Auf Basis des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG), sowie der DGUV V2 betreuen wir Unternehmer verschiedenster Branchen und Größenordnungen im arbeitssicherheitstechnischen Bereich. Hierbei ist uns wichtig, exakt auf die Bedürfnisse unserer Kunden einzugehen. Unser MIAS® System leitet uns hier von der Bestandsanalyse bis zur Maßnahmenumsetzung.
Sie suchen eine neue Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Egal ob projekt-/themenbezogene Einzelaufträge oder eine Komplettbetreuung:
Viele Betriebe stehen vor der Fragestellung: "Wie gut ist mein Arbeitsschutz derzeit aufgestellt?"
Wir geben die Antwort im Rahmen unseres MIAS Compliance Checks.
In 19 Themenfeldern werden 100 Auditfragen gemeinsam bewertet. Die Ergebnisse werden in einem Kreissektordiagramm visualisiert. Der errechnete Systemwert gibt Ihnen eine Kennzahl und eine Aussagekraft über Ihre IST-Situation.
Unsere Arbeitsschutz-Experten entwickeln permanent vielfältige Tools , die Betriebe bei Ihren Dokumentationspflichten unterstützen:
Sie haben Fragen zu unseren Lösungen oder möchten mit mir ins Gespräch kommen?
Tel.: 09661 81 38 25
Die Gesetzgebung fordert an vielen Stellen die Beurteilung von Arbeitsbedingungen, sowie die Bewertung und Dokumentation dieser Bedingungen. Die ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung bindet alle Rechtsvorgaben ein.
In unserem Verständnis gibt es nicht eine Gefährdungsbeurteilung sondern ein System von unterschiedlichen Gefährdungsbeurteilungen. Häufig empfiehlt sich ein übergeordnetes Konzept, um die Gesamtthematik Gefährdungsbeurteilung nachhaltig zu organisieren.
Unser Fachexperte (Fachkraft für Arbeitssicherheit) begleitet Sie im gesamten Umsetzungsprozess der Gefährdungsbeurteilung von der Organisation, Planung, Durchführung bis zur Dokumentation.
Profitieren Sie von unseren erprobten Vorlagen, die jeweils auf Ihre individuellen Bedürfnisse angepasst werden.
Alternativ sichten wir auch Ihre bestehenden Unterlagen und prüfen die Möglichkeit der Fortführung oder Einbindung.
Schon seit vielen Jahren ist die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen im Arbeitsschutzgesetz verankert (1996, Oktober 2013).
Grundsätzlich eignen sich verschiedene Methoden (Beobachtung, Interview, Befragung, Workshop) zur Erhebung. Alle Varianten sind analog/vor Ort/in Papier oder alternativ digital/online möglich.
Wir entwickeln mit Ihnen ein passendes Konzept zur Durchführung.
Nicht zuletzt durch Covid-19 hat sich in vielen Betrieben eine veränderte Arbeitssituation ergeben.
Mobiles Arbeiten, Homeoffice und Telearbeit sind die Begriffe die in diesem Zusammenhang fallen und in Unternehmen unterschiedliche Ausprägung erfahren.
Bei allen Varianten stellt sich natürlich immer die Frage nach dem Arbeits- und Gesundheitsschutz, sodass hier eine spezifische Gefährdungsbeurteilung erforderlich ist.
Sie haben Fragen zu unseren Lösungen oder möchten sich in einem Gespräch mehr über die Möglichkeiten bei der IfG erfahren? Kontaktieren Sie mich gerne.
Eine optimale betriebliche Notfallorganisation ermöglicht schnelle Reaktion bei Unfällen, Bränden oder anderen Notsituationen, bietet Handlungshilfen zur Maßnahmenumsetzung und ist in der Arbeitssicherheit von hoher Bedeutung.
Die Versorgung und Rettung von Menschen steht hier an oberster Stelle.
Je nach betrieblicher Situation und der Vorgabe des Arbeitsschutzes sind die Schwerpunkte und Maßnahmen in der Notfallorganisation zu definieren.
Die Anforderungen an die Erste Hilfe sind in einem Produktions- oder Chemiebetrieb beispielsweise anders, als in einem Verwaltungsbetrieb.
Die Maßnahmen im Brandschutz (Feuerlöscher, Brandschutzordnungen, Beschilderung, etc) richten sich nach dem Gebäude und dessen Nutzung.
