Gefährdungsbeurteilung Hitze & Sonne. So machen Sie es richtig

Gefährdungsbeurteilung Hitze & Sonne.
So machen Sie es richtig .

Die Gefährdungsbeurteilung ist das Herzstück des betrieblichen Arbeitsschutzes. Bei Hitze und UV-Strahlung ist sie nicht optional, sie ist gesetzlich vorgeschrieben. Dennoch zeigt die Praxis: Viele Unternehmen haben entweder keine oder eine stark veraltete Gefährdungsbeurteilung zu diesem Thema. Dieser Beitrag zeigt Ihnen strukturiert, wie eine rechtssichere und praxistaugliche Beurteilung aussieht.

Warum ist die Gefährdungsbeurteilung so wichtig?

Sie ist die rechtliche Grundlage für alle Schutzmaßnahmen. Ohne sie drohen bei Kontrollen durch die Gewerbeaufsicht empfindliche Bußgelder. Zudem schützt eine dokumentierte Gefährdungsbeurteilung Führungskräfte und Firmeninhaber vor persönlicher Haftung im Schadensfall.

Das ArbSchG verpflichtet den Arbeitgeber explizit dazu (§ 5 ArbSchG), Gefährdungen systematisch zu ermitteln, zu bewerten und geeignete Maßnahmen abzuleiten. Für Hitzeschutz und UV-Schutz ist dies durch ASR A3.5 (Hitzeschutz) und AMR 13.3 (UV-Exposition im Freien) weiter konkretisiert.

Wann muss die Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?

  • Bei Änderungen der Arbeitsbedingungen (neuer Arbeitsplatz, neue Tätigkeiten)
  • Nach Hitzeereignissen oder arbeitsbedingten Gesundheitsvorfällen
  • Vor Beginn der warmen Jahreszeit empfiehlt sich eine Überprüfung der bestehenden Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich Hitze- und UV-Belastungen.
  • Bei Änderungen im Regelwerk (z. B. neue ASR-Versionen)

Symptome erkennen, das muss jede Führungskraft wissen

Mein Fazit

Wer die Gefährdungsbeurteilung für Hitze und UV-Strahlung systematisch und nachweislich durchführt, schützt nicht nur seine Belegschaft, sondern auch das Unternehmen vor Haftungsrisiken. Ich unterstütze Sie gerne dabei. Sprechen Sie mich an.
Christina-Meier

Christina Meier
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Beraterin Sicherheit
und Gesundheit

Gefährdungsbeurteilung Homeoffice

Seit der Integration wesentlicher Teile der Bildschirmarbeitsverordnung (BildScharbV) in die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) im Jahr 2016 definiert letztere die allgemeinen Anforderungen für Bildschirmarbeitsplätze.

§3 der ArbStättV verpflichtet Arbeitgeber explizit, die Augenbelastung bei der Bildschirmarbeit zu berücksichtigen.

 

Angesichts der zunehmenden Verlagerung von Bildschirmarbeit ins Homeoffice sind eine sorgfältige Analyse und Bewertung der dortigen Arbeitsbedingungen unerlässlich. Die häusliche Arbeitsplatzausstattung entspricht häufig nicht den idealen Standards, was ein erhöhtes Gefährdungspotenzial birgt. 

Die Situation wird dadurch erschwert, dass Arbeitsplatzbegehungen in privaten Räumlichkeiten der Beschäftigten sowohl logistisch aufwendig als auch rechtlich problematisch sind. 

Um dieser Lücke entgegenzuwirken, unterstützt Sie die IfG GmbH Ihrer Pflicht der Beurteilung der Arbeitsbedingungen auch für Arbeitsplätze im privaten Umfeld nachzukommen. 

 

Für diesen Prozess setzt die IfG GmbH ein spezialisiertes Online-Tool ein, gefolgt von einer fundierten Evaluation durch eine qualifizierte Fachkraft für Arbeitssicherheit. Diese Kombination gewährleistet eine präzise und fachkundige Beurteilung der Arbeitsbedingungen. 

