15 Jahre erfolgreiche Zusammenarbeit im Bereich Sicherheit und Gesundheit

IfG GmbH und Stadtwerke Amberg feiern Jubiläum  

„Wir freuen uns, bekannt geben zu dürfen, dass die Stadtwerke Amberg und die IfG GmbH Institut für Gesundheit und Management in diesem Jahr auf eine beeindruckende Zusammenarbeit von 15 Jahren zurückblicken können.“, so Frank Backowies Geschäftsführer der Stadtwerke Amberg. „Diese langjährige Partnerschaft ist ein Beweis für das gegenseitige Vertrauen und die gemeinsame Vision beider Parteien Sicherheit und Gesundheit, sowie das Wohlbefinden der Beschäftigten nachhaltig zu fördern.

 

Gewachsene Zusammenarbeit

Seit Beginn der Zusammenarbeit 2010 berät IfG die Stadtwerke Amberg im Bereich Arbeitsschutz und stellt die Rolle der Fachkraft für Arbeitssicherheit. 2012 folgte dann das Themenfeld Arbeitsmedizin mit der Rolle des Betriebsarztes.

Ergänzend wurden über die Jahren hinweg Gesundheitsaktionen durchgeführt, wie z.B. das Seminar Azubifit (Gesundheitskompetenz für Auszubildende zu den Themen Bewegung, Ernährung, Stress, Prüfungssituationen, etc.), berichtete IfG-Prokurist Marco Forster.

 

Verschiedenste Arbeitsplätze

Durch die vielseitigen Arbeitsplätze und Tätigkeiten bei den Stadtwerken sind viele Themenfelder der Arbeitssicherheit relevant. Neben den klassischen Büroarbeitsplätzen sind auch die Gefährdungen in den Bereichen Lager, Baustellen, Wasserwerk, bis hin zu den beiden Bädern zu berücksichtigen. Ebenso sind die Vorsorgen durch den Betriebsarzt sehr vielseitig. Mit der SW Arbogast sind nun auch Tiefbauarbeiten im Portfolio, bei denen ein hohes Gefährdungspotential lauert, ergänzt IfG Geschäftsführer Dr. Christian Weigl 

 

Gemeinsames Büro

Mittlerweile verbindet IfG und die Stadtwerke Amberg auch der gemeinsame Standort Sulzbach-Rosenberg. Seit einigen Jahren sind die Stadtwerke im IfG Gebäude mit Ihrem Kundencenter vor Ort und so treffen sich einige unserer Kollegen täglich, berichtet Marco Forster.

 

Ausblick

Beim gemeinsamen Austausch vergangene Woche waren sich alle Akteure einig. Wir können auf erfolgreiche 15 Jahre zurückblicken, dürfen aber nicht müde werden die Themen Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit stets weiterzuentwickeln. Denn jeder Arbeitsunfall ist einer zu viel, mahnt Stadtwerke Geschäftsführer Frank Backowies.

Das Energiekompetenzzentrum am Amberger Marktplatz bot einen gelungenen Rahmen für den Rückblick und einen informativen Austausch.

Text und Bild: Frau Karoline Gajeck-Scheuck (Stadtwerke AM)

Qualifizierung zum Lernbegleiter im weiterentwickelten Sifa-Ausbildungslehrgang

Unser Geschäftsführer Dr. Christian Weigl hat in den letzten Monaten an der Qualifizierung zum Lernbegleiter im weiterentwickelten Sifa-Ausbildungslehrgang teilgenommen.
Er konnte sich die weiterentwickelten Inhalte der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit aneignen, die neue didaktische Herangehensweise kennenlernen und die dazu erforderlichen Kompetenzen erwerben.

Somit kann die IfG GmbH in Kooperation mit Berufsgenossenschaften oder anderen Trägern Fachkräfte für Arbeitssicherheit ausbilden.

Aber auch alle anderen IfG-Berater können mit einer internen Fortbildung ein Update erhalten. Damit kann sichergestellt werden, dass die Beratung unserer Organisationen zum Thema Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit auf neuesten Stand erfolgt.

Ausbildung zum Brandschutzhelfer – Direkt bei Ihnen vor Ort!

Sind Ihre Mitarbeitenden auf einen Brandfall vorbereitet? Mit unserer praxisnahen Ausbildung zum Brandschutzhelfer erfüllen Sie nicht nur die gesetzlichen Vorgaben, sondern erhöhen auch aktiv die Sicherheit in Ihrem Unternehmen – bequem und effizient direkt bei Ihnen vor Ort.