Das Thema Übergriffe auf Beschäftigte, sowie eine betriebliche Pandemieplanung gehört ebenfalls zur Notfallorganisation.
Unsere Experten begleiten Sie in der Organisation der Ersten Hilfe zu nachfolgenden Themen:
Unsere Experten begleiten Sie in der Organisation des Brandschutzes zu nachfolgenden Themen:
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In nahezu jedem Betrieb sind Gefahrstoffe im Einsatz. Beginnend von Kleinmengen wie z.B. Reinigungsmittel bis hin zu Kanister, IBC-Container oder ganzen Tanks. Grundsätzlich gilt: Je weniger Stoffe - desto besser. Aber häufig sind sie wichtige Begleiter von Arbeits- und Produktionsprozessen. Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sowie die Technischen Regeln (TRGS) für Gefahrstoffe machen umfangreiche Vorgaben zu Umgang, Lagerung und Einsatz.
Auf Basis der bisherigen Unterlagen und Dokumentationen überprüfen wir gerne Ihr Gefahrstoffmanagement.
Um eine nachhaltige Organisation zu installieren, ist die Festlegung eines Gefahrstoffprozesses erforderlich.
Von der Beschaffung, über die Erfassung, Beurteilung, Lagerung, den Einsatz bis zur Entsorgung können mehrere Abteilungen in einem Unternehmen beteiligt sein. Unser Ziel ist ein durchgängiger Ablauf.
Besonders wichtig ist die Unterweisung der Beschäftigten im Umgang mit den Gefahrstoffen, die auf Basis der Betriebsanweisungen erfolgt.
Bei mittleren und größeren Unternehmen nimmt das Gefahrstoffmanagement eine nicht zu unterschätzende Größenordnung ein.
Wir empfehlen daher einen betrieblichen Gefahrstoffbeauftragten auszubilden und zu installieren, der mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt zusammenarbeitet.
In unserer 3-stufigen Ausbildung bilden wir nach den Vorgaben des DGUV Grundsatz 313-003 aus.
Die Ausbildungstage können einzeln oder zusammen gebucht werden. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
Viele Betrieb kennen das Problem: Die Dokumente im Bereich Gefahrstoffe ist sehr umfangreich und an mehreren Orten verteilt.
"Hier das Gefahrstoffverzeichnis, dort die Sicherheitsdatenblätter. Die Beurteilungen und Betriebsanweisungen sind nur in Papier verfügbar und die Lagerbeurteilung fehlt vielleicht sogar gänzlich."
Unsere Lösung: Das IfG Gefahrstoff-Tool, das alle genannten Themen vereint.
So ist auch der Veränderungsprozess (Stoffe entfallen - neue Stoffe kommen hinzu) effizient möglich. Überzeugen Sie sich gerne!
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Beschäftigte werden durch die Unterweisung in den Arbeitsschutz persönlich eingebunden. Ihnen werden einerseits Gefahren aufgezeigt, andererseits technische, organisatorische und personenbezogenen Maßnahmen und Verhaltensweisen nahegebracht. Die Themen und Inhalte ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung und sind betriebsspezifisch zu definieren.
Die Aufgabe der Unterweisung obliegt grundsätzlich dem Unternehmer bzw. den Führungskräften und ist ein fester Bestandteil der jährlichen Arbeitsschutzaktivitäten.
Unsere Experten unterstützen die betrieblichen Akteure im gesamten Unterweisungsprozess von der Planung, Organisation, Durchführung und Controlling der Unterweisungsquoten.
Bei mittleren und größeren Unternehmen empfiehlt sich die Ausarbeitung eines Unterweisungskonzeptes unter Beteiligung verschiedener Fachabteilungen.
Insbesondere für verwaltende Arbeitsbereiche empfiehlt sich zunehmend der Einsatz von elektronischen Hilfsmitteln in Form einer Online Unterweisung.
Die Vorteile liegen auf der Hand: Ihre Beschäftigten können zeitlich und räumlich flexibel an der Unterweisung teilnehmen. Eine Lernerfolgskontrolle am Ende der Unterweisung dokumentiert eine erfolgreiche Teilnahme.
Erfahren Sie mehr auf unserer Website www.onlineunterweisung.com.
Führungskräfte, die noch nie eine Unterweisung durchgeführt haben, liegt das Thema oft schwer im Magen: "Welche Themen sind relevant und wie gehe ich am besten vor?"
Wir gehen Ihnen bei der Vorbereitung und Durchführung zur Hand:
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