Qualifizierung zum Lernbegleiter im weiterentwickelten Sifa-Ausbildungslehrgang

Unser Geschäftsführer Dr. Christian Weigl hat in den letzten Monaten an der Qualifizierung zum Lernbegleiter im weiterentwickelten Sifa-Ausbildungslehrgang teilgenommen.
Er konnte sich die weiterentwickelten Inhalte der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit aneignen, die neue didaktische Herangehensweise kennenlernen und die dazu erforderlichen Kompetenzen erwerben.

Somit kann die IfG GmbH in Kooperation mit Berufsgenossenschaften oder anderen Trägern Fachkräfte für Arbeitssicherheit ausbilden.

Aber auch alle anderen IfG-Berater können mit einer internen Fortbildung ein Update erhalten. Damit kann sichergestellt werden, dass die Beratung unserer Organisationen zum Thema Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit auf neuesten Stand erfolgt.

Ausbildung zum Brandschutzhelfer – Direkt bei Ihnen vor Ort!

Sind Ihre Mitarbeitenden auf einen Brandfall vorbereitet? Mit unserer praxisnahen Ausbildung zum Brandschutzhelfer erfüllen Sie nicht nur die gesetzlichen Vorgaben, sondern erhöhen auch aktiv die Sicherheit in Ihrem Unternehmen – bequem und effizient direkt bei Ihnen vor Ort.

 

Ihre Vorteile:
  • Schulung in Ihrem Betrieb, keine Anfahrtszeiten
  • Anpassung an Ihre örtlichen Gegebenheiten
  • Theorie & praktische Löschübungen mit modernem Equipment
  • Teilnahmezertifikate für jeden Teilnehmer
Inhalte der Ausbildung:
  • Grundzüge des Brandschutzes
  • Betriebliche Brandschutzorganisation
  • Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtunge
  • Gefahren durch Brände
  • Verhalten im Brandfall
Dauer:

Ca. 4 Stunden

 

Zielgruppe:

Mitarbeitende aus allen Bereichen, insbesondere Personen mit Verantwortung im Evakuierungs- oder Ersthelfersystem.

 

Wann und Wo:

Termine nach Absprache

Schulung bei Ihnen vor Ort – bundesweit

Jetzt unverbindlich anfragen: +49 5251 8783738

Investieren Sie in Ihre Sicherheit – schnell, effektiv und passgenau bei Ihnen vor Ort!

Änderungen im Mutterschutzgesetz durch das vierte Bürokratieentlastungsgesetz

Im Zuge des vierten Bürokratieentlastungsgesetzes wurde auch das Mutterschutzgesetz reformiert. Bislang war der Arbeitgeber verpflichtet, sämtliche Tätigkeiten auf potenzielle Gefährdungen für schwangere und stillende Frauen zu überprüfen. Diese Regelung wird nun gelockert. Der Ausschuss für Mutterschutz (AfMu) hat verbindliche Regeln für bestimmte Tätigkeiten definiert. Arbeitgeber müssen daher keine erneute Bewertung vornehmen, wenn eine Tätigkeit bereits durch den AfMu erfasst wurde.

Allerdings bleibt die individuelle Gefährdungsbeurteilung bestehen: Auch wenn eine Mutterschutzregel eine anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung ersetzt, müssen die konkreten Arbeitsbedingungen weiterhin bewertet, Schutzmaßnahmen festgelegt und dokumentiert werden.

 

Neue Regelung nach Fehlgeburten

Zusätzlich wird der Mutterschutz für Frauen, die eine Fehlgeburt erlitten haben, überarbeitet, um ihre besondere Belastungssituation besser zu berücksichtigen. Bisher waren Mutterschutzleistungen nur bei Fehlgeburten ab der 24. Schwangerschaftswoche oder bei einem Mindestgewicht des Kindes von 500 Gramm vorgesehen. Ab Juni 2025 gelten neue Schutzfristen, die sich an der jeweiligen Schwangerschaftsdauer orientieren:

  • Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche: bis zu 2 Wochen Mutterschutz
  • Fehlgeburt ab der 17. Schwangerschaftswoche: bis zu 6 Wochen Mutterschutz
  • Fehlgeburt ab der 20. Schwangerschaftswoche: bis zu 8 Wochen Mutterschutz

Viele Unternehmen sind noch nicht auf diese Änderungen vorbereitet. Mit unserer umfassenden Erfahrung im Bereich Mutterschutz unterstützen wir Sie dabei, die neuen gesetzlichen Vorgaben rechtssicher umzusetzen und für einen optimalen Schutz in Ihrem Betrieb zu sorgen.

