Experteninterview: Erfahrungen und Austausch Gefährdungsbeurteilung Homeoffice-Arbeitsplätze

Anfang des Jahres haben wir mit der Winora Group die Gefährdungsbeurteilung der Homeoffice-Arbeitsplätze durchgeführt. Nach dem Ende des Projekts haben wir Herrn Hill, HR Director Central Europe, nach seinen Erfahrungen und Herausforderungen zum Thema Homeoffice befragt:

 

Hallo Herr Hill. Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit nehmen. Wir haben für Sie die Gefährdungsbeurteilung der Homeoffice-Arbeitsplätze bereits zu Beginn dieses Jahres durchgeführt. Welche Herausforderungen mussten Sie auch bereits davor schon meistern, um Ihren Mitarbeitern das Arbeiten im Homeoffice zu ermöglichen?

  • Hinsichtlich Arbeitssicherheit konnten wir zügig auf Arbeiten von Zuhause umstellen. Auf die Schnelle konnten wir natürlich nicht alle Arbeitsplätze überprüfen, hatten aber Vertrauen, dass die Mitarbeiter auch Zuhause ergonomisch arbeiten und sich an alle Regeln halten. Rein arbeitstechnisch hatten wir lediglich Probleme mit unserer Telefonanlage, die insbesondere in den Call Centern nicht auf Homeoffice ausgelegt war. Aber auch hier haben wir schnell eine technische Lösung gefunden.

 

Warum haben Sie sich bereits während der unsicheren Pandemie-Situation für die Beurteilung der Homeoffice-Arbeitsplätze entschieden?

  • Dass wir schnell auf Homeoffice umstellen konnten durfte natürlich nicht dazu führen, dass damit alles erledigt ist. Es blieb immer ein ungutes Gefühl, nichts über die genaue Arbeitssituation der Mitarbeiter zu wissen. Wir waren bestrebt, den Mitarbeitern auch im Homeoffice eine attraktiven und sicheren Arbeitsplatz zu bieten.

 

Wie gestaltete sich die Durchführung und Korrespondenz konkret?

  • Wir haben von der IfG GmbH  einen Fragebogen als Vorschlag erhalten, den wir gemeinsam hinsichtlich Abteilungen und besonderer Gefährdungen auf unsere Unternehmen angepasst haben. Nach Zurverfügungstellung einer Mitarbeiterliste mit E-Mail-Adresse erfolgte der Versand der Fragebögen ebenso wie regelmäßige Erinnerungen durch IfG. Als Auswertung erhielten zum einen unsere Mitarbeiter ein detailliertes Feedback – bei Gefährdungen einschließlich Vorschlägen zur Umsetzung. Zum anderen erhielten wir eine Übersicht, um ebenfalls die Abhilfe bei Gefährdungen nachhalten zu können.

 

Welchen Mehrwert sehen Sie in der Arbeit im Homeoffice und was unternehmen Sie als Arbeitgeber konkret, damit Ihre MitarbeiterInnen auf Basis der Gefährdungsbeurteilung auch in Zukunft sicher und gesund im Homeoffice arbeiten?

  • Mehrwert für unsere Mitarbeiter sind sicher Ersparnis von Zeit und Geld für den Arbeitsweg, die Möglichkeit der Beaufsichtigung von Kindern bei erneutem Homeschooling und teilweise auch ruhigeres Arbeiten ohne große Störungen. Wie gesagt haben wir die Abhilfe der Gefährdungen geprüft und werden sicher auch in gewissem Zeitabstand eine erneute Gefährdungsbeurteilung gemeinsam mit IfG durchführen.

 

Welchen zentralen Mehrwert hat die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung von Homeoffice-Arbeitsplätzen für Sie als Arbeitgeber?

  • Wir haben nun ein sichereres Gefühl für gute ergonomische Verhältnisse bei den Mitarbeitern. Wir wissen, welche Schwachpunkte regelmäßig vorkommen und können gerade auch bei neuen Mitarbeitern oder Mitarbeitern, die erstmals im Homeoffice arbeiten, entsprechende Hinweise geben.

