Seit dem 01.05.2004 verlangt der Gesetzgeber von den Arbeitgebern ein Betriebliches Eingliederungsmanagement. Damit soll Arbeitnehmern, die länger als 6 Wochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, geholfen werden, möglichst frühzeitig wieder im Betrieb arbeiten zu können (§167 SGB IX).
Zudem hat eine BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung aus 2018 ergeben, dass ein erheblicher Nachholbedarf beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement herrscht. Lediglich 40% der Beschäftigten, die an der Umfrage teilgenommen haben, haben ein Angebot zur betrieblichen Wiedereingliederung erhalten, wenn sie mehr als 6 Wochen im Jahr arbeitsunfähig waren.
Diese Zahl ist ernüchternd, wenn man ein zweites Ergebnis der Umfrage hinzuzieht. Zwei Drittel, die ein Angebot zur Wiedereingliederung bekommen haben, nahmen dieses auch an.
Die niedrige Zahl der Angebote und die hohe Quote der Inanspruchnahme zeigen, dass es einen hohen Bedarf gibt, der derzeit nicht wirklich gedeckt wird.
Wir von der IfG GmbH haben uns es auf die Fahnen geschrieben, Betriebliches Eingliederungsmanagement weiter zu fördern, in Unternehmen zu implementieren und Berater für Betriebliches Eingliederungsmanagement auszubilden.