 

Folgende Vorteile bietet das hierfür entwickelte Onlinetool zur Gefährdungsbeurteilung im Homeoffice für Sie: 

  • Erstellung einer Bewertung und rechtsicheren Dokumentation für jeden Homeoffice-Arbeitsplatz durch unsere IfG-Fachexperten 
  • Abgleich der Homeoffice-Gestaltung mit den vom Institut für Arbeit und Gesundheit (IAG) festgelegten Kriterien (FBVW-402) 
  • Individuell zugeschnittene und praxiserprobte Empfehlungen zur ergonomischen Bildschirmarbeitsplatzgestaltung im Homeoffice 

Hier finden Sie weitere Informationen. 

Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne!

Gefährdungsbeurteilung für leistungsgewandelte Mitarbeitende – Was müssen Sie über das Thema wissen?

Die Arbeitswelt ist einem stetigen Wandel unterworfen, und mit ihr auch die Anforderungen an die Arbeitsfähigkeit unserer Mitarbeitenden. Besonders wichtig ist dabei die Betrachtung von Personen, die durch gesundheitliche oder altersbedingte Veränderungen in ihrer Leistungsfähigkeit eingeschränkt sind. Die Gefährdungsbeurteilung für leistungsgewandelte Mitarbeitende nimmt hierbei eine zentrale Rolle ein. 

 

Warum ist eine spezielle Gefährdungsbeurteilung notwendig? 

Vereinfacht ausgedrückt ist es Teil der betrieblichen Fürsorge, sich um einen sicheren und ergonomischen Arbeitsplatz für alle Beschäftigten zu kümmern. Dieser Grundsatz ist auch im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verankert. 

 

Ein Beispiel aus der Praxis. 

Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung bei der Stadt Sulzbach-Rosenberg wurde in Zusammenarbeit mit der dortigen Schwerbehindertenvertretung entschieden, eine gezielte Beurteilung und Befragung von Mitarbeitenden durchzuführen, die aufgrund körperlicher Einschränkungen besondere Unterstützung im Arbeitsalltag benötigen. Da die Teilnahme an der Befragung freiwillig war, wurde diese Möglichkeit an alle betroffenen Mitarbeitenden kommuniziert. Die hohe Rücklaufquote zeigte das große Interesse und die breite Akzeptanz des Angebots. 

In individuell terminierten Gesprächen wurden die Schwerpunkte auf psychische, soziale und körperliche Faktoren sowie biophysiologische Aspekte gelegt. Dabei wurde auch auf Themen wie Schmerzen und Kommunikation eingegangen. 

Die Auswertung ergab unter anderem, dass der Einsatz spezieller Handschuhe nicht nur die Sicherheit der Mitarbeitenden erhöht, sondern auch Hautreaktionen bei bestimmten Arbeitstätigkeiten signifikant reduziert. 

Mit einem Abschlussbericht und entsprechenden Empfehlungen für Maßnahmen konnte die Gefährdungsbeurteilung erfolgreich abgeschlossen werden. 

 

Wie können Sie sich als Betroffene(r) verhalten? 

Es ist entscheidend, dass sich alle freiwilligen Mitarbeitenden aktiv in diesen Prozess einbringen. Sollten Sie sich in einer Situation befinden, in der Ihre Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist oder gesundheitliche Herausforderungen bestehen, bitten wir Sie, das Gespräch mit Ihrer Führungskraft oder der Personalabteilung zu suchen. Nur durch einen offenen Dialog kann gemeinsam sicherstellen werden, dass die Arbeitsbedingungen bestmöglich auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt werden. 

 

Wir für Sie 

Die IfG GmbH unterstützt Sie während des gesamten Prozesses der individuellen Gefährdungsbeurteilung. Mit unserer langjährigen Expertise im Arbeitsschutz und der Arbeitssicherheit beraten wir Sie umfassend und begleiten Sie aktiv – von der Planung über die Durchführung bis hin zur Berichterstattung.

 

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Kontaktieren Sie uns gerne.