 

Worin sehen Sie die zukünftigen Herausforderungen bei der Gewährleistung von Arbeitsschutz im Homeoffice?

  • Hier werden Gesetzgeber und Berufsgenossenschaften sicher entsprechend der gesammelten Erfahrungen Gesetze und Vorschriften anpassen. Auch Fragen des Arbeitszeitgesetzes werden sicherlich immer wieder auftauchen, wenn sich zu Hause Arbeit mit Privatleben vermischt. Darauf werden wir dann flexibel reagieren

 

Vielen Dank für Ihre Antworten.

 

Wenn auch Sie nach einem externen Partner suchen, der Ihre Gefährdungsbeurteilungen zuverlässig durchführt, werden Sie bei uns fündig: Gefährdungsbeurteilung – IfG Sicherheit + Gesundheit. (gesundheitsmanagement.com)

Befragungsmüdigkeit bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen handhaben

Richtig genutzt sind Mitarbeiterbefragungen eine tolle Methode, um das Wohlbefinden seiner Mitarbeiter*innen beurteilen zu können oder Veränderungs-Prozesse zu evaluieren. Die mittlerweile sehr hohe Dichte an Befragungen zu verschiedenen Themen sorgt dafür, dass diese häufig nur von einem geringen Anteil an Beschäftigten ausgefüllt werden. Die dadurch geringere Datenqualität mindert in der Folge die Aussagekraft der Ergebnisse erheblich – was bei der Weiterarbeit deutlich mehr personelle Ressourcen auf Seiten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer erfordert, um zielgerichtete Maßnahmen ableiten zu können.

 

Betroffen ist davon häufig auch die gesetzlich geforderte Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (GB Psyche).

 

Die Gestaltung dieser ist grundsätzlich offengehalten und kann auch in Form von Workshops oder Einzelinterviews durchgeführt werden. Um auch zu psychischen Belastungen einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess zu ermöglichen, ist eine statistische und personenunabhängige Befragung ein gern gewähltes Mittel – und bei größeren oder komplexeren Organisationsstrukturen durchaus zu empfehlen.

 

Frei in der Gestaltung ist man nicht nur im Hinblick auf das Umsetzungsformat, sondern auch bei der Fragengestaltung – in der von der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) veröffentlichten Leitlinie sind deshalb auch keine konkreten Fragen, sondern ist lediglich eine Themenliste enthalten, die im Rahmen der GB Psyche abgedeckt sein sollte.

 

Wie aber kann eine hohe Beteiligung der Mitarbeiter*innen erreicht werden, sodass möglichst repräsentative Ergebnisse ermittelt werden können? In dem das Thema von den Mitarbeiter*innen als keine zusätzliche Belastung, sondern als Chance wahrgenommen wird.

 

Führt Ihr Unternehmen bereits in regelmäßigen Abständen von den Mitarbeiter*innen akzeptierte und umfassend beantwortete Befragungen durch, ist ein sinnvoller Ansatz nicht die Schaffung einer weiteren Befragung, sondern die Nutzung einer bestehenden Befragung, um die im Rahmen der GB Psyche zu beurteilenden Themen abzufragen. Dazu müssen häufig nur Fragen umformuliert oder hinzugefügt werden – je nach Aufbau der Befragung in kleinerem oder größerem Umfang.

 

In einem halbstündigen, kostenlosen Info-Onlineseminar möchten wir Ihnen Erfahrungen aus der Beratungspraxis mit auf den Weg geben und Gestaltungsmöglichkeiten vorstellen, mit denen die GB Psyche auch in Ihrem Unternehmen ohne signifikanten Mehraufwand auf Seiten der Mitarbeiter*innen eine Plattform bekommt.