 

Ihre Vorteile:
  • Schulung in Ihrem Betrieb, keine Anfahrtszeiten
  • Anpassung an Ihre örtlichen Gegebenheiten
  • Theorie & praktische Löschübungen mit modernem Equipment
  • Teilnahmezertifikate für jeden Teilnehmer
Inhalte der Ausbildung:
  • Grundzüge des Brandschutzes
  • Betriebliche Brandschutzorganisation
  • Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtunge
  • Gefahren durch Brände
  • Verhalten im Brandfall
Dauer:

Ca. 4 Stunden

 

Zielgruppe:

Mitarbeitende aus allen Bereichen, insbesondere Personen mit Verantwortung im Evakuierungs- oder Ersthelfersystem.

 

Wann und Wo:

Termine nach Absprache

Schulung bei Ihnen vor Ort – bundesweit

Jetzt unverbindlich anfragen: +49 5251 8783738

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Änderungen im Mutterschutzgesetz durch das vierte Bürokratieentlastungsgesetz

Im Zuge des vierten Bürokratieentlastungsgesetzes wurde auch das Mutterschutzgesetz reformiert. Bislang war der Arbeitgeber verpflichtet, sämtliche Tätigkeiten auf potenzielle Gefährdungen für schwangere und stillende Frauen zu überprüfen. Diese Regelung wird nun gelockert. Der Ausschuss für Mutterschutz (AfMu) hat verbindliche Regeln für bestimmte Tätigkeiten definiert. Arbeitgeber müssen daher keine erneute Bewertung vornehmen, wenn eine Tätigkeit bereits durch den AfMu erfasst wurde.

Allerdings bleibt die individuelle Gefährdungsbeurteilung bestehen: Auch wenn eine Mutterschutzregel eine anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung ersetzt, müssen die konkreten Arbeitsbedingungen weiterhin bewertet, Schutzmaßnahmen festgelegt und dokumentiert werden.

 

Neue Regelung nach Fehlgeburten

Zusätzlich wird der Mutterschutz für Frauen, die eine Fehlgeburt erlitten haben, überarbeitet, um ihre besondere Belastungssituation besser zu berücksichtigen. Bisher waren Mutterschutzleistungen nur bei Fehlgeburten ab der 24. Schwangerschaftswoche oder bei einem Mindestgewicht des Kindes von 500 Gramm vorgesehen. Ab Juni 2025 gelten neue Schutzfristen, die sich an der jeweiligen Schwangerschaftsdauer orientieren:

  • Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche: bis zu 2 Wochen Mutterschutz
  • Fehlgeburt ab der 17. Schwangerschaftswoche: bis zu 6 Wochen Mutterschutz
  • Fehlgeburt ab der 20. Schwangerschaftswoche: bis zu 8 Wochen Mutterschutz

Viele Unternehmen sind noch nicht auf diese Änderungen vorbereitet. Mit unserer umfassenden Erfahrung im Bereich Mutterschutz unterstützen wir Sie dabei, die neuen gesetzlichen Vorgaben rechtssicher umzusetzen und für einen optimalen Schutz in Ihrem Betrieb zu sorgen.

 

Gefährdungsbeurteilung Homeoffice

Seit der Integration wesentlicher Teile der Bildschirmarbeitsverordnung (BildScharbV) in die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) im Jahr 2016 definiert letztere die allgemeinen Anforderungen für Bildschirmarbeitsplätze.

§3 der ArbStättV verpflichtet Arbeitgeber explizit, die Augenbelastung bei der Bildschirmarbeit zu berücksichtigen.

 

Angesichts der zunehmenden Verlagerung von Bildschirmarbeit ins Homeoffice sind eine sorgfältige Analyse und Bewertung der dortigen Arbeitsbedingungen unerlässlich. Die häusliche Arbeitsplatzausstattung entspricht häufig nicht den idealen Standards, was ein erhöhtes Gefährdungspotenzial birgt. 

Die Situation wird dadurch erschwert, dass Arbeitsplatzbegehungen in privaten Räumlichkeiten der Beschäftigten sowohl logistisch aufwendig als auch rechtlich problematisch sind. 

Um dieser Lücke entgegenzuwirken, unterstützt Sie die IfG GmbH Ihrer Pflicht der Beurteilung der Arbeitsbedingungen auch für Arbeitsplätze im privaten Umfeld nachzukommen. 

 

Für diesen Prozess setzt die IfG GmbH ein spezialisiertes Online-Tool ein, gefolgt von einer fundierten Evaluation durch eine qualifizierte Fachkraft für Arbeitssicherheit. Diese Kombination gewährleistet eine präzise und fachkundige Beurteilung der Arbeitsbedingungen. 

