Consulting

Prozessanalyse
Digitalisierung von Prozessen
Personalauswahl
Betreuungskonzepte
Begleitung von Ausschreibungen
Wir machen Sie besser

Moderner Arbeits- und Gesundheitsschutz

Die Arbeitswelt unterliegt einem ständigen Wandel. Diesem muss sich auch der Arbeits- und Gesundheitsschutz im Unternehmen anpassen. Wir helfen Ihnen Ihr bestehendes System zu optimieren indem wir Ihre Prozesse analysieren.

 

Profitieren Sie durch mehr als

30 Jahre Erfahrung

Gerne geben wir unsere langjährige und branchenübergreifende Erfahrung im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz an Sie weiter.

  • IST-Analyse
  • Bereitstellung von Tools
  • Nutzung von Synergieeffekten
Auf Vorhandenem aufbauen

Optimierung

Am Anfang steht immer eine Analyse der bestehenden Systeme. Hier liegt der Fokus darauf, Effizienzen und Synergien im Gesundheits- und Arbeitsschutz zu erkennen und diese aufzuzeigen.
Unternehmensspezifische Verbesserungspotenziale sollen entwickelt werden.

Gewappnet für die Zukunft

Digitalisierung

In einer immer digitaler werdenden Arbeitswelt darf auch der Arbeits- und Gesundheitsschutz nicht vergessen werden.
Wir unterstützen Sie bei der Auswahl und Implementierung von Standardsoftware, aber auch spezieller Software, die genau auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens passt. 

Überprüfung der Prozesse

Controlling

Beim Thema Controlling unterstützen wir Sie bei der Einführung konkreter Zielwerte, die dann in festgelegten Abständen immer wieder überprüft werden.
Wir helfen bei der Implementierung eines Berichtswesens und stellen außerdem die optimierten Prozesse immer wieder auf die Probe.

IfG-Blog

Weiterführende Informationen

Persönlicher Berater
Marco Forster
Geschäftsführer

Sie haben Fragen zu unseren Lösungen oder möchten sich in einem Gespräch mehr über die Möglichkeiten bei der IfG erfahren? Kontaktieren Sie mich gerne.

 
Rückrufservice

Gefährdungs­beurteilung

Arbeitsmittel
Arbeitsstätten
Psychische Belastungen
Schutzbedürftige Personengruppen (werdende Mütter, Jugendliche, Leistungsgewandelte)
Physische Belastungen
Sars-CoV-2
Gefahrstoffe
Mobiles Arbeiten / Homeoffice / Telearbeit
Einhaltung aller Rechtsvorschriften

Gefährdungs­beurteilung

Die Gesetzgebung fordert an vielen Stellen die Beurteilung von Arbeitsbedingungen, sowie die Bewertung und Dokumentation dieser Bedingungen. Die ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung bindet alle Rechtsvorgaben ein.

In unserem Verständnis gibt es nicht eine Gefährdungsbeurteilung sondern ein System von unterschiedlichen Gefährdungsbeurteilungen. Häufig empfiehlt sich ein übergeordnetes Konzept, um die Gesamtthematik Gefährdungsbeurteilung nachhaltig zu organisieren.

 

Wir unterstützen Sie bei der

Organisation und Umsetzung

Unser Fachexperte (Fachkraft für Arbeitssicherheit) begleitet Sie im gesamten Umsetzungsprozess der Gefährdungsbeurteilung von der Organisation, Planung, Durchführung bis zur Dokumentation.

Profitieren Sie von unseren erprobten Vorlagen, die jeweils auf Ihre individuellen Bedürfnisse angepasst werden.

Alternativ sichten wir auch Ihre bestehenden Unterlagen und prüfen die Möglichkeit der Fortführung oder Einbindung.

 
 
 
 
  • Vorlagen zur Gefährdungsbeurteilung
  • Gemeinsame Erstellung
  • Dokumentation durch IfG
  • Ergänzende Fotodokumentationen
Belastung der Beschäftigten erkennen

Gefährdungs­beurteilung psychischer Belastungen

Schon seit vielen Jahren ist die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen im Arbeitsschutzgesetz verankert (1996, Oktober 2013).

Grundsätzlich eignen sich verschiedene Methoden (Interview/Besichtigung, Befragung, Workshop) zur Erhebung. Alle Varianten sind analog/vor Ort/in Papier oder alternativ digital/online möglich.

Wir entwickeln mit Ihnen ein passendes Konzept zur Durchführung.