 

Melden Sie sich hier zum kostenlosen Info-Seminar an: Info Online-Seminar Befragungsmüdigkeit bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen handhaben – IfG Sicherheit + Gesundheit. (gesundheitsmanagement.com)

Rechtskataster-Online – Das Compliance-Werkzeug für Ihr Managementsystem

Die Identifizierung und Einhaltung von Vorschriften und Anforderungen ist das Grundgerüst für ein erfolgreiches Compliance Management und Voraussetzung für die Zertifizierung eines Managementsystems in den Bereichen Energie (ISO 50001), Umwelt (EMAS oder ISO 14001) und Arbeitsschutz (ISO 45001). Relevante Rechtsvorschriften aus dem Energie-, Umwelt- und Arbeitsschutzrecht zu ermitteln, die Konformität zu prüfen und zu dokumentieren, ist für Unternehmen jedoch oft nicht leicht. Die Lösung ist die datenbankgestützte Cloud-Lösung „Rechtskataster-Online“. Sie hat sich seit 2015 als Compliance-Werkzeug etabliert.

 

Für die Cloud-Plattform arbeitet unser Partner SR Managementberatung GmbH (SRMB) mit dem Software-Anbieter ITC AG zusammen. „Durch unsere Zusammenarbeit bündeln wir die Kernkompetenzen beider Unternehmen, und zwar das IT-Knowhow der ITC AG und unsere langjährige Erfahrung in der Beratung zu Managementsystemen. Daraus entstanden ist ein maßgeschneidertes Online-Tool zur Überwachung rechtlicher Anforderungen im Rahmen von Managementsystemen“, sagt Dr. Matthias Damert, Projektleiter für Rechtskataster-Online bei SRMB.

 

Die Nutzung von Rechtskataster-Online bietet Ihnen viele Vorteile:

 

  • Zeitersparnis: Durch die regelmäßige automatische Aktualisierung sämtlicher Vorschriften und übersichtliche Zusammenfassungen wird der Zeitaufwand für die Recherche, Bewertung und Dokumentation von Vorschriften auf ein Minimum reduziert.
  • Persönliche Unterstützung: Auf Wunsch werden Sie von einem erfahrenen Fachexperten bei der Einrichtung und Aufrechterhaltung Ihres Rechtskatasters und der praktischen Umsetzung von Anforderungen unterstützt.
  • Einfache Konformitätsüberwachung: Durch ein integriertes Bewertungs-, Verantwortlichkeiten- und Dokumentenmanagement haben Sie stets die wichtigsten Handlungsfelder im Blick und können Konformitätsnachweise hinterlegen.
  • Rechtssicher und praxiserprobt: Rechtskataster-Online wurde im Einklang mit den relevanten Anforderungen der einschlägigen Normen entwickelt sowie im Rahmen von Zertifizierungsaudits von etablierten Zertifizierungsgesellschaften geprüft.
  • Individualisierbarkeit: Je nach vorhandenem Managementsystem lassen sich einzelne Rechtsmodule flexibel kombinieren. Auch firmeninterne Vorschriften oder Vorschriften aus anderen Rechtsbereichen können zusätzlich erfasst und unternehmensweit bereitgestellt werden. Damit lässt sich Rechtskataster-Online auch für andere Anwendungsgebiete (z.B. Qualitätsmanagement nach ISO 9001 oder Compliance Management nach ISO 37301) einsetzen.
  • Abbildung komplexer Unternehmensstrukturen: Die Multisite-Funktion ermöglicht es, innerhalb eines Unternehmensverbundes (z.B. Konzern) mehrere unternehmensindividuelle Rechtskataster zentral in einem Benutzerkonto (z.B. Management-Beauftragter) zu verwalten.

 

Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter https://www.rechtskataster-online.de/ . Gerne stellen wir Ihnen einen Testzugang zur Verfügung und erstellen Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot.