 

Gefährdungsbeurteilung Homeoffice

Seit der Integration wesentlicher Teile der Bildschirmarbeitsverordnung (BildScharbV) in die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) im Jahr 2016 definiert letztere die allgemeinen Anforderungen für Bildschirmarbeitsplätze.

§3 der ArbStättV verpflichtet Arbeitgeber explizit, die Augenbelastung bei der Bildschirmarbeit zu berücksichtigen.

 

Angesichts der zunehmenden Verlagerung von Bildschirmarbeit ins Homeoffice sind eine sorgfältige Analyse und Bewertung der dortigen Arbeitsbedingungen unerlässlich. Die häusliche Arbeitsplatzausstattung entspricht häufig nicht den idealen Standards, was ein erhöhtes Gefährdungspotenzial birgt. 

Die Situation wird dadurch erschwert, dass Arbeitsplatzbegehungen in privaten Räumlichkeiten der Beschäftigten sowohl logistisch aufwendig als auch rechtlich problematisch sind. 

Um dieser Lücke entgegenzuwirken, unterstützt Sie die IfG GmbH Ihrer Pflicht der Beurteilung der Arbeitsbedingungen auch für Arbeitsplätze im privaten Umfeld nachzukommen. 

 

Für diesen Prozess setzt die IfG GmbH ein spezialisiertes Online-Tool ein, gefolgt von einer fundierten Evaluation durch eine qualifizierte Fachkraft für Arbeitssicherheit. Diese Kombination gewährleistet eine präzise und fachkundige Beurteilung der Arbeitsbedingungen. 

 

Folgende Vorteile bietet das hierfür entwickelte Onlinetool zur Gefährdungsbeurteilung im Homeoffice für Sie: 

  • Erstellung einer Bewertung und rechtsicheren Dokumentation für jeden Homeoffice-Arbeitsplatz durch unsere IfG-Fachexperten 
  • Abgleich der Homeoffice-Gestaltung mit den vom Institut für Arbeit und Gesundheit (IAG) festgelegten Kriterien (FBVW-402) 
  • Individuell zugeschnittene und praxiserprobte Empfehlungen zur ergonomischen Bildschirmarbeitsplatzgestaltung im Homeoffice 

Hier finden Sie weitere Informationen. 

Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne!

Gefährdungsbeurteilung für leistungsgewandelte Mitarbeitende – Was müssen Sie über das Thema wissen?

Die Arbeitswelt ist einem stetigen Wandel unterworfen, und mit ihr auch die Anforderungen an die Arbeitsfähigkeit unserer Mitarbeitenden. Besonders wichtig ist dabei die Betrachtung von Personen, die durch gesundheitliche oder altersbedingte Veränderungen in ihrer Leistungsfähigkeit eingeschränkt sind. Die Gefährdungsbeurteilung für leistungsgewandelte Mitarbeitende nimmt hierbei eine zentrale Rolle ein. 

 

Warum ist eine spezielle Gefährdungsbeurteilung notwendig? 

Vereinfacht ausgedrückt ist es Teil der betrieblichen Fürsorge, sich um einen sicheren und ergonomischen Arbeitsplatz für alle Beschäftigten zu kümmern. Dieser Grundsatz ist auch im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verankert. 

 

Ein Beispiel aus der Praxis. 

Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung bei der Stadt Sulzbach-Rosenberg wurde in Zusammenarbeit mit der dortigen Schwerbehindertenvertretung entschieden, eine gezielte Beurteilung und Befragung von Mitarbeitenden durchzuführen, die aufgrund körperlicher Einschränkungen besondere Unterstützung im Arbeitsalltag benötigen. Da die Teilnahme an der Befragung freiwillig war, wurde diese Möglichkeit an alle betroffenen Mitarbeitenden kommuniziert. Die hohe Rücklaufquote zeigte das große Interesse und die breite Akzeptanz des Angebots. 

In individuell terminierten Gesprächen wurden die Schwerpunkte auf psychische, soziale und körperliche Faktoren sowie biophysiologische Aspekte gelegt. Dabei wurde auch auf Themen wie Schmerzen und Kommunikation eingegangen. 

