MIAS Bestandsanalyse
Mit der Software „MIAS® System – Controlling von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ bieten wir Ihnen die Möglichkeit, mit überschaubarem Aufwand eine digitale Bestandsanalyse Ihres Arbeitsschutzes durchzuführen.
Weitere Ziele hierbei sind das Prüfen der Rechtskonformität, die Ermittlung von Defiziten sowie die Erstellung der Planungsgrundlage für die Zukunft.
Der Ablauf der Bestandsanalyse stellt sich wie folgt dar:
In einem ersten Schritt sichten Sie zusammen mit einem Experten der IfG ihre Dokumente digital und punktuell. Im Anschluss erfolgt die Festlegung des Analysebereichs sowie die Selbstanalyse mit Hilfe einer Rating Checkliste. Sobald dies selbstständig durchgeführt wurde, werden Unklarheiten jedes Analysebereichs mit Ihrem Ansprechpartner bei IfG in einem weiteren digitalen Termin geklärt. Zum Schluss werden die Ergebnisse aufbereitet und das weitere Vorgehen in einer Abschlussbesprechung abgestimmt.
Die Bestandsanalyse kann von Unternehmen jeder Branche und unabhängig von der Art der Durchführung des Arbeitsschutzes genutzt werden, um den IST-Stand Ihres Arbeitsschutzes zu prüfen.
Notwendiger Perspektivenwechsel für Arbeitsschutzakteure
Aufgrund der aktuell überall erkennbaren Veränderungen der Arbeitswelt durch die SARS-CoV-2-Pandemie, insbesondere der zunehmenden Verschiebung der Tätigkeit ins Homeoffice, verlagern sich die Gefahren und Herausforderungen bei der Arbeit – und damit sollten auch das Handlungsfeld und der Fokus der installierten Arbeitsschutzakteure dies tun.
Es treten neue, teilweise noch nicht wahrnehmbare, Gefahren im neuen Arbeitsalltag der Belegung in den Vordergrund, die sich aus der veränderten Arbeitsorganisation ergeben: Wo vorher ein höhenverstellbarer Stuhl und Tisch flächendeckend allen Mitarbeitern zur Verfügung stand, wissen viele Führungskräfte zum aktuellen Zeitpunkt nicht einmal, ob die Mitarbeiter bei der mobilen Arbeit aus dem Homeoffice einen Büroraum zur Verfügung haben oder von einem Barhocker am Esstisch aus arbeiten müssen. Während die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen noch eine negative Beeinträchtigung durch die Störung bei der Arbeit von Kolleg*innen ergeben hat, sind viele Mitarbeiter nun einer sozialen Isolation ausgesetzt – und wo Themen nicht vorankamen, weil ab 15:30 Uhr keine Beschäftigten mehr erreichbar waren, erhält man mittlerweile teilweise E-Mails jenseits der Primetime.
So viele Vorteile mobiles Arbeiten im Homeoffice auch mit sich bringt, dürfen die sich daraus ergebenden Gefährdungen nicht vernachlässigt werden – auch wenn diese häufig von den Mitarbeitern in Kauf genommen oder gar nicht wahrgenommen werden . Deshalb verschieben sich die Anforderungen an die Arbeitsschutzakteure und Führungskräfte, Sicherheitsbeauftragte, Betriebsärzte oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit sollten den Blickwinkel wechseln. Dabei müssen vor allem auch die Gefährdungen beachten werden, die teilweise nur unterschwellig oder mit einem guten zwischenmenschlichen Gefühl wahrgenommen werden können, um Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten in der veränderten Arbeitswelt weiterhin sicherzustellen.
Wichtig ist dabei auch, die bereits bestehenden Strukturen und Prioritäten des Arbeitsschutzes zu hinterfragen und mit der veränderten Arbeitssituation im Kopf kritisch zu prüfen. Während beispielsweise eine Arbeitszeiterfassung Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz einfach offenlegt, kann die Verschmelzung des privaten und beruflichen Alltags schnell zu einer Verletzung der vorgeschriebenen Ruhezeit führen. Wenn vorher die größten Gefährdungen für die Belegschaft in Gefahrstoffen oder Mängeln in Flucht- und Rettungswegen und der Brandschutzorganisation bestanden, sind diese vielleicht nicht weniger gefährlich geworden, könnten aber dennoch anders priorisiert werden. Der Grund ist, dass die Arbeitnehmer diesen schlichtweg in einer deutlich geringeren Häufigkeit ausgesetzt sind.
Mit ergonomischen und organisatorischen Gefährdungen verhält es sich in umgekehrter Richtung. Während diese Themen häufig wenig Gefahrenpotenzial bei der Arbeit im Betrieb aufwiesen, können Sie jetzt einen Hauptaspekt der Gefährdungsbeurteilung ausmachen. Um aus Arbeitsschutzsicht angemessen auf die aktuelle Situation reagieren zu können, hilft ein konsequenter Abgleich der aufgestellten Arbeitsschutzorganisation im Betrieb mit den rechtlichen Anforderungen, beispielsweise mit der von der IfG GmbH entwickelten MIAS-Compliance-Analyse.
Nebst der Überprüfung der Arbeitsschutzorganisation muss auch eine Kompetenzentwicklung bei den Akteuren stattfinden. „Wie kann ich unter den neuen Bedingungen weiterhin einen Beitrag zur Einhaltung des Arbeitsschutzes leisten?“ oder „Auf welche Anzeichen sollte ich beim Umgang mit Kolleg*innen achten?“ sind kritische und gute Fragen in dieser Hinsicht. Erst wer die neuen Herausforderungen und die dazugehörigen Lösungen kennt, kann adäquate Maßnahmen ergreifen und seinem betrieblichen Umfeld einen Mehrwert bringen.