Aktuelle Gesetzesänderungen Sicherheit und Gesundheit

Masernschutzgesetz – Übergangsfrist verlängert

 

Nach dem Infektionsschutzgesetz müssen Kinder und Beschäftigte von Schulen und Kitas sowie Beschäftigte in Gesundheitseinrichtungen eine Impfung gegen Masern nachweisen. Die Übergangsfrist für die Nachweispflicht (Immunität, Impfung oder Kontraindikation) wurde nun bis 31.12.2021 verlängert (§ 20, Absatz 10 Infektionsschutzgesetz). Dies hat der Bundestag am 04.03.2021 beschlossen, Somit sollen die Organisationen wegen der andauernden Covid-19-Pandemie entlastet werden.

Verlängerung der Frist zum Nachweis des Masernschutzes | Öffentlicher Dienst | Haufe

 

Verlängerte Schulungszeiträume bei Ersthelfern

 

Aufgrund der beschränkten Verfügbarkeit von Erste-Hilfe-Kursen durch die nach Bundesland variierenden Regelungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wird die Fortbildungsfrist vorübergehend auf 3 Jahre erweitert. Nach der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass die Ersthelfer „in der Regel“ in Zeitabständen von zwei Jahren fortgebildet werden. Sollte die Fortbildungsfrist aufgrund der Absagen im Rahmen der Coronavirus-Pandemie-Planung überschritten werden, lässt die Forderung insbesondere in der aktuellen Situation einen gewissen Handlungsspielraum offen. Trotzdem sollte auch bei langjährigen und erfahrenen Ersthelfenden die Fortbildungsfrist von 2,5 Jahren möglichst nicht überschritten werden.

BGHM: Ersthelferausbildung

 

Betriebliche Hygienekonzepte

 

Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung beinhaltet einen neuen Paragraphen zu betrieblichen Hygienekonzepten. Der Arbeitgeber hat nun auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung nach § 2 Absatz 1 in einem Hygienekonzept die erforderlichen Maßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz festzulegen und umzusetzen. Das Konzept muss allen Beschäftigten zugänglich sein.

BMAS – SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung

Notwendiger Perspektivenwechsel für Arbeitsschutzakteure

Aufgrund der aktuell überall erkennbaren Veränderungen der Arbeitswelt durch die SARS-CoV-2-Pandemie, insbesondere der zunehmenden Verschiebung der Tätigkeit ins Homeoffice, verlagern sich die Gefahren und Herausforderungen bei der Arbeit – und damit sollten auch das Handlungsfeld und der Fokus der installierten Arbeitsschutzakteure dies tun.

Es treten neue, teilweise noch nicht wahrnehmbare, Gefahren im neuen Arbeitsalltag der Belegung in den Vordergrund, die sich aus der veränderten Arbeitsorganisation ergeben: Wo vorher ein höhenverstellbarer Stuhl und Tisch flächendeckend allen Mitarbeitern zur Verfügung stand, wissen viele Führungskräfte zum aktuellen Zeitpunkt nicht einmal, ob die Mitarbeiter bei der mobilen Arbeit aus dem Homeoffice einen Büroraum zur Verfügung haben oder von einem Barhocker am Esstisch aus arbeiten müssen. Während die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen noch eine negative Beeinträchtigung durch die Störung bei der Arbeit von Kolleg*innen ergeben hat, sind viele Mitarbeiter nun einer sozialen Isolation ausgesetzt – und wo Themen nicht vorankamen, weil ab 15:30 Uhr keine Beschäftigten mehr erreichbar waren, erhält man mittlerweile teilweise E-Mails jenseits der Primetime.

 

So viele Vorteile mobiles Arbeiten im Homeoffice auch mit sich bringt, dürfen die sich daraus ergebenden Gefährdungen nicht vernachlässigt werden – auch wenn diese häufig von den Mitarbeitern in Kauf genommen oder gar nicht wahrgenommen werden . Deshalb verschieben sich die Anforderungen an die Arbeitsschutzakteure und Führungskräfte, Sicherheitsbeauftragte, Betriebsärzte oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit sollten den Blickwinkel wechseln. Dabei müssen vor allem auch die Gefährdungen beachten werden, die teilweise nur unterschwellig oder mit einem guten zwischenmenschlichen Gefühl wahrgenommen werden können, um Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten in der veränderten Arbeitswelt weiterhin sicherzustellen.