Die Auswertung ergab unter anderem, dass der Einsatz spezieller Handschuhe nicht nur die Sicherheit der Mitarbeitenden erhöht, sondern auch Hautreaktionen bei bestimmten Arbeitstätigkeiten signifikant reduziert. 

Mit einem Abschlussbericht und entsprechenden Empfehlungen für Maßnahmen konnte die Gefährdungsbeurteilung erfolgreich abgeschlossen werden. 

 

Wie können Sie sich als Betroffene(r) verhalten? 

Es ist entscheidend, dass sich alle freiwilligen Mitarbeitenden aktiv in diesen Prozess einbringen. Sollten Sie sich in einer Situation befinden, in der Ihre Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist oder gesundheitliche Herausforderungen bestehen, bitten wir Sie, das Gespräch mit Ihrer Führungskraft oder der Personalabteilung zu suchen. Nur durch einen offenen Dialog kann gemeinsam sicherstellen werden, dass die Arbeitsbedingungen bestmöglich auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt werden. 

 

Wir für Sie 

Die IfG GmbH unterstützt Sie während des gesamten Prozesses der individuellen Gefährdungsbeurteilung. Mit unserer langjährigen Expertise im Arbeitsschutz und der Arbeitssicherheit beraten wir Sie umfassend und begleiten Sie aktiv – von der Planung über die Durchführung bis hin zur Berichterstattung.

 

Haben Sie Fragen?
Kontaktieren Sie uns gerne. 

DIN ISO 45004 Management von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Leitlinien für die Leistungsbewertung

Im Jahr 2024 hat die internationale „Normungsgesellschaft“ Leitlinien zur Leistungsbewertung für Arbeitsschutzmanagementsysteme erarbeitet.

Nachdem die ISO 45001 den Britisch Standard OHSAS 18001 „ersetzt“ hat, gab es nicht nur neue Begriffe im Managementsystem für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, sondern auch andere Sichtweisen und folgend veränderte Umsetzungsvorgaben. Beispiele hierfür sind nicht nur die Risiko-, sondern auch die Chancenbetrachtung oder die Vorgabe ausreichend Ressourcen zur Verfügung zu stellen.

Auch die Bewertung der Leistung des Managementsystems und die Erreichung von Zielen wurde „neu“ gedacht. Gab uns die OHSAS als Leistungsbewertung, neben den Auditergebnissen, Vorfälle, im Sinne von Unfällen, Krankheiten oder Beinaheunfällen mit auf den Weg, so ist die Leistungsbewertung in der DIN ISO 45004 deutlich umfassender.

Zunächst sieht die DIN ISO 45004 die Leistungsbewertung individualisiert für jede Organisation unterschiedlich vor. Jedes Unternehmen soll die Vorgaben der Leistungsbewertung an ihren Anforderungen ausrichten. Generell sind jedoch, neben Vorfällen, auch Untersuchungen von Vorfällen, Inspektionen, Audits, qualitative und quantitative Kennzahlen, Umfragen zu Kultur und weitere Befragungen, Möglichkeiten der Leistungsbewertung.

Wenn sie mehr über die DIN ISO 45004 erfahren wollen, kommen sie gerne in unser Webinar.

20 Jahre Zusammenarbeit mit der Stadt Sulzbach-Rosenberg

In diesem Jahr feiert die IfG GmbH nicht nur 20 Jahre am Standort Sulzbach-Rosenberg, sondern auch 20 Jahre Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung Sulzbach-Rosenberg.
Zu diesem besonderen Anlass waren Geschäftsführer Dr. Christian Weigl und Prokurist Marco Forster bei 1. Bürgermeister Stefan Frank und Personalamtsleiter Roland Maul im Sulzbacher Rathaus zu Besuch.
Im Rahmen eines lockeren Austauschs wurde über die letzten beiden Jahrzehnte gesprochen. Die IfG betreut die Stadtverwaltung in den Bereichen Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Herr Frank betonte dabei ausdrücklich die Wichtigkeit der beiden Bereiche. Die Ansprechpartner kennen sich seit Jahren und die Anfahrtswege sind kurz, dadurch lassen sich viele Anfragen auf kurzem Dienstweg klären.  