 
 
 
 
Analyse neuer Arbeitsformen

Mobiles Arbeiten / Home­Office / Telearbeit

Nicht zuletzt durch Covid-19 hat sich in vielen Betrieben eine veränderte Arbeitssituation ergeben.
Mobiles Arbeiten, Homeoffice und Telearbeit sind die Begriffe die in diesem Zusammenhang fallen und in Unternehmen unterschiedliche Ausprägung erfahren.
Bei allen Varianten stellt sich natürlich immer die Frage nach dem Arbeits- und Gesundheitsschutz, sodass hier eine spezifische Gefährdungsbeurteilung erforderlich ist.

 
 
 
 
IfG-Blog

Weiterführende Informationen

Persönlicher Berater
Marco Forster
Geschäftsführer

Sie haben Fragen zu unseren Lösungen oder möchten sich in einem Gespräch mehr über die Möglichkeiten bei der IfG erfahren? Kontaktieren Sie mich gerne.

 
 
 
Rückrufservice

Vorsorgen und Eignungen

Untersuchungsdefinition
Untersuchungsmatrix
Vorsorgen
Eignungen
MIAS System
Online Unterweisung
Untersuchungscontrolling
Einladungsmanagement
Die Gesundheit der Beschäftigten im Blick

Vorsorgen und Eignungs­untersuchungen

Die Grundlage für arbeitsmedizinischen Vorsorgen ist die Verordnung zu arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Im Fokus steht hier arbeitsbedingte Erkrankungen zu erkennen und zu verhüten.

Davon losgelöst sind die sogenannten Eignungsuntersuchungen zu betrachten. Hier steht die Eignung und damit die Voraussetzung für eine Tätigkeit im Vordergrund.

 

Bedarfsgerechtes und strukturiertes

Unter­suchungs­manage­ment

Bei Beginn der Zusammenarbeit prüfen wir Ihre bisherigen Aktivitäten zu Vorsorgen und Eignungen.

Mit der Gefährdungsbeurteilung erfolgt ein Soll-Ist Vergleich auf dessen Basis notwendige Vorsorgen und Eignungen definiert werden.

Wir begleiten Sie im gesamten Untersuchungsprozess. Von der Planung, über die Organisation und Durchführung, bis zum Controlling.

  • Personenbezogene Definition
  • Effiziente Untersuchungs­organisation
  • Lückenloses Controlling
Arbeitsbedinge Erkrankungen erkennen und verhüten

Arbeits­medizi­nische Vorsorgen

Bei Vorsorgen im Sinne der ArbMedVV werden verschiedene Arten unterschieden:

 

Pflichtvorsorge: Arbeitsmedizinische Vorsorge, die der Arbeitgeber bei bestimmten besonders gefährdenden Tätigkeiten vor Aufnahme der Tätigkeit und in regelmäßigen Abständen veranlassen muss.

Angebotsvorsorge: Arbeitsmedizinische Vorsorge, die der Arbeitgeber bei bestimmten gefährdenden Tätigkeiten vor Aufnahme der Tätigkeit und in regelmäßigen Abständen dem Beschäftigten anbieten muss.

Wunschvorsorge: Arbeitsmedizinische Vorsorge, die bei Tätigkeiten, bei denen ein Gesundheitsschaden nicht ausgeschlossen werden kann, auf Wunsch des Beschäftigten vom Arbeitgeber ermöglicht werden muss.

Tauglichkeit feststellen

Eignungs­unter­such­ungen

Der Nachweis der gesundheitlichen Eignung für bestimmte berufliche Anforderungen ist kein Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge im Sinne der ArbMedVV.

Eignungsuntersuchungen (Tauglichkeitsuntersuchungen) dienen der Beantwortung der
Fragestellung, ob die physischen und psychischen Fähigkeiten und Potenziale des
Beschäftigten erwarten lassen, dass die zu erledigenden Tätigkeiten von Ihnen ausgeübt werden können.

Gängige Eignungen werden im Zusammenhang bei Arbeiten mit Absturzgefährdungen (ehem. G41), bei Fahr-/Steuer- und Überwachungstätigkeiten (ehem. G25), sowie Tragen von Atemschutzgeräten (ehem. G26.3) verlangt.

IfG-Blog

Weiterführende Informationen

Persönlicher Berater
Marco Forster
Geschäftsführer

Sie haben Fragen zu unseren Lösungen oder möchten sich in einem Gespräch mehr über die Möglichkeiten bei der IfG erfahren? Kontaktieren Sie mich gerne.