Um Ihnen den Perspektivenwechsel zu erleichtern, bieten wir Impuls-Workshops zum Thema „Perspektivenwechsel für Arbeitsschutzakteure – Gesundheit auch im Homeoffice erhalten“ im Umfang von zwei Stunden an, in denen wir Ihnen elementares Wissen über Ergonomie und psychische Gesundheit mitgeben und gemeinsam mit Ihnen Lösungswege entwickeln dieses Wissen zu nutzen, um ein gesundheitsgerechtes Arbeiten der Mitarbeiter um Sie herum sicherzustellen – egal ob als Führungskraft, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Arbeitsmediziner*in, Sicherheitsbeauftragte*r oder aufmerksame*r Mitarbeiter*in. Zur Anmeldung gelangen Sie hier.
Unterweisung leicht gemacht!
Arbeitsschutz ohne Unterweisung – undenkbar. Mit Unterweisungen informieren und qualifizieren Sie Ihre Beschäftigten, sich im Unternehmen sicher und vor allem gesundheitsförderlich zu verhalten. Betrachten Sie die Unterweisung deshalb nicht nur als gesetzliche Pflicht, sondern auch als Chance, Ihre Beschäftigten in den betrieblichen Arbeitsschutz einzubinden.
Das ist gerade jetzt – wie wir alle wissen – eine große Herausforderung, da viele Arbeitnehmer/innen im Homeoffice sind, oder sich zumindest nicht zur gleichen Zeit an der Arbeitsstätte aufhalten. Trotzdem hat der Arbeitgeber auch in diesen Zeiten die Pflicht, seine Beschäftigten zu unterweisen.
Wir haben genau dafür die Onlineunterweisung entwickelt, die als Zusatz zur normalen Unterweisung zu sehen ist. Mit diesem Tool können Unternehmen ganz leicht und ohne viel Aufwand ihre Beschäftigten unterweisen. Diese müssen dafür nicht ins Unternehmen kommen, sondern können die Unterweisung örtlich flexibel, von jedem PC aus durchführen. Diese Form der Unterweisung ist natürlich bestens für Verwaltungsbetriebe mit Büroarbeitsplätzen geeignet.
Dabei stehen Ihnen 12 Module zu verschiedenen Arbeitsschutzthemen zur Verfügung. Zudem ist es möglich auch eigene Inhalte einzuspielen. Die Onlineunterweisung ist modern, digital und mit vielen interaktiven Elementen und Lernerfolgskontrollen realisiert worden, sodass Ihre Mitarbeiter/innen mit Spaß und Motivation über die Inhalte informiert werden.
Sie als Arbeitgeber bekommen mit der Onlineunterweisung auch ein sehr gutes Controlling-Instrument. Sie können jederzeit die Teilnahmen kontrollieren, an die Teilnahme erinnern und im Anschluss die Teilnahme auswerten.
Schauen Sie sich um auf unserer Homepage und kommen Sie bei Fragen und Anfragen jederzeit auf uns zu: onlineunterweisung
Nachholbedarf beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement
Eine BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2018 hat ergeben, dass ein erheblicher Nachholbedarf beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement herrscht. Lediglich 40% der Beschäftigten, die an der Umfrage teilgenommen haben, haben ein Angebot zur betrieblichen Wiedereingliederung erhalten, wenn sie mehr als 6 Wochen im Jahr arbeitsunfähig waren.
Weiterlesen „Nachholbedarf beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement“
Expertenwissen: Update ISO 45003 / DIN ISO 45001
Die Entwicklung der ISO 45003 schreitet voran. Nach den letzten Meetings im Dezember steht der DIS (Draft International Standard) kurz vor der Registrierung zur formellen Genehmigung. Der Inhalt ist nun näher an der DIN ISO 45001 und beinhaltet nicht nur Risiken, sondern auch Chancen im Bereich der psychischen Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Allerdings blieb der Begriff „psychological health“ bestehen und nicht – wie in Deutschland übersetzt gebräuchlich – „mental health“.
Der Normenausschuss des Deutschen Instituts für Normung (DIN), in dem auch Dr. Christian Weigl sitzt, hat gegen den DIS 45003 abgestimmt, da es in Deutschland bereits einige Vorgaben zur psychischen Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz gibt, z.B. durch nationale Gesetze, wie das Arbeitsschutzgesetz, durch Verordnungen, wie die Arbeitsstättenverordnung, durch Leitlinien (GDA Richtlinie) und durch die DIN ISO 45001.
So wird es bei einer Veröffentlichung der ISO 45003 höchstwahrscheinlich keine deutsche Übersetzung geben.
Die DIN ISO 45001 wurde im März 2018 eingeführt und löste damit den bisherigen britischen Standard BS OHSAS 18001 „Occupational Health and Safety Assessment Series“ nach fünf-jähriger Entwicklungsphase ab. Der britischen Standard BS OHSAS 18001 läuft nun am 31.03.2021 aus – daher wird es also höchste Zeit auf die DIN ISO 45001 umzustellen.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Umstellung, außerdem bilden wir interne Auditoren nach DIN ISO 45001 aus.
Hier erfahren Sie mehr und gelangen zur Anmeldung: https://www.gesundheitsmanagement.com/sicherheit/arbeitsschutzmanagement-iso-45001
Worauf es bei Compliance & Controlling beim Arbeitsschutz ankommt
Das Thema Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit ist in allen Organisationen ein wichtiges Thema, zum einen weil es der Gesetzgeber vorschreibt und Gefahren verhindern soll, zum anderen, weil die Förderung der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten und das Stärken der Ressourcen das oberste Ziel sein sollte.
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