Als Dank für die Treue überreichte die IfG eine Urkunde zum 20-jährigen Jubiläum sowie einen Gesundheitskorb für die Beschäftigten.
Bürgermeister Frank dankte für die langjährige gute Zusammenarbeit und verabschiedete die IfG mit den Worten „auf die nächsten 20 Jahre“ – wir freuen uns auf die weitere Kooperation! 

Krankschreibungen auf Rekordhoch

Die Zahl der Krankschreibungen in Deutschland hat auch in diesem Jahr wieder einen alarmierenden Höchststand erreicht. Laut den aktuellen Statistiken des Gesundheitssystems und der Krankenkassen ist die Zahl der Arbeitsunfähigkeitstage im Jahr 2024 bereits wieder auf ein Rekord Niveau gestiegen, die Krankheitstage von Januar bis August übersteigen schon die Zahlen aus dem Gesamtjahr 2023, die Krankheitswelle im Winter noch nicht mit einbezogen.
Weiterlesen „Krankschreibungen auf Rekordhoch“

Fahrsicherheitstraining

Mehr Sicherheit für unterwegs.  

Am Standort Sulzbach – Rosenberg haben wir uns in diesem Jahr für ein Fahrsicherheitstraining für unsere Berater entschieden.  

Da die Kollegen teilweise 50 % ihrer Zeit im Auto unterwegs sind, ist es uns ein großes Anliegen, dass hier höchste Sicherheit geboten ist.  

Neben dem regelmäßigen Checken der Fahrzeuge und jährlichen Serviceleistungen, ist es wichtig, dass unsere Mitarbeiter wissen, wie sie in brenzligen Situationen mit dem Auto umzugehen haben.  

In unserem Fall haben wir uns für ein Intensivtraining des ADAC Regensburg auf der hauseigenen Teststrecke entschieden.  

Nachdem es einen kurzen theoretischen Teil gab, wurden die Fähigkeiten der einzelnen Kollegen auf die Probe gestellt.  

Mit 70 km/h um eine Kurve? – kein Problem! Oder doch?  Es ist teilweise schwer einzuschätzen, welche Geschwindigkeit für ein sicheres Fahren bereits zu schnell ist. Auch interessant zu sehen, wie das Bremsverhalten auf nasser Fläche von Winter- und Sommerreifen war.  

Unseren Beratern hat der Tag gut gefallen und wir haben auch zum Thema Reifen einiges dazu gelernt.  

10 Jahre BGM bei der Stadt Amberg – Das Interview

Bereits seit über 10 Jahren führt die Stadt Amberg erfolgreich BGM durch. Zur Feier der langjährigen Zusammenarbeit mit der IfG GmbH haben wir ein Interview mit unseren Ansprechpartnern geführt. Auch das BGM-Maskottchen Leo war mit von der Partie:

 

 

IfG GmbH:
Herzlichen Glückwunsch zu 10 Jahren BGM – was für ein Erfolg. Wie habt ihr damals begonnen, BGM bei der Stadt Amberg zu etablieren?

Stadt Amberg:
Die Stadt Amberg wollte aktiv in den Bereich BGM einsteigen. Kerstin Scherl fand das Thema BGM von Anfang an spannend und interessant, ohne damals jedoch zu wissen, was hier alles dazu gehört.

Und da sie relativ frisch im Team war und noch Kapazitäten hatte, hat sie das Projekt gerne übernommen.

Dann ging es daran, sich Partner zu suchen, die bereits Know-How in diesem Bereich mitbringen. U. a. war die AOK von Beginn an bereit sich hier mit einzubringen.
Von ihr erhielten wir Informationen zur Struktur des BGM; es wurde ein Arbeitskreis gegründet in welchem die IfG GmbH als Ansprechpartner für Arbeitsschutz mit aufgenommen wurde. Einige Zeit später hat Frau Scherl dann auch die Ausbildung zur BGM Fachkraft absolviert, um ein breiteres Wissen zu erlangen und sich in diesem Thema breiter aufzustellen. Im Anschluss haben wir das BGM Schritt für Schritt vorangetrieben und zwischenzeitlich nachhaltig etabliert.

IfG GmbH:
Was waren eure persönlichen Herausforderungen?