 
Rückrufservice

Notfall­orga­nisation

Erste Hilfe
Brandschutz
Notfallkonzepte
Notfallübungen
Beauftragtenwesen
Aushangwesen
Den Ernstfall planen

Betriebliche Notfallorganisation

Eine optimale betriebliche Notfallorganisation ermöglicht schnelle Reaktion bei Unfällen, Bränden oder anderen Notsituationen, bietet Handlungshilfen zur Maßnahmenumsetzung und ist in der Arbeitssicherheit von hoher Bedeutung.

Die Versorgung und Rettung von Menschen steht hier an oberster Stelle.

 

Wir unterstützen Sie bei der

Analyse und Umsetzung

Je nach betrieblicher Situation und der Vorgabe des Arbeitsschutzes sind die Schwerpunkte und Maßnahmen in der Notfallorganisation zu definieren.

 

Die Anforderungen an die Erste Hilfe sind in einem Produktions- oder Chemiebetrieb beispielsweise anders, als in einem Verwaltungsbetrieb.

Die Maßnahmen im Brandschutz (Feuerlöscher, Brandschutzordnungen, Beschilderung, etc) richten sich nach dem Gebäude und dessen Nutzung.

Das Thema Übergriffe auf Beschäftigte, sowie eine betriebliche Pandemieplanung gehört ebenfalls zur Notfallorganisation.

  • Analyse bestehender Maßnahmen
  • Betriebsbegehung
  • Entwicklung von Maßnahmenplänen
  • Dokumentation und Umsetzung von Konzepten
  • Einbindung von Fachexperten
Gut versorgt im Notfall

Erste Hilfe

Unsere Experten begleiten Sie in der Organisation der Ersten Hilfe zu nachfolgenden Themen:

  • Ermittlung notwendiger Ersthelfer
  • Organisation der Ersthelfer-Ausbildung
  • Ausstattung durch Verbandkästen, Not- und Augenduschen
  • Personen-Notsignal-Anlagen
  • Notwendige Rettungsgeräte
  • Anforderungen an Erste-Hilfe-Räume
  • Beratung zur Kennzeichnungen
  • Betriebssanitäter
  • Unterweisung von Beschäftigten
Brandschutzübung
Für den Notfall vorbereitet

Brandschutz

Unsere Experten begleiten Sie in der Organisation des Brandschutzes zu nachfolgenden Themen:

  • Stellung eines Brandschutzbeauftragten
  • Ermittlung notwendiger Brandschutzhelfer
  • Organisation der Brandschutzhelfer-Ausbildung
  • Ermittlung notwendiger Löschmitteleinheiten
  • Ausstattung durch Feuerlöscher, Wandhydranten, Löschanlagen, etc.
  • Erstellen von Brandschutzordnungen
  • Erstellung von Brandschutzplänen
  • Fluchtweggestaltung
  • Explosionsschutz
  • Beratung zur Kennzeichnung
  • Unterweisung von Beschäftigten
  • etc.
IfG-Blog

Weiterführende Informationen

Persönlicher Berater
Marco Forster
Geschäftsführer

Sie haben Fragen zu unseren Lösungen oder möchten sich in einem Gespräch mehr über die Möglichkeiten bei der IfG erfahren? Kontaktieren Sie mich gerne.

 
Rückrufservice

Unterweisung

Themenfestlegung
Unterweisungskonzepte
Unterweisungsinhalte
Multiplikatorenschulung
Unterweisungscontrolling
Durchführung
Wissen vermitteln - Beschäftigte motivieren

Unterweisung

Beschäftigte werden durch die Unterweisung in den Arbeitsschutz persönlich eingebunden. Ihnen werden einerseits Gefahren aufgezeigt, andererseits technische, organisatorische und personenbezogenen Maßnahmen und Verhaltensweisen nahegebracht. Die Themen und Inhalte ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung und sind betriebsspezifisch zu definieren.

 

Wir unterstützen Sie bei der

Organisation und Durchführung

Die Aufgabe der Unterweisung obliegt grundsätzlich dem Unternehmer bzw. den Führungskräften und ist ein fester Bestandteil der jährlichen Arbeitsschutzaktivitäten.

Unsere Experten unterstützen die betrieblichen Akteure im gesamten Unterweisungsprozess von der Planung, Organisation, Durchführung und Controlling der Unterweisungsquoten.