 

Wichtig ist dabei auch, die bereits bestehenden Strukturen und Prioritäten des Arbeitsschutzes zu hinterfragen und mit der veränderten Arbeitssituation im Kopf kritisch zu prüfen. Während beispielsweise eine Arbeitszeiterfassung Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz einfach offenlegt, kann die Verschmelzung des privaten und beruflichen Alltags schnell zu einer Verletzung der vorgeschriebenen Ruhezeit führen. Wenn vorher die größten Gefährdungen für die Belegschaft in Gefahrstoffen oder Mängeln in Flucht- und Rettungswegen und der Brandschutzorganisation bestanden, sind diese vielleicht nicht weniger gefährlich geworden, könnten aber dennoch anders priorisiert werden. Der Grund ist, dass die Arbeitnehmer diesen schlichtweg in einer deutlich geringeren Häufigkeit ausgesetzt sind.

 

Mit ergonomischen und organisatorischen Gefährdungen verhält es sich in umgekehrter Richtung. Während diese Themen häufig wenig Gefahrenpotenzial bei der Arbeit im Betrieb aufwiesen, können Sie jetzt einen Hauptaspekt der Gefährdungsbeurteilung ausmachen. Um aus Arbeitsschutzsicht angemessen auf die aktuelle Situation reagieren zu können, hilft ein konsequenter Abgleich der aufgestellten Arbeitsschutzorganisation im Betrieb mit den rechtlichen Anforderungen, beispielsweise mit der von der IfG GmbH entwickelten MIAS-Compliance-Analyse.

 

Nebst der Überprüfung der Arbeitsschutzorganisation muss auch eine Kompetenzentwicklung bei den Akteuren stattfinden. „Wie kann ich unter den neuen Bedingungen weiterhin einen Beitrag zur Einhaltung des Arbeitsschutzes leisten?“ oder „Auf welche Anzeichen sollte ich beim Umgang mit Kolleg*innen achten?“ sind kritische und gute Fragen in dieser Hinsicht. Erst wer die neuen Herausforderungen und die dazugehörigen Lösungen kennt, kann adäquate Maßnahmen ergreifen und seinem betrieblichen Umfeld einen Mehrwert bringen.

 

Um Ihnen den Perspektivenwechsel zu erleichtern, bieten wir Impuls-Workshops zum Thema „Perspektivenwechsel für Arbeitsschutzakteure – Gesundheit auch im Homeoffice erhalten“ im Umfang von zwei Stunden an, in denen wir Ihnen elementares Wissen über Ergonomie und psychische Gesundheit mitgeben und gemeinsam mit Ihnen Lösungswege entwickeln dieses Wissen zu nutzen, um ein gesundheitsgerechtes Arbeiten der Mitarbeiter um Sie herum sicherzustellen – egal ob als Führungskraft, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Arbeitsmediziner*in, Sicherheitsbeauftragte*r oder aufmerksame*r Mitarbeiter*in. Zur Anmeldung gelangen Sie hier.

Unterweisung leicht gemacht!

Arbeitsschutz ohne Unterweisung – undenkbar. Mit Unterweisungen informieren und qualifizieren Sie Ihre Beschäftigten, sich im Unternehmen sicher und vor allem gesundheitsförderlich zu verhalten. Betrachten Sie die Unterweisung deshalb nicht nur als gesetzliche Pflicht, sondern auch als Chance, Ihre Beschäftigten in den betrieblichen Arbeitsschutz einzubinden.