Stadt Amberg:
Zu Beginn war eine Herausforderung erst einmal die notwendigen Ressourcen und Strukturen zu schaffen. Neben dem Budget und den personellen Kapazitäten, ging es vor allem um die Planung erster Angebote und die dazu gehörige Rekrutierung von Trainern, Räumlichkeiten etc.
Generell ist es ein Spagat unterschiedliche Angebote für unterschiedliche Zielgruppen zu veranstalten. Viele Jahre waren oft nur wenige Teilnehmer bei der aktiven Mittagspause. Da heißt es – durchhalten, offen sein für neues. Umfragen durchführen, um herauszufinden was das Beschäftigen sich wünschen, manchmal auch mutig sein und neue Wege beschreiten.
Ganz wichtig dabei ist, sich nicht entmutigen zu lassen und auch Gegenwind gelassen anzunehmen. Zum Glück erhalten wir Unterstützung durch die Personalamtsleitung.
Uns wird bereits über viele Jahre ein entsprechendes Budget und personelle Kapazitäten zur Verfügung gestellt, das BGM zu etablieren bzw. weiter auszubauen.
Auch der Arbeitskreis, bei dem u.a. auch die IfG GmbH vertreten ist, stellt ein wichtiges Instrument für den Erfolg des BGM dar.

 

IfG GmbH:
Was waren eure Highlights/Meilensteine während dieser Zeit?

Stadt Amberg:
Zu Beginn gehörten zu unseren Highlights alle „ersten Male“. Das erste Aqua-Zumba, die erste Aktive Mittagspause, der erste Gesundheitstag. Außerdem ist es uns wiederholt gelungen, die Wünsche der Beschäftigten (z. B. Yoga Kurs, Hulla-Hoop, Fahrrad-Mittagspause usw.) umzusetzen.

Steigende Teilnehmerzahlen gehören auf jeden Fall auch dazu: z. B. Firmenlauf 2022 waren wir ca. 20 Teilnehmer, 2023 dann bereits 35 TL und heuer sind wir mit 61 Personen am Start. Da macht es besonders Spaß die positive Entwicklung zu beobachten.
Ein absolutes Highlight sind auch unsere Trainer. Davon eine ganz besonders. Sie ist mit ihren 80 Jahren seit 10 Jahren regelmäßig für uns im Einsatz. Egal ob Kneippen, Smovey Walk oder bei abwechslungsreichem Programm innerhalb der Aktiven Mittagspause. Wir freuen uns auch, dass wir z. B. beim Angebot „Smovey Walk“ regelmäßig mit ca. 15 TL unterwegs sind. Auch der Gesundheitstag war heuer ein absoluter Erfolg. Das Feedback enorm positiv. Jedes lachende Gesicht nach einer Veranstaltung ist unsere größte Motivation.

 

IfG GmbH:
Was war euer größter Erfolg? Auf was seid ihr besonders stolz?

Stadt Amberg:
Darauf, dass wir seit 10 Jahren erfolgreich BGM innerhalb der Stadt Amberg leben und es nach wie vor weiter voranbringen.

 

IfG GmbH:
Wo unterstützt euch die IfG GmbH, wie läuft die langjährige Zusammenarbeit?

Stadt Amberg:
Vor allem in Sachen Arbeitsschutz ist die IfG GmbH unser erster Ansprechpartner und Betreuer. Auch bei BEM-Gesprächen unterstützen sie uns. Außerdem aktiv als Teilnehmer im Arbeitskreis Gesundheit oder mit aktiven Angeboten und Vorträgen z. B. beim Gesundheitstag.

 

IfG GmbH:
Welche Aktionen habt ihr aktuell im Jahr 2024 durchgeführt oder geplant?

Stadt Amberg:
Sehr viele und sehr unterschiedliche.
So gab es u.a. einen 6-wöchigen Hula-Hoop Kurs (Hullern in der Mittagspause), die erste Fahrrad-Mittagspause, einen großen Gesundheitstag, Yoga für alle, Yoga für Männer (beides nach Feierabend), Aqua-Zumba einmal monatlich, Kneippen seit Juni (je nach Wetterlage) und mittwochs immer die aktive Mittagspause mit wöchentlich wechselnden Angeboten (Kräftigung für Rumpf und Rücken, Übungen mit Flexi-Bar, Faszientraining usw.), Teilnahme am Landkreislauf, Teilnahme am Firmenlauf sowie beim Beachvolleyballcup. Außerdem, im Rahmen des Arbeitsschutzes, die Durchführung der psych. Gefährdungsbeurteilung