Bei mittleren und größeren Unternehmen empfiehlt sich die Ausarbeitung eines Unterweisungskonzeptes unter Beteiligung verschiedener Fachabteilungen.

  • Erst- und Folgeunterweisung
  • anlassbezogene Unterweisung
  • Präsenzunterweisung
  • Online Unterweisung
  • Arbeitsschutz Unterweisung
Digitale Ergänzung

Online Unterweisung

Insbesondere für verwaltende Arbeitsbereiche empfiehlt sich zunehmend der Einsatz von elektronischen Hilfsmitteln in Form einer Online Unterweisung.

Die Vorteile liegen auf der Hand: Ihre Beschäftigten können zeitlich und räumlich flexibel an der Unterweisung teilnehmen. Eine Lernerfolgskontrolle am Ende der Unterweisung dokumentiert eine erfolgreiche Teilnahme.

Erfahren Sie mehr auf unserer Website www.onlineunterweisung.com.

Unterweisung leicht gemacht

Vorbereitung ist Alles!

Führungskräfte, die noch nie eine Unterweisung durchgeführt haben, liegt das Thema oft schwer im Magen: "Welche Themen sind relevant und wie gehe ich am besten vor?"  

Wir gehen Ihnen bei der Vorbereitung und Durchführung zur Hand:

  • Zusammenstellung von Unterlagen
  • Bereitstellung von Hilfsmitteln
  • Coaching zur Durchführung
  • Dokumentationsvorlagen
  • Begleiten der Unterweisung
  • Unterweisungsnachweise
IfG-Blog

Weiterführende Informationen

Persönlicher Berater
Marco Forster
Geschäftsführer

Sie haben Fragen zu unseren Lösungen oder möchten sich in einem Gespräch mehr über die Möglichkeiten bei der IfG erfahren? Kontaktieren Sie mich gerne.

 
Rückrufservice

Rückrufservice

Wir rufen Sie zurück

Rückruf anfordern!

Sie interessieren sich für ein Thema, ein Produkt oder einen bestimmten Ansprechpartner bei IfG? Kein Problem! Fordern Sie einen Rückruf an. Nutzen Sie hierfür bitte das Formular. Schildern Sie kurz Ihr Anliegen und drücken Sie auf ‚absenden‘. Wir rufen Sie innerhalb von 24 Stunden zurück.   

    HerrFrauDivers









    Mit Sicherheit.

    IfG-Sicherheit

    Unsere Lösungen
    im Überblick

    Beratung
    Produktauszug
    Online-Seminare
    Kontakt

    Arbeitssicherheit & Arbeitsschutz

    Was versteht man unter Arbeitssicherheit?

    Unter Arbeitssicherheit wird die gefahrenfreie Ausübung der eigenen Arbeit verstanden, somit ist dieser Zustand eines der Ziele des Arbeitsschutzes.

    Arbeitgebende in Deutschland sind dazu verpflichtet, diesen Zustand herbeizuführen, indem sie Gefahren für die Gesundheit von Arbeitnehmenden minimieren.

    Dahinter stehen neben humanen auch volkswirtschaftliche Gründe, denn schließlich sind berufsbedingte Krankheiten mit erheblichen finanziellen Kosten verbunden.

    Als gesetzliche Grundlage für die Arbeitssicherheit dienen vor allem:

    • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
    • Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)

    Was versteht man unter Arbeitsschutz?

    Unter Arbeitsschutz werden alle Maßnahmen und Methoden verstanden, die zum Schutz der Arbeitnehmenden vor Gefahren und Gefährdungen am Arbeitsplatz dienen und eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit fördern. Das angestrebte Ziel ist die Verhütung von Arbeitsunfällen und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten.

    Die Anforderungen an den Arbeitsschutz finden sich dabei in zahlreichen Gesetzen und Verordnungen, die verschiedene Vorschriften und Richtlinien enthalten.

    thum-trailer-sicherheit

    Wer ist für die Sicherheit im Betrieb zuständig?

    Zwar ist jeder Beschäftigte grundsätzlich verpflichtet, sich aktiv am Arbeitsschutz zu beteiligen, die Verantwortung für den Arbeitsschutz trägt aber der Arbeitgebende.

    Dabei ist ein optimales Zusammenwirken von Unternehmensleitung,  Sicherheitsfachkräften, Betriebsärzten und Sicherheitsbeauftragten sowie Betriebsräten, Führungskräften und Beschäftigten besonders erforderlich.