Das ist gerade jetzt – wie wir alle wissen – eine große Herausforderung, da viele Arbeitnehmer/innen im Homeoffice sind, oder sich zumindest nicht zur gleichen Zeit an der Arbeitsstätte aufhalten. Trotzdem hat der Arbeitgeber auch in diesen Zeiten die Pflicht, seine Beschäftigten zu unterweisen.

Wir haben genau dafür die Onlineunterweisung entwickelt, die als Zusatz zur normalen Unterweisung zu sehen ist. Mit diesem Tool können Unternehmen ganz leicht und ohne viel Aufwand ihre Beschäftigten unterweisen. Diese müssen dafür nicht ins Unternehmen kommen, sondern können die Unterweisung örtlich flexibel, von jedem PC aus durchführen. Diese Form der Unterweisung ist natürlich bestens für Verwaltungsbetriebe mit Büroarbeitsplätzen geeignet.

Dabei stehen Ihnen 12 Module zu verschiedenen Arbeitsschutzthemen zur Verfügung. Zudem ist es möglich auch eigene Inhalte einzuspielen. Die Onlineunterweisung ist modern, digital und mit vielen interaktiven Elementen und Lernerfolgskontrollen realisiert worden, sodass Ihre Mitarbeiter/innen mit Spaß und Motivation über die Inhalte informiert werden.

Sie als Arbeitgeber bekommen mit der Onlineunterweisung auch ein sehr gutes Controlling-Instrument. Sie können jederzeit die Teilnahmen kontrollieren, an die Teilnahme erinnern und im Anschluss die Teilnahme auswerten.

 

Schauen Sie sich um auf unserer Homepage und kommen Sie bei Fragen und Anfragen jederzeit auf uns zu: onlineunterweisung

Nachholbedarf beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement

Eine BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2018 hat ergeben, dass ein erheblicher Nachholbedarf beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement herrscht. Lediglich 40% der Beschäftigten, die an der Umfrage teilgenommen haben, haben ein Angebot zur betrieblichen Wiedereingliederung erhalten, wenn sie mehr als 6 Wochen im Jahr arbeitsunfähig waren.

Weiterlesen „Nachholbedarf beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement“

Expertenwissen: Update ISO 45003 / DIN ISO 45001

Die Entwicklung der ISO 45003 schreitet voran. Nach den letzten Meetings im Dezember steht der DIS (Draft International Standard) kurz vor der Registrierung zur formellen Genehmigung. Der Inhalt ist nun näher an der DIN ISO 45001 und beinhaltet nicht nur Risiken, sondern auch Chancen im Bereich der psychischen Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Allerdings blieb der Begriff „psychological health“ bestehen und nicht – wie in Deutschland übersetzt gebräuchlich – „mental health“.
Der Normenausschuss des Deutschen Instituts für Normung (DIN), in dem auch Dr. Christian Weigl sitzt, hat gegen den DIS 45003 abgestimmt, da es in Deutschland bereits einige Vorgaben zur psychischen Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz gibt, z.B. durch nationale Gesetze, wie das Arbeitsschutzgesetz, durch Verordnungen, wie die Arbeitsstättenverordnung, durch Leitlinien (GDA Richtlinie) und durch die DIN ISO 45001.
So wird es bei einer Veröffentlichung der ISO 45003 höchstwahrscheinlich keine deutsche Übersetzung geben.

Die DIN ISO 45001 wurde im März 2018 eingeführt und löste damit den bisherigen britischen Standard BS OHSAS 18001 „Occupational Health and Safety Assessment Series“ nach fünf-jähriger Entwicklungsphase ab. Der britischen Standard BS OHSAS 18001 läuft nun am 31.03.2021 aus – daher wird es also höchste Zeit auf die DIN ISO 45001 umzustellen.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Umstellung, außerdem bilden wir interne Auditoren nach DIN ISO 45001 aus.

Hier erfahren Sie mehr und gelangen zur Anmeldung: https://www.gesundheitsmanagement.com/sicherheit/arbeitsschutzmanagement-iso-45001