 

Folgende Vorteile bietet das hierfür entwickelte Onlinetool zur Gefährdungsbeurteilung im Homeoffice für Sie: 

  • Erstellung einer Bewertung und rechtsicheren Dokumentation für jeden Homeoffice-Arbeitsplatz durch unsere IfG-Fachexperten 
  • Abgleich der Homeoffice-Gestaltung mit den vom Institut für Arbeit und Gesundheit (IAG) festgelegten Kriterien (FBVW-402) 
  • Individuell zugeschnittene und praxiserprobte Empfehlungen zur ergonomischen Bildschirmarbeitsplatzgestaltung im Homeoffice 

Hier finden Sie weitere Informationen. 

Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne!

Gefährdungsbeurteilung für leistungsgewandelte Mitarbeitende – Was müssen Sie über das Thema wissen?

Die Arbeitswelt ist einem stetigen Wandel unterworfen, und mit ihr auch die Anforderungen an die Arbeitsfähigkeit unserer Mitarbeitenden. Besonders wichtig ist dabei die Betrachtung von Personen, die durch gesundheitliche oder altersbedingte Veränderungen in ihrer Leistungsfähigkeit eingeschränkt sind. Die Gefährdungsbeurteilung für leistungsgewandelte Mitarbeitende nimmt hierbei eine zentrale Rolle ein. 

 

Warum ist eine spezielle Gefährdungsbeurteilung notwendig? 

Vereinfacht ausgedrückt ist es Teil der betrieblichen Fürsorge, sich um einen sicheren und ergonomischen Arbeitsplatz für alle Beschäftigten zu kümmern. Dieser Grundsatz ist auch im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verankert. 

 

Ein Beispiel aus der Praxis. 

Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung bei der Stadt Sulzbach-Rosenberg wurde in Zusammenarbeit mit der dortigen Schwerbehindertenvertretung entschieden, eine gezielte Beurteilung und Befragung von Mitarbeitenden durchzuführen, die aufgrund körperlicher Einschränkungen besondere Unterstützung im Arbeitsalltag benötigen. Da die Teilnahme an der Befragung freiwillig war, wurde diese Möglichkeit an alle betroffenen Mitarbeitenden kommuniziert. Die hohe Rücklaufquote zeigte das große Interesse und die breite Akzeptanz des Angebots. 

In individuell terminierten Gesprächen wurden die Schwerpunkte auf psychische, soziale und körperliche Faktoren sowie biophysiologische Aspekte gelegt. Dabei wurde auch auf Themen wie Schmerzen und Kommunikation eingegangen. 

Die Auswertung ergab unter anderem, dass der Einsatz spezieller Handschuhe nicht nur die Sicherheit der Mitarbeitenden erhöht, sondern auch Hautreaktionen bei bestimmten Arbeitstätigkeiten signifikant reduziert. 

Mit einem Abschlussbericht und entsprechenden Empfehlungen für Maßnahmen konnte die Gefährdungsbeurteilung erfolgreich abgeschlossen werden. 

 

Wie können Sie sich als Betroffene(r) verhalten? 

Es ist entscheidend, dass sich alle freiwilligen Mitarbeitenden aktiv in diesen Prozess einbringen. Sollten Sie sich in einer Situation befinden, in der Ihre Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist oder gesundheitliche Herausforderungen bestehen, bitten wir Sie, das Gespräch mit Ihrer Führungskraft oder der Personalabteilung zu suchen. Nur durch einen offenen Dialog kann gemeinsam sicherstellen werden, dass die Arbeitsbedingungen bestmöglich auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt werden. 

 

Wir für Sie 

Die IfG GmbH unterstützt Sie während des gesamten Prozesses der individuellen Gefährdungsbeurteilung. Mit unserer langjährigen Expertise im Arbeitsschutz und der Arbeitssicherheit beraten wir Sie umfassend und begleiten Sie aktiv – von der Planung über die Durchführung bis hin zur Berichterstattung.

 

Haben Sie Fragen?
Kontaktieren Sie uns gerne. 

DIN ISO 45004 Management von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Leitlinien für die Leistungsbewertung

Im Jahr 2024 hat die internationale „Normungsgesellschaft“ Leitlinien zur Leistungsbewertung für Arbeitsschutzmanagementsysteme erarbeitet.

Nachdem die ISO 45001 den Britisch Standard OHSAS 18001 „ersetzt“ hat, gab es nicht nur neue Begriffe im Managementsystem für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, sondern auch andere Sichtweisen und folgend veränderte Umsetzungsvorgaben. Beispiele hierfür sind nicht nur die Risiko-, sondern auch die Chancenbetrachtung oder die Vorgabe ausreichend Ressourcen zur Verfügung zu stellen.