     

    Wir unterstützen Sie mit unseren Fachexperten (Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte, Sportwissenschaftler, Psychologen..) bei der Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen.

    Welche rechtlichen Verpflichtungen gibt es?

    Um die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten, ist der betriebliche Arbeitsschutz in Deutschland in zahlreichen Gesetzen, Regelwerken und Verordnungen verankert.

    • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
    • Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
    • Mutterschutzgesetz (MuSchG)
    • Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
    • Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
    • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
    • Sozialgesetzbuch VII (Unfallversicherung)
    • Sozialgesetzbuch IX (Schwerbehinderte)
    • ...

    Darüber hinaus gibt es noch einige Verordnungen und technische Regeln, die den Arbeitsschutz konkretisieren.

    In welchen betrieblichen Bereichen muss Arbeitsschutz betrieben werden?

    In sämtlichen betrieblichen Bereichen hat der Arbeitgebende dafür zu sorgen, dass die Beschäftigten sicher und gesund arbeiten können.  Daher berührt der Arbeitsschutz alle betrieblichen Bereiche. 

     

    Von der Arbeitsschutzorganisation, der Ergonomie und Unterweisungen, über die Gefährdungsbeurteilung bis hin zu besonders schützenswerten Personengruppen (Jugendliche, stillende und werdende Mütter, Menschen mit Behinderung) umfasst der Arbeitsschutz den ganzen betrieblichen Ablauf.

    Was versteht man unter Arbeitsmedizin?

    Die Arbeitsmedizin stützt sich auf eine ganzheitliche Betrachtung des arbeitenden Menschen mit Berücksichti­gung somatischer, psychischer und sozialer Prozesse. Sie umfasst als präventivmedizinische Disziplin Gesundheit und Krankheit eines Menschen in der Arbeitswelt.

    Im Mittelpunkt steht der Erhalt und die Förderung der physischen und psychischen Gesundheit und Leistungsfähigkeit des arbeitenden Menschen. Dazu gehören

    • die Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsbedingungen,
    • die Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Begutachtung arbeits- und umweltbedingter Risikofaktoren, Erkrankungen und Berufskrankheiten,
    • die Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefährdungen, inkl. individueller und betrieblicher Gesundheitsberatung,
    • die Vermeidung von Erschwernissen und Unfallgefahren,
    • die berufsfördernde Rehabilitation.

    Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung aller Themen der Arbeitsmedizin:

    IfG-Blog

    Weiterführende Informationen

    IfG Check

    Machen Sie
    den IfG Check

    Sie wollen wissen, ob IfG als Dienstleister zu Ihnen passt? Mit dem IfG-Check erkennen Sie in wenigen Minuten, ob einen gemeinsame Partnerschaft mit dem IfG-Prinzip und Ihrer Arbeitsweise ubereinstimmt.

    IfG-Prinzip
    Verstehen.
    Entwickeln.
    Handeln.
    Unabhängig von Ort und Zeit

    Online Unterweisung

    Die digitale Unterweisungsplattform der IfG GmbH entwickelt mit Ihnen die betriebsspezifischen, jährlichen Arbeitsschutzbelehrungen für Ihr Unternehmen.

     

    Unsere digitale Plattform für Arbeitsschutzunterweisung und Arbeitssicherheit entspricht den Vorgaben der DGUV. 

    Moderne, innovative und attraktive Unterweisungsmethode
    Vergleichsweise geringer organisatorischer Aufwand
    modularer Aufbau nach betrieblichen Bedürfnissen
    interaktive Elemente

    Hier kann beim Hover ein Text angelegt werden.

    Sechs Schritte zur Unterweisung

    Ablauf

    • Vorbereitung mit einem Ansprechpartner Ihres Unternehmens
    • Einladungsmail an Ihre Beschäftigten
    • Durchführung der Online Unterweisung
    • Beschäftigte erhalten ein direktes Einzelfeedback über ihr Ergebnis
    • Erhalt des Zertifikat
    • Zentrale Rückmeldung an den Ansprechpartner
    IfG-Blog

    Weiterführende Informationen

    Persönlicher Berater
    Marco Forster
    Geschäftsführer

    Sie haben Fragen zu unseren Lösungen oder möchten sich in einem persönlichen Gespräch über die Möglichkeiten bei der IfG unterhalten? Ich melde mich gerne bei Ihnen.

    Rückrufservice