis zum 31.03.2024 und erhalten Sie 30 % Rabatt im ersten Jahr!
(Code: Onlineunterweisung24)

Fordern Sie jetzt Ihr individuell auf Ihre Bedürfnisse angepasstes Angebot an!

IfG-Arbeits­schutz-Tool aktualisiert:

Gefährdungs­beurteilung für Arbeitsstätten

Die Arbeitsstättenverordnung (§3), sowie die ASR V3 fordern Arbeitgeber zu einer Gefährdungsbeurteilung für die Arbeitsstätte auf.

Diese Vorgabe gilt sowohl beim Einrichten von Arbeitsstätten (z.B.  Neubau), beim Betreiben (regelm. Nutzung), als auch bei Veränderungen/Umgestaltungen. Detaillierte Vorgaben liefern hier eine Vielzahl von Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR).

Weiterlesen „IfG-Arbeits­schutz-Tool aktualisiert:“

Azubifit Erfahrungsbericht

Seit September diesen Jahres haben wir einen neuen Kollegen bei der IfG GmbH am Standort Sulzbach-Rosenberg.

Vom 30.10.2023 – 31.10.2023 durfte er bei einem Azubifit-Seminar eines Maschinenbau Unternehmens hospitieren, um Einblicke in das Tun der Trainer zu gewinnen.

 

Azubifit ist mit unter das älteste Produkt der IfG GmbH und wird bereits seit 1992 angeboten. Schon damals hat unsere Geschäftsführung erkannt, wie wichtig es ist, dass wir uns mit der Gesundheit junger Erwachsener beschäftigen, da sie die Zukunft jedes Unternehmens bilden.

 

Hier erfahren Sie nun mehr zu den Eindrücken, die unsere neue FaSi sammeln konnte:

Im Wesentlichen ging es bei den Seminaren um Module zur Gesundheit, Sport, Ernährung und Work Life Balance. Besonders inspirierend empfand ich hierbei wie eng Theorie und Praxis verknüpft wurden. Im Fokus der Azubifit-Reihe stand, dass die Azubis zum eigenen Denken angeregt werden und sie sich über die Themen, welche behandelt wurden, entsprechend Gedanken gemacht haben.

 

Spannend war für mich außerdem die Staffelung mitzubekommen, wie die verschiedenen Themen der Lehrjahre aufeinander aufbauten. Dies galt nicht nur thematisch, sondern auch von der Didaktik: während im ersten Lehrjahr, indem sich Azubis noch nicht so gut kannten, der Fokus eher auf praktischen Einheiten lag, welche die Gruppendynamik fördern, wurde im zweiten und dritten Lehrjahr größerer Wert auf Diskussionen der Azubis gelegt.

 

Teilweise durfte ich als Teilnehmender bei den Workshops mitwirken und gegen Ende mich, mit Unterstützung der Trainerin, im Moderieren des Workshops probieren.

 

Nach zwei ereignisreichen Azubifit-Tagen ging somit mein erster mehrtägiger Außeneinsatz als neue FaSi bei der IfG GmbH zu Ende.

Ich freue mich auf viele weitere spannende Eindrücke und Projekte bei der IfG GmbH.

Arbeits- und Wegeunfall – Analyse und Prävention

Zahl der meldepflichtigen Unfälle geht zurück

Die Zahl der meldepflichtigen Arbeits- und Wegeunfälle ist im vergangenen Jahr zurückgegangen. Lag diese im Jahr 2021 noch bei zusammen 977.070 Unfällen, ereigneten sich ein Jahr später „nur“ noch 960.700 meldepflichtige Unfälle, was einem Rückgang von 1,68% entspricht. Wie schon 2021 ereigneten sich auch 2022 die meisten meldepflichtigen Arbeitsunfälle in der Holz- und Metallindustrie. Dort sank die Zahl von 133.191 auf 125.940, was einen Rückgang um 5,44% ergibt. Während die Anzahl der Arbeitsunfälle in den letzten Jahren kontinuierlich abnahm, stieg die der meldepflichtigen Wegeunfälle in Deutschland um 1,43% auf 173.288. Dort kamen die meisten meldepflichtigen Wegeunfälle im Gesundheitsdienst und der Wohlfahrtspflege zustande (35.402). Seit 2019 nimmt die Zahl der Arbeits- und Wegeunfälle kontinuierlich ab. Ein Grund hierfür könnte die damalige Covid-19-Pandemie sein, da zu dieser Zeit viele Beschäftigte vermehrt im Homeoffice, in Kurzarbeit oder gar nicht gearbeitet hatten.

Doch nicht nur die Zahl der meldepflichtigen Unfälle geht zurück, auch die tödlichen Arbeits- und Wegeunfälle nehmen immer mehr ab. Während 2021 noch 737 Menschen bei Arbeits- (510) oder Wegeunfällen (227) verunglückten, starben 2022 nur noch 671 Menschen, davon 423 bei Arbeits- und 248 bei Wegeunfällen. Die meisten tödlichen Arbeitsunfälle (89) ereigneten in Betrieben der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, während sich die meisten tödlichen Wegeunfälle im Holz- und Metallsektor ereigneten.

Zum Vergleich: Vor zehn Jahren, im Jahr 2012, lag die Zahl der meldepflichtigen Unfälle noch bei 1.061.365 sowie die der tödlichen Arbeits- und Wegeunfälle noch bei zusammen 886.

 

Was sind Arbeits- und Wegeunfälle?

