Die psychischen Erkrankungen bei Beschäftigten treten auch in der Arbeitswelt häufiger auf und mit ihnen sind längere Abwesenheiten vom Arbeitsplatz verbunden. Neben den Muskel-Skelett-Erkrankungen sind psychische Störungen die häufigsten Ursachen für ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM).
Doch auch BEM-Fälle aufgrund psychischer Erkrankungen können erfolgreich gelöst werden. Voraussetzung ist die Bereitschaft des Arbeitgebers den Betroffenen eine Chance zu geben, die Öffnung des Betroffenen gegenüber dem BEM-Berater, selbstverständlich unter der Wahrung des Datenschutzes und ein „langer Atem“ aller Beteiligten, um auch bei kleineren Rückschlägen nicht gleich aufzugeben.
So konnte eine 47-jährige stellvertretende Personalleiterin mit mittelschweren Depressionen wieder eingegliedert werden. Nach einer psychosomatischen Reha sowie einer intensiven Psychotherapie ermöglichte der Arbeitgeber eine stufenweise Wiedereingliederung über 8 Wochen. Die Arbeitszeit wurde auf 75% reduziert und die Betroffene erledigt nun nach langsamer und intensiver Einarbeitung einfache Aufträge in der Einkaufsabteilung, ohne Personalverantwortung und ohne arbeitsrechtlich schwierige Situationen.
Ein Mitarbeiter der IT-Abteilung mit einer manisch-depressiven Akzentuierung arbeitet nun nicht mehr in direktem Kundenkontakt, sondern kümmert sich um die Passung aller EDV-Geräte in die bestehenden IT-Systeme. Auch bei ihm arbeiteten BEM-Berater, Therapeuten der stationären Reha und Ambulanz aufgrund von vorliegenden Schweigepflichtsentbindungen „Hand-in-Hand“. Besonders hilfreich für den BEM-Prozess ist es, wenn Fachärzte für Gutachten schnell zur Verfügung stehen. Deshalb hat die IfG mit den regionalen ärztlichen Verbänden Vereinbarungen getroffen, um dies sicherzustellen.
Weitere Information erhalten sie in unseren Seminaren:
- Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM): Grundlagenseminar – 05.10.2022
- Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM): Aufbauseminar – 26.10.2022