Auch die Bewertung der Leistung des Managementsystems und die Erreichung von Zielen wurde „neu“ gedacht. Gab uns die OHSAS als Leistungsbewertung, neben den Auditergebnissen, Vorfälle, im Sinne von Unfällen, Krankheiten oder Beinaheunfällen mit auf den Weg, so ist die Leistungsbewertung in der DIN ISO 45004 deutlich umfassender.

Zunächst sieht die DIN ISO 45004 die Leistungsbewertung individualisiert für jede Organisation unterschiedlich vor. Jedes Unternehmen soll die Vorgaben der Leistungsbewertung an ihren Anforderungen ausrichten. Generell sind jedoch, neben Vorfällen, auch Untersuchungen von Vorfällen, Inspektionen, Audits, qualitative und quantitative Kennzahlen, Umfragen zu Kultur und weitere Befragungen, Möglichkeiten der Leistungsbewertung.

Wenn sie mehr über die DIN ISO 45004 erfahren wollen, kommen sie gerne in unser Webinar.

20 Jahre Zusammenarbeit mit der Stadt Sulzbach-Rosenberg

In diesem Jahr feiert die IfG GmbH nicht nur 20 Jahre am Standort Sulzbach-Rosenberg, sondern auch 20 Jahre Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung Sulzbach-Rosenberg.
Zu diesem besonderen Anlass waren Geschäftsführer Dr. Christian Weigl und Prokurist Marco Forster bei 1. Bürgermeister Stefan Frank und Personalamtsleiter Roland Maul im Sulzbacher Rathaus zu Besuch.
Im Rahmen eines lockeren Austauschs wurde über die letzten beiden Jahrzehnte gesprochen. Die IfG betreut die Stadtverwaltung in den Bereichen Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Herr Frank betonte dabei ausdrücklich die Wichtigkeit der beiden Bereiche. Die Ansprechpartner kennen sich seit Jahren und die Anfahrtswege sind kurz, dadurch lassen sich viele Anfragen auf kurzem Dienstweg klären.  

Als Dank für die Treue überreichte die IfG eine Urkunde zum 20-jährigen Jubiläum sowie einen Gesundheitskorb für die Beschäftigten.
Bürgermeister Frank dankte für die langjährige gute Zusammenarbeit und verabschiedete die IfG mit den Worten „auf die nächsten 20 Jahre“ – wir freuen uns auf die weitere Kooperation! 

Krankschreibungen auf Rekordhoch

Die Zahl der Krankschreibungen in Deutschland hat auch in diesem Jahr wieder einen alarmierenden Höchststand erreicht. Laut den aktuellen Statistiken des Gesundheitssystems und der Krankenkassen ist die Zahl der Arbeitsunfähigkeitstage im Jahr 2024 bereits wieder auf ein Rekord Niveau gestiegen, die Krankheitstage von Januar bis August übersteigen schon die Zahlen aus dem Gesamtjahr 2023, die Krankheitswelle im Winter noch nicht mit einbezogen.
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Fahrsicherheitstraining

Mehr Sicherheit für unterwegs.  

Am Standort Sulzbach – Rosenberg haben wir uns in diesem Jahr für ein Fahrsicherheitstraining für unsere Berater entschieden.  

Da die Kollegen teilweise 50 % ihrer Zeit im Auto unterwegs sind, ist es uns ein großes Anliegen, dass hier höchste Sicherheit geboten ist.  

Neben dem regelmäßigen Checken der Fahrzeuge und jährlichen Serviceleistungen, ist es wichtig, dass unsere Mitarbeiter wissen, wie sie in brenzligen Situationen mit dem Auto umzugehen haben.  

In unserem Fall haben wir uns für ein Intensivtraining des ADAC Regensburg auf der hauseigenen Teststrecke entschieden.  

Nachdem es einen kurzen theoretischen Teil gab, wurden die Fähigkeiten der einzelnen Kollegen auf die Probe gestellt.  

Mit 70 km/h um eine Kurve? – kein Problem! Oder doch?  Es ist teilweise schwer einzuschätzen, welche Geschwindigkeit für ein sicheres Fahren bereits zu schnell ist. Auch interessant zu sehen, wie das Bremsverhalten auf nasser Fläche von Winter- und Sommerreifen war.  

Unseren Beratern hat der Tag gut gefallen und wir haben auch zum Thema Reifen einiges dazu gelernt.