Als Arbeitsunfall bezeichnet man einen Unfall, bei dem eine versicherte Person einen Unfall mit Gesundheitsschaden bei einer versicherten Tätigkeit erleidet. Versicherte Personen umfassen dabei alle abhängig Beschäftigten, Schüler und Studierende sowie ehrenamtlich Tätige. Stolpert beispielsweise ein Schüler im Klassenraum und verletzt sich dabei, spricht man hier von einem Arbeitsunfall.

Passiert ein Unfall wiederum auf dem Weg zur bzw. von der Arbeit, spricht man von einem Wegeunfall.  Versichert ist der direkte Weg zwischen dem Wohnsitz und der Arbeitsstelle. Um- oder Abwege, welche aus eigenwirtschaftlichen Gründen gewählt werden wie bspw. der morgendliche Zwischenstopp beim Bäcker oder der Weg zum Fitnessstudio nach der Arbeit, fallen nicht mit unter den Versicherungsschutz. Es sei denn, der Um- bzw. Abweg entsteht zur Bildung von Fahrgemeinschaften mit anderen Berufstätigen, um Kinder während der Arbeitszeit unterzubringen oder wenn aufgrund besonderer Verkehrsverhältnisse (z.B. Umleitungen) der direkte Weg nicht benutzt werden kann.

 

Was tun bei einem Arbeits- oder Wegeunfall?

Passiert ein Unfall, ist schnelle Hilfe gefragt. Deshalb sind nach einem Unfall umgehend die betrieblichen Ersthelfer zu benachrichtigen. Die Ersthelfenden am Unfallort entscheiden anhand der Schwere der Verletzungen und der körperlichen Verfassung des Verletzten über den Krankentransport. Während der Erstbetreuung der Verletzten sind alle Ersthelfenden gegen Unfälle versichert. Verletzt sich ein Beschäftigter so schwer, dass er länger als drei Tage arbeitsunfähig ist, wird der Unfall meldepflichtig und muss innerhalb von drei Tagen nach dem Unfalltag an die zuständige Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Verläuft ein solcher Unfall tödlich, ist er der Berufsgenossenschaft unverzüglich zu melden. Sonstige Arbeitsunfälle, müssen nicht gemeldet werden, sollten aber innerhalb der Firma dokumentiert werden (z.B. Verbandbuch). Die Meldung an die BG erfolgt über ein Unfallanzeige-Formular oder per Online-Unfallanzeige. Dauert die Arbeitsunfähigkeit des Verletzten über den Unfalltag hinaus an oder dauert die notwendige ärztliche Behandlung voraussichtlich über eine Woche, wird der Verletzte im Krankenhaus einem Durchgangsarzt vorgestellt. Dieser besitzt eine unfallmedizinische Ausbildung und besondere Erfahrungen auf seinem Gebiet.

Versicherte der Berufsgenossenschaft sowie die Ersthelfenden haben im Zusammenhang mit einem Arbeits- oder Wegeunfall grundsätzlich Anspruch auf Kostenerstattung von Fahrt- und Transportkosten, auch für den Rückweg in den Betrieb.

 

 

Wie funktioniert die Unfallprävention?

Arbeitsunfälle führen häufig zu Arbeitsunfähigkeit und Ausfällen der Beschäftigten. Dies ist nicht nur für den Beschäftigten ein einschneidendes Erlebnis, sondern verursacht ebenfalls Kosten für den Unfallversicherungsträger. Um Arbeitsunfälle zu vermeiden, ist es daher unerlässlich vergangene Unfälle genau zu analysieren, um daraus vorbeugende Maßnahmen der Unfallprävention festzulegen, umzusetzen und aufrechtzuerhalten. Geeignete Präventionsmaßen werden mit Hilfe von Gefährdungsbeurteilungen ermittelt. Darin werden potenzielle Gefährdungsfaktoren von einzelnen Arbeitsmitteln oder Tätigkeiten aufgelistet, deren Risiko beurteilt und Schutzziele festgelegt. Anschließend werden sinnvolle Maßnahmen zur Prävention von Unfällen getroffen. Beispiele für Maßnahmen wären die Installierung von Sicherheitstechnik an Maschinen und Anlagen, ergonomische Gestaltung der Arbeitsmittel und Arbeitsplätze oder das Anbieten arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen. Um Gefährdungen am Arbeitsplatz wirkungsvoll zu vermeiden, werden Maßnahmen nach dem STOP-Prinzip angewendet. Der beste Schutz ist gegeben, wenn die Gefahrenquelle von vornherein beseitigt werden kann. Ist dies nicht möglich wird Substitution angewendet, d.h. es werden weniger gefährliche Arbeitsprozesse angewendet, z.B. in dem weniger schädliche Stoffe eingesetzt werden. Der nächste Schritt ist die Anwendung technischer Schutzmaßnahmen, wie Absauganlagen oder Abschirmungen. Nach technischen Schutzmaßnahmen sind organisatorische Maßnahmen das Mittel der Wahl. Dazu zählt z.B. die Begrenzung der Arbeitszeit an gefährlichen Arbeitsplätzen. Die letzten Maßnahmen sind die persönlichen Schutzmaßnahmen, dazu gehört die Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung sowie die entsprechende Qualifizierung der Mitarbeiter, durch Unterweisungen oder Schulungen. Grundsätzlich haben objektive Präventionsmaßnahmen immer Vorrang vor individuellen Schutzmaßnahmen, die den Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen und Sicherheitskennzeichen sowie die Durchführung von Unterweisungen einschließen.